Eupen und Umgegend (1879)/291: Unterschied zwischen den Versionen

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von Eyneburg mit diesem Schlosse belehnt, in Gegenwart von 42 Laeten des Lehenhofes. 1397 waren Joh. von Eyneburg und 1408 Arnold von Eyneburg Laeten des Lehenhofes.
 
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Eupen und Umgegend (1879)
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von Eyneburg mit diesem Schlosse belehnt, in Gegenwart von 42 Laeten des Lehenhofes. 1397 waren Joh. von Eyneburg und 1408 Arnold von Eyneburg Laeten des Lehenhofes.

       Am 31. Dezember 1516 wurde Johann von Zevel als nächster Erbe mit der Eyneburg belehnt, dessen Tochter Johanna den Freiherrn Joh. von Donrath gen. Dobbelstein heirathete.

       Im Jahre 1600 wurde Freiherr Diederich von Donrath, gen. Dobbelstein mit der Besitzung belehnt, dessen Sohn Jos. Karl, nach dem Tode seines Vaters 1631 dessen Lehengüter erwarb, von welchem selbe nach seinem Tode 1675 sein Sohn Joh. Lambert, Herr zu Eyneburg, Moresnet und Limpach, Kammerherr des Kurfürsten zu Köln und Oberst eines Kavallerie-Regiments übernahm.

       Am 9. September 1721 erwarb, nach dem Tode des Johann Lambert, Joh. Karl Freiherr von Donrath, gen. Dobbelstein, dessen Lehengüter und im Jahre 1722 übergaben die Eltern dessen Bruder Bernhard Karl Jos., Kammerherr und Kapitain, das Stammhaus Eyneburg mit den auf demselben haftenden Kapitalien (13000 holl. Gulden) und die Herrschaft Moresnet. Im Jahre 1775 erwarb dessen Sohn Karl August die Besitzung und verkaufte am 20. Dezbr. 1786 an den Einwohner von Aachen Reiner Joseph Turbet: a.) das altadelige Gut und die Herrschaft Eyneburg (la noble et ancienne terre et seigneurie d'Eineburg) mit allen dazu gehörigen Gütern, der Grundgerichtsbarkeit, der Jagd und Fischerei und allen sonstigen Rechten und Gerechtsamen überhaupt und b.) die Herrschaft Moresnet sammt allen ihren Rechten und mit der hohen und niederen Gerichtsbarkeit, worüber der Sohn des Käufers am 10. Januar 1788, Namens seines Vaters, zu Limburg die Belehnung erhielt.

       Im Jahre 1810 den 6. Juli verkauften die Erben Turbet die vorerwähnten Güter an den Gutsbesitzer Gerhard Nagelmackers in Lüttich.

       Auf Grund einer Allerh. Kab.-Ordre vom 27. März 1831 ist die Eyneburg unter die Zahl der landtagsfähigen Rittergüter aufgenommen worden.

       Gegenwärtiger Besitzer ist der Baron von Rousselière.