Haus Glusingen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
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===Lage im Glüsing===
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Auch von der Straße, die von Iserlohn durch den Glüsing (im Stadtwald) über Ihmert nach Neuenrade und Altena führte, wird berichtet, dass sie „keine Gräben besaß, keine bestimmte Breite hatte und schlecht unterhalten war“. Schon die Kurfürstliche Regierung hatte in 2 Erlas¬sen vom 23. 2. 1676 und 13. 11. 1687 verfügt: „Die Wege müssen überall dergestalt verbreitert werden, dass 2 sich begegnende Fuhrwerke anein¬ander vorbeifahren können, die Ausfüllung der ausgefahrenen Stellen hat mittelst Erdbollen, Holz und Faschinen zu geschehen, Bäche und Gräben sind gehörig zu reinigen und mit Brücken zu versehen“.
Auch von der Straße, die von Iserlohn durch den Glüsing (im Stadtwald) über Ihmert nach Neuenrade und Altena führte, wird berichtet, dass sie „keine Gräben besaß, keine bestimmte Breite hatte und schlecht unterhalten war“. Schon die Kurfürstliche Regierung hatte in 2 Erlassen vom 23. 2. 1676 und 13. 11. 1687 verfügt: „Die Wege müssen überall dergestalt verbreitert werden, dass 2 sich begegnende Fuhrwerke aneinander vorbeifahren können, die Ausfüllung der ausgefahrenen Stellen hat mittelst Erdbollen, Holz und Faschinen zu geschehen, Bäche und Gräben sind gehörig zu reinigen und mit Brücken zu versehen“.


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[[Kategorie:Iserlohn|Glusingen]]
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[[Kategorie:Rittergut in der Grafschaft Mark|Glusingen]]
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[[Kategorie:Iserlohn|Stunenburg|Glusingen]]
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2010, 17:44 Uhr

Hierarchie Regional > Historisches Territorium > Mark-Wap.jpg - Portal:Grafschaft Mark > Grafschaft Mark > Amt Iserlohn (historisch) > Haus Glusingen

Lage

Einleitung

Lage im Glüsing

Auch von der Straße, die von Iserlohn durch den Glüsing (im Stadtwald) über Ihmert nach Neuenrade und Altena führte, wird berichtet, dass sie „keine Gräben besaß, keine bestimmte Breite hatte und schlecht unterhalten war“. Schon die Kurfürstliche Regierung hatte in 2 Erlassen vom 23. 2. 1676 und 13. 11. 1687 verfügt: „Die Wege müssen überall dergestalt verbreitert werden, dass 2 sich begegnende Fuhrwerke aneinander vorbeifahren können, die Ausfüllung der ausgefahrenen Stellen hat mittelst Erdbollen, Holz und Faschinen zu geschehen, Bäche und Gräben sind gehörig zu reinigen und mit Brücken zu versehen“.

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