Eupen und Umgegend (1879)/229: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}} Die Wittwe des Wilhelm von Weims Johanna heirathete Diederich von Hirz, gen. Landskron, welcher 1524 mit Weims belehnt wurde und zwei Jahre nachher dasselbe mit einem Zins von fünf Goldgulden für Thomas Duisburg in Köln belastete. 1534 belastete er das Gut abermals mit einem Zins von vier Goldgulden für Johann von dem Sand, verkaufte zwei Morgen Acker dem Statthalter zu Limburg Herrmann von Goir (Goe?) und 1535 und 1536 an den Freiherrn von Batenburg zu Liberme mehre Parzellen Land und Graswuchs. Im Jahre 1537 verkaufte Diederich abermals dem Jakob von Hagen einen Driesch und starb in demselben Jahre, wonach sein Bruder Johann die Vormundschaft über seine Kinder übernahm und in dieser Eigenschaft 1541 belehnt wurde.
 
{{NE}} Die Wittwe des Diederich, Johanna, heirathete wieder den Nikolaus Buchfink, welcher im Jahre 1545 Weims erwarb, nachdem der Vormund der Kinder Johann eine Forderung des Huin von Amstenrath, auf Grund deren ihm von dem Lehenhofe 1541 die Güter zugesprochen waren, befriedigt hatte. 1551 wurde Wilhelm von Hirz, gen. Landskron, Sohn des Diederich mit Weims belehnt und verkaufte dasselbe dem Bruder seines verstorbenen Vaters, Hermann von Hirz und dessen Frau Katharina geb. Kleingedank gen. Mommerloch. Nach dem Tode Beider wurde deren Sohn Isak von Hirz 1573 mit Weims belehnt und verkaufte dasselbe für 6000 Joachimsthaler an den Bruder seiner Mutter, Kaspar Kleingedank gen. Mommerloch, von welchem 1592 nach dessen Tode Isak, und 1624 dessen Sohn Johann von Hirz das Gut erhielt.
 
{{NE}} Nach einem 1647 entschiedenen Rechtsstreite zwischen den Kindern des verstorbenen Herrmann von Hirz und dem jüngeren Herrmann von Hirz übernahm im Jahre 1651 dieser in Folge eines Gütertausches das adelige Haus und Schloß Weims. Er verehelichte sich mit Johanna von Eyß gen. Beusdael, und übergab mittelst Notariats-Akt alle seine Lehen-, Allodial- und Censal-Güter gegen eine Jahresrente von 1000 limburger Gulden seinen Kindern, hob jedoch 1662 diesen Akt auf und ernannte zum Erben seiner im Fürstenthum Jülich und im Limburgischen belegenen Güter seinen Enkel Johann

Aktuelle Version vom 30. August 2009, 07:40 Uhr

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Die Wittwe des Wilhelm von Weims Johanna heirathete Diederich von Hirz, gen. Landskron, welcher 1524 mit Weims belehnt wurde und zwei Jahre nachher dasselbe mit einem Zins von fünf Goldgulden für Thomas Duisburg in Köln belastete. 1534 belastete er das Gut abermals mit einem Zins von vier Goldgulden für Johann von dem Sand, verkaufte zwei Morgen Acker dem Statthalter zu Limburg Herrmann von Goir (Goe?) und 1535 und 1536 an den Freiherrn von Batenburg zu Liberme mehre Parzellen Land und Graswuchs. Im Jahre 1537 verkaufte Diederich abermals dem Jakob von Hagen einen Driesch und starb in demselben Jahre, wonach sein Bruder Johann die Vormundschaft über seine Kinder übernahm und in dieser Eigenschaft 1541 belehnt wurde.

       Die Wittwe des Diederich, Johanna, heirathete wieder den Nikolaus Buchfink, welcher im Jahre 1545 Weims erwarb, nachdem der Vormund der Kinder Johann eine Forderung des Huin von Amstenrath, auf Grund deren ihm von dem Lehenhofe 1541 die Güter zugesprochen waren, befriedigt hatte. 1551 wurde Wilhelm von Hirz, gen. Landskron, Sohn des Diederich mit Weims belehnt und verkaufte dasselbe dem Bruder seines verstorbenen Vaters, Hermann von Hirz und dessen Frau Katharina geb. Kleingedank gen. Mommerloch. Nach dem Tode Beider wurde deren Sohn Isak von Hirz 1573 mit Weims belehnt und verkaufte dasselbe für 6000 Joachimsthaler an den Bruder seiner Mutter, Kaspar Kleingedank gen. Mommerloch, von welchem 1592 nach dessen Tode Isak, und 1624 dessen Sohn Johann von Hirz das Gut erhielt.

       Nach einem 1647 entschiedenen Rechtsstreite zwischen den Kindern des verstorbenen Herrmann von Hirz und dem jüngeren Herrmann von Hirz übernahm im Jahre 1651 dieser in Folge eines Gütertausches das adelige Haus und Schloß Weims. Er verehelichte sich mit Johanna von Eyß gen. Beusdael, und übergab mittelst Notariats-Akt alle seine Lehen-, Allodial- und Censal-Güter gegen eine Jahresrente von 1000 limburger Gulden seinen Kindern, hob jedoch 1662 diesen Akt auf und ernannte zum Erben seiner im Fürstenthum Jülich und im Limburgischen belegenen Güter seinen Enkel Johann