Herrlichkeit Heessen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hierarchie'''
#REDIRECT [[Gericht Heessen]]
 
[[Regional]] > [[Historische deutsche Staaten]] > [[Fürstbistum Münster]] > [[Gericht im Fürstbistum Münster]] > [[Herrlichkeit Heessen]]
 
==Einleitung==
Ein vorliegendes Inventar vom Jahre 1400 führt als Bestandteile dieser Herrlichkeit auf:
* Das Amt oder Gericht Heessen nebst seinem [[Beifang]], erstreckt sich über [[Heessen]] und [[Ostrick]] (gegenwärtig Gestrick genannt) und richtet über Hals und Hände.
* Jagd- und Fischereigerechtigkeit.
* Markenherrlichkeit und die daraus fliessende Hude- und Weidegerechtigkeit.
* Waldungen, Büsche und Gehölze.
* Die Mühle.
* Zum Oberhofe gehörige 10 Unterhöfe und 21 Kotten.
* Die von den hofhörigen Gerichtseingesessenen und Eigenbehörigen zu leistenden "[[praestanda]]".
* Das [[Haus Heessen|Haus oder die Burg Heessen]] mit seinen Ländereien, Wiesen und Weiden.<br/>
Diese ganze Besitzung bildete einen complexum genericum et universitatem bonorum juriumque cum mero et mixto imperio oder [[Herrlichkeit]] genannt.
 
==Archiv==
* Staatsarchiv Münster (STAM), Bestand: Gerichte des Alten Reiches, Reichskammergericht (RKG)
==Bibliografie==
 
[[Kategorie:Gericht im Fürstbistum Münster]]

Aktuelle Version vom 30. Oktober 2014, 17:52 Uhr

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