Sendgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Ursprung==
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Sendgericht oder Send, Ableitung aus „synodus“.
 
==[[Amtssprache im Fürstbistum Münster]]==
===Ursprung===
[[Sendgericht]] oder [[Send]], Ableitung aus „synodus“.


===Bedeutung===
===Bedeutung===
Send gilt zwar für jede Versammlung überhaupt; insbesondere aber im Mittelalter für eine Versammlung oder sogar auch für den Jahrmarkt, welcher mit der Abhaltung eines geistlichen Gerichtes ([[Archidiakon|Archidiakonalgericht]]) hier und da (Münster/Westfalen) verbunden war. So konnte das [[Sendgericht]] in Städten neben anderen Gerichten, wie Rats- oder Stadtgericht,  [[Gogericht]] und  auch z. B. [[Freigericht]] bestehen.
Send gilt zwar für jede Versammlung überhaupt; insbesondere aber im Mittelalter für eine Versammlung oder sogar auch für den Jahrmarkt, welcher mit der Abhaltung eines geistlichen Gerichtes ([[Archidiakonatgericht (Münster)|Archidiakonalgericht]]) hier und da (Münster/Westfalen) verbunden war. So konnte das [[Sendgericht]] in Städten neben anderen Gerichten, wie Rats- oder Stadtgericht,  [[Gogericht]] und  auch z. B. [[Freigericht]] bestehen.


===Sendbann===
===Sendbann===
Im Sendbann wird der Zuständigkeitsbezirk dieses geistlichen Gerichtes beschrieben, welcher sich mit mit der Zuständigkeit des Zeitlichen Gerichtsherrn ([[Archidiakon|Archidiakonat]]) jeweils ändern konnte.
Im Sendbann wird der Zuständigkeitsbezirk dieses geistlichen Gerichtes beschrieben, welcher sich mit mit der Zuständigkeit des zeitlichen Gerichtsherrn ([[Archidiakon]]at) jeweils ändern konnte.
 
====Beispiel des Umfangs====
* 1420 gehörten 9 [[Kirchspiel]]e zum [[Sendgericht]] der Sendkirche [[Wittmund]].


===sendbar===
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===sendfrei===
===sendfrei===
Sendfrei bezeichnete im Mittelalter die Eigenschaft von Männern (oder Leuten) , ausschließlich der Gerichtsbarkeit eines [[Sendgericht|Sendgerichtss]] unterworfen zu sein.
''Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,''
# ''die bischöflichen Bedienten (lamdesherrliche Beamte), wenn sie auf Sattel- und Meierhöfen auf  landesherrlichen Gehöften wohnten,''
# ''der Adel,''
# ''die Städte, worin niemals ein "Send" gehalten wurde.''
 
* '''Sendfrei bezeichnete andererseits''' im Mittelalter die Eigenschaft von Männern (oder Leuten) , welche ausschließlich der Gerichtsbarkeit eines [[Sendgericht|Sendgerichts]] unterworfen waren.


===Sendbrüchte===
===Sendbrüchte===
[[Brüchte|Sendbrüchte]] sind Strafgelder, welche von einem [[Sendgericht]] erkannt wurden. In Listen oder Büchern festgehalten sind diese Brüchtenregister interessante Quellen der Heimat- und Familienforschung.  
[[Brüchte|Sendbrüchte]] sind Strafgelder, welche von einem [[Sendgericht]] erkannt wurden. In Listen oder Büchern festgehalten sind diese Brüchtenregister interessante Quellen der Heimat- und Familienforschung.  
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Gericht im Fürstbistum Münster]]

Aktuelle Version vom 4. August 2023, 16:19 Uhr

Regional > Sprache > Gerichtswesen (Fürstbistum Münster) > Sendgericht

Amtssprache im Fürstbistum Münster

Ursprung

Sendgericht oder Send, Ableitung aus „synodus“.

Bedeutung

Send gilt zwar für jede Versammlung überhaupt; insbesondere aber im Mittelalter für eine Versammlung oder sogar auch für den Jahrmarkt, welcher mit der Abhaltung eines geistlichen Gerichtes (Archidiakonalgericht) hier und da (Münster/Westfalen) verbunden war. So konnte das Sendgericht in Städten neben anderen Gerichten, wie Rats- oder Stadtgericht, Gogericht und auch z. B. Freigericht bestehen.

Sendbann

Im Sendbann wird der Zuständigkeitsbezirk dieses geistlichen Gerichtes beschrieben, welcher sich mit mit der Zuständigkeit des zeitlichen Gerichtsherrn (Archidiakonat) jeweils ändern konnte.

Beispiel des Umfangs

sendbar

Sendbar bezeichnete im Mittelalter die Eigenschaft von Männern, welche als Schöffen oder Zeugen an einem „Send“ teilnehmen konnten.

sendfrei

Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,

  1. die bischöflichen Bedienten (lamdesherrliche Beamte), wenn sie auf Sattel- und Meierhöfen auf landesherrlichen Gehöften wohnten,
  2. der Adel,
  3. die Städte, worin niemals ein "Send" gehalten wurde.
  • Sendfrei bezeichnete andererseits im Mittelalter die Eigenschaft von Männern (oder Leuten) , welche ausschließlich der Gerichtsbarkeit eines Sendgerichts unterworfen waren.

Sendbrüchte

Sendbrüchte sind Strafgelder, welche von einem Sendgericht erkannt wurden. In Listen oder Büchern festgehalten sind diese Brüchtenregister interessante Quellen der Heimat- und Familienforschung.

Artikel Sendgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.