Verlassenschaftsakten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Mai 2009, 09:52 Uhr
Mit Einführung der Bezirksgerichte in kk. Österreich-Ungarn (ca. 1850) liegen Verlassenschaftsakten der Bezirksgerichte für Wien auf.
Bestellung: Unter Angabe von Name, Sterbedatum und letzter Wohnadresse. Ist die letzte Adresse unbekannt, muß man im "Totenbeschauprotokoll" nachsehen (=bestellen).
Aktenform: Formular-Doppelblatt. meist Zwischengröße zw. A3 und A4.
Inhalt:
- Daten des Verstorbenen
- Daten des Ehepartners
- Daten aller lebenden Anverwandten
- Hinterlassenschaft. Liste des Vermögens.
- Testament.
- Vormundschaftangelegenheiten (bei minderjähr. Hinterbliebenen) > meist eigene Aktenstücke!
- Akten zu Firmenbesitz uä.
Sonstiges: Die Qualität der Daten ist unterschiedlich. Manchmal waren den Nachkommen nicht alle Personendaten oder Nachfahren bekannt.
In Deutschland ist der Begriff Nachlassakte gebräuchlicher als Verlassenschaftakte. Für die Zeit vor Einführung der Bezirksgericht können im Archiv Testamente aufliegen > nachfragen..