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* Städtische Einrichtung nach dem Mittelalter: Auf der Legge untersuchte man die Leinwand auf rechtes Maß und einwandfreie Verarbeitung, teilte sie in Kategorien ein und stempelte sie entsprechend. | * Städtische Einrichtung nach dem Mittelalter: Auf der Legge untersuchte man die Leinwand auf rechtes Maß und einwandfreie Verarbeitung (Linnenleggen, Leinwandleggen), teilte sie in Kategorien ein und stempelte sie entsprechend. | ||
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===Fürstbistum Paderborn=== | |||
* 1781 Maßregeln zur Hebung des Leggewesens in den Ämtern [[Amt Neuhaus (historisch)|Neuhaus]], [[Amt Delbrück (historisch)|Delbrück]] und [[Amt Boke (historisch)|Boke]] mit Vorakten von 1757 an über das Leggenwesen im Bistum Osnabrück. | |||
** Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen|Landesarchivs Nordrhein-Westfalen|Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen]]., Bestand: A 264 Fürstbistum Paderborn Geheime Kanzlei, Bestellsignatur : 128 | |||
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Aktuelle Version vom 20. Februar 2016, 16:08 Uhr
Einleitung
Legge oder Leggekammer = wichtiger Kontrollraum und Kontrolleinrichtung und Qualitätsprüfinstrument.
- Städtische Einrichtung nach dem Mittelalter: Auf der Legge untersuchte man die Leinwand auf rechtes Maß und einwandfreie Verarbeitung (Linnenleggen, Leinwandleggen), teilte sie in Kategorien ein und stempelte sie entsprechend.
1875 wurden die Leggen in Preußen aufgehoben.
Fürstbistum Paderborn
- 1781 Maßregeln zur Hebung des Leggewesens in den Ämtern Neuhaus, Delbrück und Boke mit Vorakten von 1757 an über das Leggenwesen im Bistum Osnabrück.
- Quelle: Landesarchivs Nordrhein-Westfalen|Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen., Bestand: A 264 Fürstbistum Paderborn Geheime Kanzlei, Bestellsignatur : 128