Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/247: Unterschied zwischen den Versionen

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Die zu kirchlichen Einrichtungen in den Herzogthümern berechtigten fremden Religionsverwandten sind aber namentlich folgende:
Die zu kirchlichen Einrichtungen in den Herzogthümern berechtigten fremden Religionsverwandten sind aber namentlich folgende:


I. Die Reformirten. Altona hatte schon zu Anfange des siebenzehnten Jahrhunderts von der damaligen Schauenburgischen Herrschaft das Privilegium freier Religionsübung bekommen, und diese war den Reformirten, den Menoniten, den Römisch-Katholischen und den Juden in besonderen Privilegien speciell bewilligt. Als darauf der Flecken durch König Friederich III. i. J. 1664 zu einer Stadt erhoben ward, enthielt das Stadtprivilegium eine allgemeine Bestätigung der Religionsfreiheit. Nach der schwedischen Einäscherung der Stadt erneuerte König Friederich IV. unterm 15. März 1713 solches Privilegium, indem er Allen, welche sich in der Stadt niederlassen würden, welches Glaubens sie auch sein möchten, mit alleiniger Ausschließung der Socinianer, vollkommene Gewissensfreiheit und ungehinderte Ausübung ihrer Religion gestattete.
I. Die Reformirten. Altona hatte schon zu Anfange des siebenzehnten Jahrhunderts von der damaligen Schauenburgischen Herrschaft das Privilegium freier Religionsübung bekommen, und diese war den Reformirten, den [[Mennoniten|Menoniten]], den Römisch-Katholischen und den Juden in besonderen Privilegien speciell bewilligt. Als darauf der Flecken durch König Friederich III. i. J. 1664 zu einer Stadt erhoben ward, enthielt das Stadtprivilegium eine allgemeine Bestätigung der Religionsfreiheit. Nach der schwedischen Einäscherung der Stadt erneuerte König Friederich IV. unterm 15. März 1713 solches Privilegium, indem er Allen, welche sich in der Stadt niederlassen würden, welches Glaubens sie auch sein möchten, mit alleiniger Ausschließung der Socinianer, vollkommene Gewissensfreiheit und ungehinderte Ausübung ihrer Religion gestattete.


Bereits vor Ausgang des sechszehnten Jahrhunderts wandten sich Reformirte<ref>W. C. Matthiä (Hauptpastor an der Christ- und Garnisonskirche zu Rendsburg), Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. Flensburg 1778. S. 292 ff. J. A. Bolten (Compastor an der Hauptkirche zu Altona), Historische Kirchennachrichten von der Stadt Altona und deren verschiedenen Religionspartheien. Altona 1790–91. S. 188 ff. F. H. Scheiffler (Pastor der reformirten Kirche in Hamburg), Nachrichten von den evangelisch-reformirten Gemeinden in Hamburg und Altona. Ein Nachtrag zu J. A. Bolten's hist. Kirchennachr. Altona 1823.</ref> in größerer Anzahl nach Stade, Hamburg und Altona, um sich dort niederzulassen und den Religionsverfolgungen in ihrer Heimath zu entgehen. Sie kamen aus verschiedenen deutschen Gegenden, aus den Niederlanden, aus Frankreich, und waren meistens Handels- und Gewerbsleute. Zuerst erlangten sie kirchliche Einrichtungen in Stade, welche durch den aus Delft herbeigerufenen Prediger Moreau organisirt wurden, unter dessen Leitung die Verfassung eingeführt ward, welche man nachher beibehielt. Es standen Aelteste und Diaconen dem Gemeindewesen vor und hatten <noinclude>
Bereits vor Ausgang des sechszehnten Jahrhunderts wandten sich Reformirte<ref>W. C. Matthiä (Hauptpastor an der Christ- und Garnisonskirche zu Rendsburg), Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. Flensburg 1778. S. 292 ff. J. A. Bolten (Compastor an der Hauptkirche zu Altona), Historische Kirchennachrichten von der Stadt Altona und deren verschiedenen Religionspartheien. Altona 1790–91. S. 188 ff. F. H. Scheiffler (Pastor der reformirten Kirche in Hamburg), Nachrichten von den evangelisch-reformirten Gemeinden in Hamburg und Altona. Ein Nachtrag zu J. A. Bolten's hist. Kirchennachr. Altona 1823.</ref> in größerer Anzahl nach Stade, Hamburg und Altona, um sich dort niederzulassen und den Religionsverfolgungen in ihrer Heimath zu entgehen. Sie kamen aus verschiedenen deutschen Gegenden, aus den Niederlanden, aus Frankreich, und waren meistens Handels- und Gewerbsleute. Zuerst erlangten sie kirchliche Einrichtungen in Stade, welche durch den aus Delft herbeigerufenen Prediger Moreau organisirt wurden, unter dessen Leitung die Verfassung eingeführt ward, welche man nachher beibehielt. Es standen Aelteste und Diaconen dem Gemeindewesen vor und hatten <noinclude>

