Herrschaft Brakel: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Wappen von u. zu Brakel)
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 9: Zeile 9:


===Familie von Brakel===
===Familie von Brakel===
Im 13. Jahrhundert hatten zunächst die Edelherren von Brakel als Vögte des [[Stift Neuenheerse|Stifts Neuenheerse]] die Herrschaft Brakel inne. Zwischen 1289 und 1384 ging Brakel von den Herren von Brakel, die Vögte des Klosters Neuenheerse und Besitzer dreier Burgen waren, auf die [[Fürstbistum Paderborn|Bischöfe von Paderborn]] über.  
Im 13. Jahrhundert hatt zunächst die Dynastenfamilie der Edelherren von Brakel, als Vögte des [[Stift Neuenheerse|Stifts Neuenheerse]], die Herrschaft Brakel inne. Zwischen 1289 und 1384 ging Brakel von den Herren von Brakel, die Vögte des Klosters Neuenheerse und Besitzer dreier Burgen waren, auf die [[Fürstbistum Paderborn|Bischöfe von Paderborn]] über.  


* 1281 versprechen Ritter Herman von Brakel u. seine Söhne Bertold u. Werner der Stadt Brakel, die ihnen 80 Mark zum Wiederkauf der Burg gegeben hat, sie nicht zu verpfänden, zu veräußern oder ihren Feinden Schutz zu gewähren.
* 1281 versprechen Ritter Herman von Brakel u. seine Söhne Bertold u. Werner der Stadt Brakel, die ihnen 80 Mark zum Wiederkauf der Burg gegeben hat, sie nicht zu verpfänden, zu veräußern oder ihren Feinden Schutz zu gewähren.


===Stadtherrschaft===
=== [[Haus Hinnenburg|Herrschaft Hinnenburg]] ===
Später gelangten Anteile an der Stadtherrschaft an die [[Asseburg zu Hinnenburg, von|von Asseburg]] und die [[Grafschaft Everstein|Grafen von Ever¬stein]]. Zwischen 1289 und 1384 gewann das Hochstift Paderborn durch Kauf und Heim¬fall die Herrschaft. Seit 1431 wird Brakel vom Reich als Reichsstadt tituliert und zu Reichs¬steuern herangezogen. Die Stadt konnte aber im Ergebnis den Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit nicht durchsetzen.
Später gelangten Anteile an der Stadtherrschaft als [[Haus Hinnenburg|Herrschaft Hinnenburg]] an die [[Asseburg zu Hinnenburg, von|von Asseburg]] und die [[Grafschaft Everstein|Grafen von Everstein]].
 
===Paderborner Besitz===
Zwischen 1289 und 1384 gewann das Hochstift Paderborn durch Kauf und Heimfall die Herrschaft Brakel. Seit 1431 wird Brakel vom Reich als Reichsstadt tituliert und zu Reichssteuern herangezogen. Die Stadt konnte aber im Ergebnis den Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit nicht durchsetzen.


==Bibliografie==
==Bibliografie==

Aktuelle Version vom 8. April 2012, 06:22 Uhr

Herrschaft Brakel: Besitzer, Zinspflichtige, Eigenbehörige, Zwangsdienste und Abgaben, Gewinn, Versterb, Frei- und Wechselbriefe, historisch – familienkundliche Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang...

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Detmold > Kreis Höxter > Brakel (Westfalen) > Herrschaft Brakel

Wappen von u. zu Brakel, Quelle: Westfälisches Wappenbuch

Einführung

Brakel (Westfalen) an der Nethe, östlich von Paderborn, wird 836 erstmals genannt.

Familie von Brakel

Im 13. Jahrhundert hatt zunächst die Dynastenfamilie der Edelherren von Brakel, als Vögte des Stifts Neuenheerse, die Herrschaft Brakel inne. Zwischen 1289 und 1384 ging Brakel von den Herren von Brakel, die Vögte des Klosters Neuenheerse und Besitzer dreier Burgen waren, auf die Bischöfe von Paderborn über.

  • 1281 versprechen Ritter Herman von Brakel u. seine Söhne Bertold u. Werner der Stadt Brakel, die ihnen 80 Mark zum Wiederkauf der Burg gegeben hat, sie nicht zu verpfänden, zu veräußern oder ihren Feinden Schutz zu gewähren.

Herrschaft Hinnenburg

Später gelangten Anteile an der Stadtherrschaft als Herrschaft Hinnenburg an die von Asseburg und die Grafen von Everstein.

Paderborner Besitz

Zwischen 1289 und 1384 gewann das Hochstift Paderborn durch Kauf und Heimfall die Herrschaft Brakel. Seit 1431 wird Brakel vom Reich als Reichsstadt tituliert und zu Reichssteuern herangezogen. Die Stadt konnte aber im Ergebnis den Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit nicht durchsetzen.

Bibliografie