Denkmalverzeichnis Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)/A 21: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2010, 14:29 Uhr
Grenze der ehemaligen Grafschaft Steinfurt Grenzsteine Nr. 1 und 101
- im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
- Denkmal Nr.A 21
- Datierung
- 1716, 1804
Lage
Kein Straßenname zuzuordnen
- Gemarkung- Flur - Flurstück
- Neuenkirchen - 21 - 85, 86
Beschreibung
Bei den historischen Grenzsteinen handelt es sich überwiegend um Steine aus Gravenhorster Sandstein. Sie sind von Hand behauen und haben Abmessungen von etwa 0,28 m x 0,28 m mit einem Rundsegmentkopf. Gesamtlänge ca. 1,80 m aus dem Boden ragend mit ca. 0,80 m. Auf der einen Seite tragen diese Steine das "S" für Steinfurt, auf der anderen Seite das "M" für Münster. Einige Steine, sog.
Rundsteine, haben einen Durchmesser von ca. 0,30 m und ragen ca. 1,40 m aus dem Boden. Sie tragen auf der einen Seite das Allianzwappen des Steinfurter Grafenhauses und auf der gegenüberliegenden Seite das Allianzwappen des
Fürstbischofs von Münster mit der eingeritzten Stein-Nummer. Ein weiterer Rundstein mit einem Durchmesser von 0,30 m und ca. 1,60 m aus dem Boden ragend trägt nur das "S" und das "M". Daneben gibt es noch 2 weitere Steine, sie
sind mit ca. 0,40 m x 0,25 m rechteckig, ragen ca. 1,20 m aus dem Erdreich und haben einen flach abgerundeten Kopf. Auf den Breitseiten sind die jeweiligen Wappen dargestellt.
Dazu steht neben dem Grenzstein Nr.1, der als Dreiortstein heute die Gemein-den Emsdetten, Neuenkirchen und Steinfurt begrenzt, der Grenzstein Nr.8 zwischen Mesum und Emsdetten noch ein Findling älteren Datums, der auf den Gerichtsplatz verweist.
Der Radweg "Geschichte(n) (er)fahren" führt über 60 Stationen rund um Neuenkirchen. An Station 35 kommt man an diesen Steinen vorbei .