Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/014: Unterschied zwischen den Versionen

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teilung I, Heft 1, S. XXIV) gibt es sogar in Berlin Kirchen deren Konfirmanden-Register erst von der Verfügung vom 28. Februar 1878 (s. ebenda) datieren. Dort, wo ein Verzeichnis der kommunionfähigen Gemeindeglieder geführt wird, kann auch die Ausnahme in dieses die anderweite Beurkundung der geschehenen Konfirmation ersetzen.
 
Das Firmungs-Register der Römisch-Katholischen Kirche ist wesentlich dasselbe, wie ein Konfirmanden-Register (aber von dem Erstkommunikanten-Register unterschieden); hin und wieder werden nicht nur die in den einzelnen Feiern Gefirmten, sondern alle Gemeindenglieder, die überhaupt die Firmung empfangen haben, beim Pfarramt in einem solchen Register geführt, das so zu einem kurrenten Register der vollgültigen Gemeindeglieder wird (z. B. St. Pius in Berlin).
 
'''Sprache der Kirchenbücher.''' Zu Frage 11: Die Eintragungen sind in den lutherischen und den deutschen reformierten Gemeinden, abgesehen von den Heft 1, Abteilung I, S. VIII gekennzeichneten lateinischen Zwischenbemerkungen, zu denen hier in einem Falle <ref name=Fußnotenname>Falkenhagen i. M. mit Petershagen.</ref>  auch griechische und eine syrische treten, deutsch, in den französisch- reformierten bis tief ins 19. Jahrhundert französisch. Die seit 1729 Eingewanderten böhmischen Gemeinden haben schon im 18. Jahrhundert aus das Tschechische, die Römisch-Katholischen im heutigen Delegaturbezirk Berlin zwischen 1806 und 1825 aus das Lateinische verzichtet; in den um die Mitte des 19. Jahrhunderts angelegten Kirchenbüchern der Neumark hat es gar nicht erst begonnen.
 
'''Kirchliche Statistik.''' Statistische Veröffentlichungen aus den Kirchenbüchern erfolgen in vielen städtischen Gemeinden durch regelmäßige jährliche Berichte für die Gemeindeglieder und Behörden, die hier und da bis in die 1830er Jahre zurückreichen <ref name=Fußnotenname>z. B. Berlin, St. Nikolai. </ref> ; vereinzelt finden sie sich in Jubiläumsschriften und auch in den älteren Geschichten einzelner Kirchgemeinden; die jährlichen Berichte der Superintendenten über die kirchlichen und sittlichen Zustände ihrer Diözesen in den Kreissynoden und an das Konsistorium, aus den Berichten der Pfarrämter zusammengestellt, sind seit den 1870er Jahren vielfach gedruckt worden und enthalten regelmäßig statistische Angaben; das Königliche Konsistorium veröffentlicht in seinen Amtlichen Mitteilungen jährlich tabellarische Übersichten über die ganze Provinz,
 
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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin
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teilung I, Heft 1, S. XXIV) gibt es sogar in Berlin Kirchen deren Konfirmanden-Register erst von der Verfügung vom 28. Februar 1878 (s. ebenda) datieren. Dort, wo ein Verzeichnis der kommunionfähigen Gemeindeglieder geführt wird, kann auch die Ausnahme in dieses die anderweite Beurkundung der geschehenen Konfirmation ersetzen.

Das Firmungs-Register der Römisch-Katholischen Kirche ist wesentlich dasselbe, wie ein Konfirmanden-Register (aber von dem Erstkommunikanten-Register unterschieden); hin und wieder werden nicht nur die in den einzelnen Feiern Gefirmten, sondern alle Gemeindenglieder, die überhaupt die Firmung empfangen haben, beim Pfarramt in einem solchen Register geführt, das so zu einem kurrenten Register der vollgültigen Gemeindeglieder wird (z. B. St. Pius in Berlin).

Sprache der Kirchenbücher. Zu Frage 11: Die Eintragungen sind in den lutherischen und den deutschen reformierten Gemeinden, abgesehen von den Heft 1, Abteilung I, S. VIII gekennzeichneten lateinischen Zwischenbemerkungen, zu denen hier in einem Falle [1] auch griechische und eine syrische treten, deutsch, in den französisch- reformierten bis tief ins 19. Jahrhundert französisch. Die seit 1729 Eingewanderten böhmischen Gemeinden haben schon im 18. Jahrhundert aus das Tschechische, die Römisch-Katholischen im heutigen Delegaturbezirk Berlin zwischen 1806 und 1825 aus das Lateinische verzichtet; in den um die Mitte des 19. Jahrhunderts angelegten Kirchenbüchern der Neumark hat es gar nicht erst begonnen.

Kirchliche Statistik. Statistische Veröffentlichungen aus den Kirchenbüchern erfolgen in vielen städtischen Gemeinden durch regelmäßige jährliche Berichte für die Gemeindeglieder und Behörden, die hier und da bis in die 1830er Jahre zurückreichen [1] ; vereinzelt finden sie sich in Jubiläumsschriften und auch in den älteren Geschichten einzelner Kirchgemeinden; die jährlichen Berichte der Superintendenten über die kirchlichen und sittlichen Zustände ihrer Diözesen in den Kreissynoden und an das Konsistorium, aus den Berichten der Pfarrämter zusammengestellt, sind seit den 1870er Jahren vielfach gedruckt worden und enthalten regelmäßig statistische Angaben; das Königliche Konsistorium veröffentlicht in seinen Amtlichen Mitteilungen jährlich tabellarische Übersichten über die ganze Provinz,

  1. 1,0 1,1 Falkenhagen i. M. mit Petershagen. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Fußnotenname“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.