Aktuelle Version vom 27. Dezember 2010, 14:08 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Toleranz gelegen hat, als vielmehr in dem Kammerinteresse, jene neu gebauten Städte durch Handel und Verkehr zu heben. Altona lag in dem Schauenburgischen Landestheile, Glückstadt in dem Königlichen, Friedrichstadt in dem Gottorfischen. Die Landschaft Nordstrand sollte neu eingedeicht werden.

Die zu kirchlichen Einrichtungen in den Herzogthümern berechtigten fremden Religionsverwandten sind aber namentlich folgende:

I. Die Reformirten. Altona hatte schon zu Anfange des siebenzehnten Jahrhunderts von der damaligen Schauenburgischen Herrschaft das Privilegium freier Religionsübung bekommen, und diese war den Reformirten, den Menoniten, den Römisch-Katholischen und den Juden in besonderen Privilegien speciell bewilligt. Als darauf der Flecken durch König Friederich III. i. J. 1664 zu einer Stadt erhoben ward, enthielt das Stadtprivilegium eine allgemeine Bestätigung der Religionsfreiheit. Nach der schwedischen Einäscherung der Stadt erneuerte König Friederich IV. unterm 15. März 1713 solches Privilegium, indem er Allen, welche sich in der Stadt niederlassen würden, welches Glaubens sie auch sein möchten, mit alleiniger Ausschließung der Socinianer, vollkommene Gewissensfreiheit und ungehinderte Ausübung ihrer Religion gestattete.

Bereits vor Ausgang des sechszehnten Jahrhunderts wandten sich Reformirte[1] in größerer Anzahl nach Stade, Hamburg und Altona, um sich dort niederzulassen und den Religionsverfolgungen in ihrer Heimath zu entgehen. Sie kamen aus verschiedenen deutschen Gegenden, aus den Niederlanden, aus Frankreich, und waren meistens Handels- und Gewerbsleute. Zuerst erlangten sie kirchliche Einrichtungen in Stade, welche durch den aus Delft herbeigerufenen Prediger Moreau organisirt wurden, unter dessen Leitung die Verfassung eingeführt ward, welche man nachher beibehielt. Es standen Aelteste und Diaconen dem Gemeindewesen vor und hatten


  1. W. C. Matthiä (Hauptpastor an der Christ- und Garnisonskirche zu Rendsburg), Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. Flensburg 1778. S. 292 ff. J. A. Bolten (Compastor an der Hauptkirche zu Altona), Historische Kirchennachrichten von der Stadt Altona und deren verschiedenen Religionspartheien. Altona 1790–91. S. 188 ff. F. H. Scheiffler (Pastor der reformirten Kirche in Hamburg), Nachrichten von den evangelisch-reformirten Gemeinden in Hamburg und Altona. Ein Nachtrag zu J. A. Bolten's hist. Kirchennachr. Altona 1823.