Schwippschwager: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Schwippschwager''' bezeichnet man den Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners.
Als '''Schwippschwager''' bezeichnet man den Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners.


Entsprechend wird als [[Schwippschwägerin]] die Ehefrau des Bruders des eigenen Ehepartners bezeichnet.
Entsprechend wird als '''Schwippschwägerin''' die Ehefrau des Bruders des eigenen Ehepartners bezeichnet.


[[Kategorie:Verwandtschaftsbezeichnung]]
[[Kategorie:Verwandtschaftsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 21. Juni 2009, 07:09 Uhr

Als Schwippschwager bezeichnet man den Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners.

Entsprechend wird als Schwippschwägerin die Ehefrau des Bruders des eigenen Ehepartners bezeichnet.