Rentier: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Rentier'''  ist bzw. war eine Person, die von ihren Kapitalerträgen lebt.
;Bedeutung:Ein '''Rentier'''  ist bzw. war eine Person, die von ihren Kapitalerträgen lebt.
:Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man unter einem '''Rentner''' jemanden, der nach Beendigung seiner Berufstätigkeit von den Leistungen einer gesetzlichen oder/und privaten Versicherung seinen Lebensunterhalt bestreitet (Rente).


Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man unter einem '''Rentner''' jemanden, der nach Beendigung seiner Berufstätigkeit von den Leistungen einer gesetzlichen oder/und privaten Versicherung seinen Lebensunterhalt bestreitet (Rente).
:(fr.) ''rentiers de l'État'' = Staatsrentner<ref>MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.</ref>
 
:'''Die Rente''', ... die Einkünfte, dasjenige, was einkommt, besonders von Grundstücken und Capitalien. ...<ref>ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087-1088; Zeno.org, online:25.10.2009.</ref>
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2010, 11:44 Uhr

Bedeutung
Ein Rentier ist bzw. war eine Person, die von ihren Kapitalerträgen lebt.
Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man unter einem Rentner jemanden, der nach Beendigung seiner Berufstätigkeit von den Leistungen einer gesetzlichen oder/und privaten Versicherung seinen Lebensunterhalt bestreitet (Rente).
(fr.) rentiers de l'État = Staatsrentner[1]
Die Rente, ... die Einkünfte, dasjenige, was einkommt, besonders von Grundstücken und Capitalien. ...[2]

Quelle(n)
  1. MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.
  2. ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087-1088; Zeno.org, online:25.10.2009.

da:Rentier