Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/008: Unterschied zwischen den Versionen
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entspricht derjenigen in Heft 1 der Ersten Abteilung; nur sind, da zwei General-Superintendenturen in Betracht kommen, diese mit aufgeführt und die dort nicht behandelten Teile der General-Superintendentur der Neumark als Ergänzung von Abteilung I gruppiert. Der Fortsetzung des Werkes ist insofern vorgegriffen worden, als für die, den andern landeskirchlichen Superintendenturen entsprechende, aber infolge der Vereinzelung ihrer Parochien über das Gebiet dieses Heftes weit hinausgreifende Französisch-Reformierte Inspektion zu Berlin, wie für die Evangelische Brüder-Kirche, die Evangelisch-Lutherische, die Römisch- und Griechisch- Katholische Kirche, deren in Betracht kommende Teile entweder von Berlin aus über das hier behandelte Gebiet hinausreichen oder von außerhalb der Provinz liegenden Mittelpunkten geleitet werden, die Organisation für die ganze Provinz einheitlich angedeutet ist; für den Umfang dieses Heftes ist sie ausführlich angegeben worden. Für die Römisch-Katholische Kirche, deren Parochialgrenzen sich mit den politischen Grenzen durchweg auf eine anscheinend ganz willkürliche, in der Tat aber von den Verkehrswegen abhängige Weise überschneiden, wie bei einer Missionskirche natürlich, ist eine Übersicht über die Verteilung der landrätlichen Kreise auf die Pfarreien beigegeben, mit deren Hilfe auch die parochiale Zugehörigkeit etwa in Teil II nicht genannter Orte gefunden werden kann. | |||
'''Parochien, Kirchen und eingekirchte Orte.''' Umfang und Einteilung der landeskirchlichen Parochien in Teil I und II sind mit denselben Hilfsmitteln zusammengestellt wie in der Ersten Abteilung; in Teil 1 ist, ebenso wie in Teil II, die parochiale Eigenschaft jeder Kirche nach dem Pfarralmanach (s. unten S. 1U), gelegentlich aus den Amtlichen Mitteilungen und aus Akten des Königlichen Konsistoriums berichtigt, angegeben. Einige Notizen über parochiale Vorgeschichte stammen aus Konsistorialakten über vagierende Gemeinden auf Grund einer Umfrage bei den Pfarren von 1898, aus ferneren über stiftungsmäßig reformierte Gemeinden, erwachsen aus einer Umfrage von 1868 bei den Superintendenturen nach ihrer Gründung und ihrem derzeitigen Zustande, und aus solchen über den Versuch von 1810, gemeinsame Superintendenturen für die deutschen und französischen reformierten Gemeinden zu schaffen. | |||
Die Begrenzung und Einteilung der zum Teil sehr ausgedehnten, aber alteingelebten Evangelisch-Lutherischen Parochien ist nach den statistischen Übersichten in dem Evangelisch-lutherischen Volkskalender Gotthold des Superintendenten G. Fengler(Sagan, |
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entspricht derjenigen in Heft 1 der Ersten Abteilung; nur sind, da zwei General-Superintendenturen in Betracht kommen, diese mit aufgeführt und die dort nicht behandelten Teile der General-Superintendentur der Neumark als Ergänzung von Abteilung I gruppiert. Der Fortsetzung des Werkes ist insofern vorgegriffen worden, als für die, den andern landeskirchlichen Superintendenturen entsprechende, aber infolge der Vereinzelung ihrer Parochien über das Gebiet dieses Heftes weit hinausgreifende Französisch-Reformierte Inspektion zu Berlin, wie für die Evangelische Brüder-Kirche, die Evangelisch-Lutherische, die Römisch- und Griechisch- Katholische Kirche, deren in Betracht kommende Teile entweder von Berlin aus über das hier behandelte Gebiet hinausreichen oder von außerhalb der Provinz liegenden Mittelpunkten geleitet werden, die Organisation für die ganze Provinz einheitlich angedeutet ist; für den Umfang dieses Heftes ist sie ausführlich angegeben worden. Für die Römisch-Katholische Kirche, deren Parochialgrenzen sich mit den politischen Grenzen durchweg auf eine anscheinend ganz willkürliche, in der Tat aber von den Verkehrswegen abhängige Weise überschneiden, wie bei einer Missionskirche natürlich, ist eine Übersicht über die Verteilung der landrätlichen Kreise auf die Pfarreien beigegeben, mit deren Hilfe auch die parochiale Zugehörigkeit etwa in Teil II nicht genannter Orte gefunden werden kann.
Parochien, Kirchen und eingekirchte Orte. Umfang und Einteilung der landeskirchlichen Parochien in Teil I und II sind mit denselben Hilfsmitteln zusammengestellt wie in der Ersten Abteilung; in Teil 1 ist, ebenso wie in Teil II, die parochiale Eigenschaft jeder Kirche nach dem Pfarralmanach (s. unten S. 1U), gelegentlich aus den Amtlichen Mitteilungen und aus Akten des Königlichen Konsistoriums berichtigt, angegeben. Einige Notizen über parochiale Vorgeschichte stammen aus Konsistorialakten über vagierende Gemeinden auf Grund einer Umfrage bei den Pfarren von 1898, aus ferneren über stiftungsmäßig reformierte Gemeinden, erwachsen aus einer Umfrage von 1868 bei den Superintendenturen nach ihrer Gründung und ihrem derzeitigen Zustande, und aus solchen über den Versuch von 1810, gemeinsame Superintendenturen für die deutschen und französischen reformierten Gemeinden zu schaffen.
Die Begrenzung und Einteilung der zum Teil sehr ausgedehnten, aber alteingelebten Evangelisch-Lutherischen Parochien ist nach den statistischen Übersichten in dem Evangelisch-lutherischen Volkskalender Gotthold des Superintendenten G. Fengler(Sagan,