Eupen und Umgegend (1879)/028: Unterschied zwischen den Versionen

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Neunmänner und Bürgermeister bewilligt. Das Reglement enthält 14 Artikel und es werden in demselben die Einwohner der Orte, „die Haas“ und „der Berg“ genannt.
 
{{NE}} Im Jahre 1741 stockten die Fabriken (Manufakturen), so daß zweihundert Haushaltungen von der Gemeinde unterhalten werden mußten. Im Auftrage der ''„Régence“'' in Eupen wandte sich Mathias Salm an die kaiserliche Regierung um Unterstützung.
 
{{NE}} Ein Gesetz vom 12. Januar 1742 bestimmt, daß der Lohn der Arbeiter in den Tuch- und Nagelfabriken nur in baarem Gelde gezahlt werden dürfe, und daß Uebertretungen mit zehn Goldgulden zu bestrafen seien, von denen ein Drittel die Armen, ein Drittel der Denunziant und ein Drittel der betreffende Beamte erhalten soll.<ref>Allgemeine Gesetze und Verordnungen. Städtisches Archiv.</ref>
 
{{NE}} Der Kammerherr, Minister, Graf Karl Bathiany, befiehlt unterm 21. Februar 1747 die sofortige Vereidigung und Einführung des Lizentiaten Franck zum Meyer von Eupen.<ref>Original-Schriftstücke des städtischen Archivs.</ref>
 
{{NE}} Ein Reglement der Kaiserin Maria Theresia vom Jahre 1755 bestimmt in 25 Artikeln die Ausgleichung der während des Krieges eingeschlichenen ungleichen Verhältnisse in dem Herzogthum Limburg, in Franquemont, Daelen und Rolduc. Eupen besaß zu jener Zeit 588 Wohnhäuser und 82 ländliche Gebäude.<ref>Original-Schriftstücke des städtischen Archivs.</ref>
 
{{NE}} In einer Vorstellung vom Jahre 1756 (ohne Datum) wird erwähnt, daß vor dem Jahre 1748, bevor eine Gerichtsbarkeit in Eupen errichtet wurde, die Bürgermeister und Beisitzer die Polizei bildeten. Diese Polizei habe die Steuern, die Einquartierung der Kriegsleute ec. bestimmt und die Staatsversammlungen beschickt. Nach Errichtung der Gerichtsbarkeit hätte jedoch diese die Ausübung der Polizei in verschiedenen Punkten übernommen, wozu sie von Alters her berechtigt gewesen. Nach einer Bittschrift vom 15. Oktober 1667 an den Rath von Brabant sei nun eine Verordnung Sr. Majestät vom Jahre 1628 irrthümlich dahin ausgelegt worden, als seien sie (die <noinclude>
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Aktuelle Version vom 15. März 2009, 16:11 Uhr

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Eupen und Umgegend (1879)
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Neunmänner und Bürgermeister bewilligt. Das Reglement enthält 14 Artikel und es werden in demselben die Einwohner der Orte, „die Haas“ und „der Berg“ genannt.

       Im Jahre 1741 stockten die Fabriken (Manufakturen), so daß zweihundert Haushaltungen von der Gemeinde unterhalten werden mußten. Im Auftrage der „Régence“ in Eupen wandte sich Mathias Salm an die kaiserliche Regierung um Unterstützung.

       Ein Gesetz vom 12. Januar 1742 bestimmt, daß der Lohn der Arbeiter in den Tuch- und Nagelfabriken nur in baarem Gelde gezahlt werden dürfe, und daß Uebertretungen mit zehn Goldgulden zu bestrafen seien, von denen ein Drittel die Armen, ein Drittel der Denunziant und ein Drittel der betreffende Beamte erhalten soll.[1]

       Der Kammerherr, Minister, Graf Karl Bathiany, befiehlt unterm 21. Februar 1747 die sofortige Vereidigung und Einführung des Lizentiaten Franck zum Meyer von Eupen.[2]

       Ein Reglement der Kaiserin Maria Theresia vom Jahre 1755 bestimmt in 25 Artikeln die Ausgleichung der während des Krieges eingeschlichenen ungleichen Verhältnisse in dem Herzogthum Limburg, in Franquemont, Daelen und Rolduc. Eupen besaß zu jener Zeit 588 Wohnhäuser und 82 ländliche Gebäude.[3]

       In einer Vorstellung vom Jahre 1756 (ohne Datum) wird erwähnt, daß vor dem Jahre 1748, bevor eine Gerichtsbarkeit in Eupen errichtet wurde, die Bürgermeister und Beisitzer die Polizei bildeten. Diese Polizei habe die Steuern, die Einquartierung der Kriegsleute ec. bestimmt und die Staatsversammlungen beschickt. Nach Errichtung der Gerichtsbarkeit hätte jedoch diese die Ausübung der Polizei in verschiedenen Punkten übernommen, wozu sie von Alters her berechtigt gewesen. Nach einer Bittschrift vom 15. Oktober 1667 an den Rath von Brabant sei nun eine Verordnung Sr. Majestät vom Jahre 1628 irrthümlich dahin ausgelegt worden, als seien sie (die


  1. Allgemeine Gesetze und Verordnungen. Städtisches Archiv.
  2. Original-Schriftstücke des städtischen Archivs.
  3. Original-Schriftstücke des städtischen Archivs.