Herforder Chronik (1910)/043: Unterschied zwischen den Versionen
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Als im Jahre 864 die Reliquien der hl. Liutrudis, der Schwester Pusinnas, nach Höxter überführt waren, entstand hieraus eine enge Verbindung beider Stifte, und daraus erklärt es sich nach Hölscher, daß Ludwig der Deutsche 853 den Abt von Corvey zum Provisor, d. i. Verwalter, „Fürsorger“ des Stiftes Herford ernannte. Die Äbte von Corvey übten das Aufsichtsrecht über Herford aus, bis es unter Kaiser Friedrich I. an den Erzbischof von Köln überging. | |||
Bis in seine letzten Lebensjahre bewahrte Ludwig der Deutsche dem Stifte seine Huld. Wie die in der Königspfalz Engilahem (Ingelheim) am I. Juli 868 aufgestellte Urkunde<ref><tt>W. U. B. I</tt>, Nr. 34.</ref> besagt, hat der Kaiser auf Anregung seiner Gemahlin Hemma (<tt>per interpellationem Hemmae dilectae eonjugis nostrae</tt>) dem zwischen Werna und Hardna (Werre und Aa) gelegenen Marienkloster, wo der Leib der hl. Jungfrau Pusinna ruht, die Haupthöfe Overanberg (Arenberg bei Ehrenbreitstein) und Liudwinesthorp (Leutesdorf) im Angeresgowe (Engersgau auf dem rechten Rheinufer, wovon noch der Stadtname Engers übrig ist) mit 30 Mansen und den Hörigen beiderlei Geschlechts, Wäldern, Fischerei- und Fährgerechtsamen und allem, was zuvor zum königlichen Rechte gehörte, geschenkt. Diese Güter sollten lediglich zum Nutzen der Nonnen dienen (<tt>ad usum sanctimonialium</tt>) und niemals als Lehen vergeben werden; allein sie lagen vom Stift Herford so weit entfernt, daß eine Aufsicht darüber schwierig war. In späterer Zeit erscheinen sie jener Bestimmung ungeachtet als Lehngüter. In derselben Urkunde verleiht der Kaiser den Stifsdamen das Recht, die Äbtissin aus ihrer Mitte (<tt>ex ipsis illis</tt>) zu wählen. | |||
Als der hohe Gönner des Stiftes, Ludwig der Deutsche, im Jahre 876 gestorben war, folgte ihm sein Sohn Karl der Dicke (876-887) auf dem Throne. | |||
Er hatte nicht den Sinn der Freigebigkeit gegen die Kirchen von seinen, Vater geerbt, war auch durch die politischen Ereignisse viel zu sehr in Anspruch genommen, als daß er unseres Stiftes hätte gedenken können. | |||
Erst unter seinem Nachfolger Arnulf von Kärnthen (887-899) leuchtet dem Stift wieder ein Strahl kaiserlicher Gnadensonne; in der aus Forchheim vom 11. Dezember 887 datierten Urkunde<ref><tt>W. U. B. I</tt>, Nr. 46.</ref> bekennt sich Arnulf als Schutzherr des Stiftes und bestätigt ihm alle von seinen Vorgängern gewahrten Privilegien und Freiheiten. Das Jahr 890 wird als das Todesjahr der hochbetagten Äbtissin Hedwig und als Antritt einer neuen Stiftsvorsteherin angesehen, denn in der zu Frankfurt am 3. November 892 ausgestellten Urkunde <ref><tt>W. U. B. I</tt>, Nr. 55.</ref> gewährt Arnulf „zum Heil seiner Seele und der seines Vaters Karlomann den Nonnen | |||
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Als im Jahre 864 die Reliquien der hl. Liutrudis, der Schwester Pusinnas, nach Höxter überführt waren, entstand hieraus eine enge Verbindung beider Stifte, und daraus erklärt es sich nach Hölscher, daß Ludwig der Deutsche 853 den Abt von Corvey zum Provisor, d. i. Verwalter, „Fürsorger“ des Stiftes Herford ernannte. Die Äbte von Corvey übten das Aufsichtsrecht über Herford aus, bis es unter Kaiser Friedrich I. an den Erzbischof von Köln überging.
Bis in seine letzten Lebensjahre bewahrte Ludwig der Deutsche dem Stifte seine Huld. Wie die in der Königspfalz Engilahem (Ingelheim) am I. Juli 868 aufgestellte Urkunde[1] besagt, hat der Kaiser auf Anregung seiner Gemahlin Hemma (per interpellationem Hemmae dilectae eonjugis nostrae) dem zwischen Werna und Hardna (Werre und Aa) gelegenen Marienkloster, wo der Leib der hl. Jungfrau Pusinna ruht, die Haupthöfe Overanberg (Arenberg bei Ehrenbreitstein) und Liudwinesthorp (Leutesdorf) im Angeresgowe (Engersgau auf dem rechten Rheinufer, wovon noch der Stadtname Engers übrig ist) mit 30 Mansen und den Hörigen beiderlei Geschlechts, Wäldern, Fischerei- und Fährgerechtsamen und allem, was zuvor zum königlichen Rechte gehörte, geschenkt. Diese Güter sollten lediglich zum Nutzen der Nonnen dienen (ad usum sanctimonialium) und niemals als Lehen vergeben werden; allein sie lagen vom Stift Herford so weit entfernt, daß eine Aufsicht darüber schwierig war. In späterer Zeit erscheinen sie jener Bestimmung ungeachtet als Lehngüter. In derselben Urkunde verleiht der Kaiser den Stifsdamen das Recht, die Äbtissin aus ihrer Mitte (ex ipsis illis) zu wählen.
Als der hohe Gönner des Stiftes, Ludwig der Deutsche, im Jahre 876 gestorben war, folgte ihm sein Sohn Karl der Dicke (876-887) auf dem Throne.
Er hatte nicht den Sinn der Freigebigkeit gegen die Kirchen von seinen, Vater geerbt, war auch durch die politischen Ereignisse viel zu sehr in Anspruch genommen, als daß er unseres Stiftes hätte gedenken können.
Erst unter seinem Nachfolger Arnulf von Kärnthen (887-899) leuchtet dem Stift wieder ein Strahl kaiserlicher Gnadensonne; in der aus Forchheim vom 11. Dezember 887 datierten Urkunde[2] bekennt sich Arnulf als Schutzherr des Stiftes und bestätigt ihm alle von seinen Vorgängern gewahrten Privilegien und Freiheiten. Das Jahr 890 wird als das Todesjahr der hochbetagten Äbtissin Hedwig und als Antritt einer neuen Stiftsvorsteherin angesehen, denn in der zu Frankfurt am 3. November 892 ausgestellten Urkunde [3] gewährt Arnulf „zum Heil seiner Seele und der seines Vaters Karlomann den Nonnen