Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/002: Unterschied zwischen den Versionen

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von 1899 ist sie nicht einbezogen worden, da bereits eine Übersicht über die Anfangsjahre der dortigen Kirchenbücher existiert <ref>Dr. Zeitschel, Der Kirchenbücherbestand der Niederlausitz, im Evangelischen Kirchenblatt für die Nieder-Lausitz 1891, Nr. 16—18, und in den Niederlausitzischen Mittheilungen, Bd. II, 1891.</ref> .
 
'''Erweiterung der Aufgabe.''' Das vorliegende Heft entspricht in Form und Einteilung dem erschienenen ersten der Ersten Abteilung, dagegen wird dem Urteile der für die Benutzung des Werkes in Betracht kommenden Kreise eine inhaltliche Erweiterung nach zwei Richtungen unterbreitet:
 
1. '''auf andere Religionsgesellschaften.''' Erstlich sind über die Kirchenbücher der Evangelischen Landeskirche hinaus, auf die sich die Umfrage von 1899 beschränkt hatte, diejenigen der andern öffentlich aufgenommenen Religionsgesellschaft, der Römisch-Katholischen Kirche, und der vor 1874 staatlich konfessionierten christlichen Religionsgesellschaften, der Evangelischen Brüder-Kirche und der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Preußen (Separierten oder Alt-Lutheraner), sowie der Griechisch-Katholischen Kirche in die Bearbeitung einbezogen worden.
 
'''Umfrage bei ihnen.''' Die Versendung und Einsammlung der Fragebögen auf amtlichem Wege ist, wie 1899 auf Veranlassung des Königlichen Konsistoriums durch die Königlichen Superintendenturen, so jetzt durch die Fürstbischöfliche Delegatur in Berlin und für den ihr nicht unterstellten Teil der Provinz auf Veranlassung Sr. Eminenz des Kardinal-Fürstbischofs Kopp durch die betreffenden Archipresbyterate, ferner durch die Evangelisch-Lutherische Superintendentur Berlin übernommen worden. Für die Beschaffung des übrigen Materials war Verfasser teils auf die Zulassung oder Empfehlung seitens der vorgesetzten an die nachgeordneten Herrn Geistlichen, teils auf der letzteren Freiwilligkeit angewiesen.
 
Hierbei, wie bei den vielfach nötigen Rückfragen im Anschluß an die ausgefüllten Fragebogen, die für die Evangelische Landeskirche noch durch die Konsistorialverfügung vom 11. Februar 1899 gedeckt waren, ist der überwiegenden Zahl der Bitten um Auskunft eine entsprechende Beantwortung, in vielen Fallen die freudige Bereitwilligkeit zu weiterer Förderung des Unternehmens entgegengekommen, deren hier mit herzlichem Danke Erwähnung getan sei. Andererseits hat das Bedenken gegen die Abhängigkeit eines solchen Unternehmens
 
 
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Aktuelle Version vom 30. Juni 2009, 18:40 Uhr

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von 1899 ist sie nicht einbezogen worden, da bereits eine Übersicht über die Anfangsjahre der dortigen Kirchenbücher existiert [1] .

Erweiterung der Aufgabe. Das vorliegende Heft entspricht in Form und Einteilung dem erschienenen ersten der Ersten Abteilung, dagegen wird dem Urteile der für die Benutzung des Werkes in Betracht kommenden Kreise eine inhaltliche Erweiterung nach zwei Richtungen unterbreitet:

1. auf andere Religionsgesellschaften. Erstlich sind über die Kirchenbücher der Evangelischen Landeskirche hinaus, auf die sich die Umfrage von 1899 beschränkt hatte, diejenigen der andern öffentlich aufgenommenen Religionsgesellschaft, der Römisch-Katholischen Kirche, und der vor 1874 staatlich konfessionierten christlichen Religionsgesellschaften, der Evangelischen Brüder-Kirche und der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Preußen (Separierten oder Alt-Lutheraner), sowie der Griechisch-Katholischen Kirche in die Bearbeitung einbezogen worden.

Umfrage bei ihnen. Die Versendung und Einsammlung der Fragebögen auf amtlichem Wege ist, wie 1899 auf Veranlassung des Königlichen Konsistoriums durch die Königlichen Superintendenturen, so jetzt durch die Fürstbischöfliche Delegatur in Berlin und für den ihr nicht unterstellten Teil der Provinz auf Veranlassung Sr. Eminenz des Kardinal-Fürstbischofs Kopp durch die betreffenden Archipresbyterate, ferner durch die Evangelisch-Lutherische Superintendentur Berlin übernommen worden. Für die Beschaffung des übrigen Materials war Verfasser teils auf die Zulassung oder Empfehlung seitens der vorgesetzten an die nachgeordneten Herrn Geistlichen, teils auf der letzteren Freiwilligkeit angewiesen.

Hierbei, wie bei den vielfach nötigen Rückfragen im Anschluß an die ausgefüllten Fragebogen, die für die Evangelische Landeskirche noch durch die Konsistorialverfügung vom 11. Februar 1899 gedeckt waren, ist der überwiegenden Zahl der Bitten um Auskunft eine entsprechende Beantwortung, in vielen Fallen die freudige Bereitwilligkeit zu weiterer Förderung des Unternehmens entgegengekommen, deren hier mit herzlichem Danke Erwähnung getan sei. Andererseits hat das Bedenken gegen die Abhängigkeit eines solchen Unternehmens


  1. Dr. Zeitschel, Der Kirchenbücherbestand der Niederlausitz, im Evangelischen Kirchenblatt für die Nieder-Lausitz 1891, Nr. 16—18, und in den Niederlausitzischen Mittheilungen, Bd. II, 1891.