Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das lateinische Wort "municipium" heißt übersetzt "Landstadt".
== Bedeutung ==
* Munizipalrat = Gemeinderat


== Bedeutung ==
===Zusammenhang===
Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten.  
Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten.  
Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung,  
Seit der [[Kaiserreich Frankreich|Franzosenzeit]] vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die [[Munizipalverfassung]],  
d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale"  
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festgelegt sind.  
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In den höheren Verwaltungsebenen findet man
In den höheren Verwaltungsebenen findet man
- die Mairie (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt)
- die [[Mairie]] (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt)
- die Kantone (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht)
- die [[Kanton|Kantone]] (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht)
- die Arrondissements (ähnlich dem Landkreis)
- die [[Arrondissement|Arrondissements]] (ähnlich dem Landkreis)
- die Departements (vergleichbar mit Regierungsbezirk)
- die [[Departement|Departements]] (vergleichbar mit Regierungsbezirk)


(Zitiert aus einem Beitrag von '''Karl Heinz Scheuren''' in der RUHR-mailingliste.)
(Zitiert aus einem Beitrag von '''Karl Heinz Scheuren''' in der RUHR-mailingliste.)
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]

Aktuelle Version vom 10. März 2015, 08:27 Uhr

Bedeutung

  • Munizipalrat = Gemeinderat

Zusammenhang

Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten. Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung, d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale" festgelegt sind. Auch ist genau beschrieben, wie man Gemeinde-Rat wird und was man als solcher zu tun hat. Diese Gemeinde steht in der Hierarchie über den kleinsten Wohnplätzen (Rotten, Weiler, Industrieanlagen, Klöster und Kapellen, Einzelhäuser).

In den höheren Verwaltungsebenen findet man - die Mairie (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt) - die Kantone (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht) - die Arrondissements (ähnlich dem Landkreis) - die Departements (vergleichbar mit Regierungsbezirk)

(Zitiert aus einem Beitrag von Karl Heinz Scheuren in der RUHR-mailingliste.)

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