Amtliches Bahnhofsverzeichnis 1944/IV: Unterschied zwischen den Versionen
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'''II. Einreihung der Bahnhöfe''' | |||
{{NE}}Die Bahnhöfe sind nach den deutschen Einheits-ABC-Regeln des Ausschusses für wirtschaftliche Verwaltung in das Bahnhofsverzeichnis aufgenommen. | |||
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# Ortsnamen mit vorangehenden Geschlechts-. Verhältnis- oder Eigenschaftwörtern, die getrennt vor dem Ortsnamen stehen (z B Alt- BAnzim, Zum Hohle), und Ortsnamen mit Vorsatzwörtern wie Bad, Burg, Dorf usw werden zum Namen gezogen und mit diesem zusammen als ein Wort behandelt. | |||
# Zwischen den Vorsatzwörtern Sanct, Sankt, St wird kein Unterschie gemacht; sie sind alle unter Sankt eingereiht. | |||
# Bei gleichnamigen Bahnhöfen steht zuerst der Bahnhof ohne Zusatzbezeichnung; es folgen die Bahnhöfe mit Zusatzbezeichnungen, unter sich geordnet nach der alphabetzischen Reihenfolge dieser Zusätze; klammern, Bindestriche und Verbindungsworte wie „bei, an der, Kreis usw“ bleiben dabei unberücksichtigt. | |||
::Es folgen z B: | |||
:::Neustadt (b. Coburg) | |||
:::Neustadt (Donau) | |||
:::Neustadt-Gillersdorf | |||
:::Neustadt (Kr Marburg) | |||
:::Neustadt a Rübenbge | |||
:::Neustadt (Württ) | |||
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2016, 16:03 Uhr
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Vorbemerkungen
I. Das Bahnhofsverzeichnis enthält:
- 1. die Bahnhöfe und selbständigen Güter-, Eilgut- und Expreßgutabfertigungen und in einem Sonderabschnitt die übrigen selbständigen Dienstellen der Deutschen Reichsbahn.
- Kennzeichen: fetter Druck der beiden ersten Ziffern der Bahnhofsnummer [1]
- S Spalte 2, z B 03 296
- 2. die Bahnhöfe der deutschen Privatbahnen
- Kennzeichen fetter Druck der drei letzten Ziffern der Bahnhofsnummer[1]
- s. Spalte 2, z B 45 883
- 3. die Bahnhöfe mit Güterverkehr der Deutschen Kleinbahnen
- Kennzeichen: Bahnhofsnummer[1] ohne jeden Fettdruck s. Spalte 2, z. B.
- 40 699 und die Bezeichnung der Kleinbahn slebst in Spalte 3
- 4. die Bahnhöfe der Böhmisch-Mährischen Bahnen (BMB)
- 5. die Bahnhöfe und selbständigen Dienststellen der Ostbahn
II. Einreihung der Bahnhöfe
Die Bahnhöfe sind nach den deutschen Einheits-ABC-Regeln des Ausschusses für wirtschaftliche Verwaltung in das Bahnhofsverzeichnis aufgenommen.
Zu beachten ist insbesondere:
- Ortsnamen mit vorangehenden Geschlechts-. Verhältnis- oder Eigenschaftwörtern, die getrennt vor dem Ortsnamen stehen (z B Alt- BAnzim, Zum Hohle), und Ortsnamen mit Vorsatzwörtern wie Bad, Burg, Dorf usw werden zum Namen gezogen und mit diesem zusammen als ein Wort behandelt.
- Zwischen den Vorsatzwörtern Sanct, Sankt, St wird kein Unterschie gemacht; sie sind alle unter Sankt eingereiht.
- Bei gleichnamigen Bahnhöfen steht zuerst der Bahnhof ohne Zusatzbezeichnung; es folgen die Bahnhöfe mit Zusatzbezeichnungen, unter sich geordnet nach der alphabetzischen Reihenfolge dieser Zusätze; klammern, Bindestriche und Verbindungsworte wie „bei, an der, Kreis usw“ bleiben dabei unberücksichtigt.
- Es folgen z B:
- Neustadt (b. Coburg)
- Neustadt (Donau)
- Neustadt-Gillersdorf
- Neustadt (Kr Marburg)
- Neustadt a Rübenbge
- Neustadt (Württ)
- usw