Legge: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
==Einleitung==
Legge oder Leggekammer =  wichtiger Kontrollraum und  Kontrolleinrichtung und Qualitätsprüfinstrument.
Legge oder Leggekammer =  wichtiger Kontrollraum und  Kontrolleinrichtung und Qualitätsprüfinstrument.
* Städtische Einrichtung nach dem Mittelalter: Auf der Legge untersuchte man die Leinwand auf rechtes Maß und einwandfreie Verarbeitung, teilte sie in Kategorien ein und stempelte sie entsprechend.  
* Städtische Einrichtung nach dem Mittelalter: Auf der Legge untersuchte man die Leinwand auf rechtes Maß und einwandfreie Verarbeitung (Linnenleggen, Leinwandleggen), teilte sie in Kategorien ein und stempelte sie entsprechend.  
 
1875 wurden die Leggen in Preußen aufgehoben.
 
===Fürstbistum Paderborn===
* 1781 Maßregeln zur Hebung des Leggewesens in den Ämtern [[Amt Neuhaus (historisch)|Neuhaus]], [[Amt Delbrück (historisch)|Delbrück]] und [[Amt Boke (historisch)|Boke]] mit Vorakten von 1757 an über das Leggenwesen im Bistum Osnabrück.
** Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen|Landesarchivs Nordrhein-Westfalen|Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen]]., Bestand: A 264 Fürstbistum Paderborn Geheime Kanzlei, Bestellsignatur : 128


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 20. Februar 2016, 16:08 Uhr

Einleitung

Legge oder Leggekammer = wichtiger Kontrollraum und Kontrolleinrichtung und Qualitätsprüfinstrument.

  • Städtische Einrichtung nach dem Mittelalter: Auf der Legge untersuchte man die Leinwand auf rechtes Maß und einwandfreie Verarbeitung (Linnenleggen, Leinwandleggen), teilte sie in Kategorien ein und stempelte sie entsprechend.

1875 wurden die Leggen in Preußen aufgehoben.

Fürstbistum Paderborn