Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/011: Unterschied zwischen den Versionen
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:Brüder Clais und Godart sich verpflichtet, die in dem Ehevertrage stipulirten Punkte aufrecht halten zu wollen,falls ihr Bruder Johann dagegen Einsprache erheben sollte.Diese Punkte waren hauptsächtlich, ''„das demselben Otten zu Hillichsgude werden solten seben vnd zwentzig hundert gulden"'', und dass seine Hausfrau des elterlichen Erbes und Anfalles nicht enterbt und abgeschieden sein solle.Gleichwohl machten die Brüder späterhin wegen des Kindtheils ihrer Schwester Schwierigkeiten. Clais bemerkte,dass zwei im Ehevertrage benannte Zeugen ihre Siegel nicht angehangen hätten; ''„er bekenne auch nit das der Hillichsbrieffe mit syme wissen willen vnd beuelhe gesiegelt sy"'', erböte sich jedoch seinerseits seiner Schwester zu thun wie es ihm als ihrem Bruder gebühre. Erzbischof Johann von Trier, an den sich Otto Walpode im J. 1481 klagend gewendet hatte, entschied in dieser Angelegenheit also: ''„Demnach sprechen wir zu rechte Sindtenmale Appollonia von Drachenfels Clais von Drachenfels Ritters eeliche lypliche sustere vnd yres anerstorben vetterlichen muterlichen erbes vnd anfalles eyn vnuerziegen dochter ist Das dann derselbe von Drachenfels als vur sich plichtig syn sal syner suster teilunge zu thunde alles des Ihenen das Ir an vetterlichem vnd mutterlichem erbteile vnd anfalle vnd darzu sie geboren ist von rechts wegen vnd nach lands gewonheit zu yrem erbteille billich gebueren sall."'' — Wohl nicht lange nachher haben Clais und seine Brüder ihrem Schwager das Schloss Gudenau übertragen,und ist Otto der Stammherr der Linie Walpot-Gudenau.Die späteren Nachkommen desselben wurden bekanntlich auch Burggrafen zu Drachenfels. | |||
:Brüder Clais und Godart sich verpflichtet, die in dem Ehevertrage stipulirten Punkte aufrecht halten zu wollen,falls ihr Bruder Johann dagegen Einsprache erheben sollte.Diese Punkte waren hauptsächtlich, „das demselben Otten zu Hillichsgude werden solten seben vnd zwentzig hundert gulden", und dass seine Hausfrau des elterlichen Erbes und Anfalles nicht enterbt und abgeschieden sein solle.Gleichwohl machten die Brüder späterhin wegen des Kindtheils ihrer Schwester Schwierigkeiten. Clais bemerkte,dass zwei im Ehevertrage benannte Zeugen ihre Siegel nicht angehangen hätten; „er bekenne auch nit das der Hillichsbrieffe mit syme wissen willen vnd beuelhe gesiegelt sy", erböte sich jedoch seinerseits seiner Schwester zu thun wie es ihm als ihrem Bruder gebühre. Erzbischof Johann von Trier, an den sich Otto Walpode im J. 1481 klagend gewendet hatte, entschied in dieser Angelegenheit | <center> | ||
also: „Demnach sprechen wir zu rechte Sindtenmale Appollonia von Drachenfels Clais von Drachenfels Ritters eeliche lypliche sustere vnd yres anerstorben vetterlichen muterlichen erbes vnd anfalles eyn vnuerziegen dochter ist Das dann derselbe von Drachenfels als vur sich plichtig syn sal syner suster teilunge zu thunde alles des Ihenen das Ir an vetterlichem vnd mutterlichem erbteile vnd anfalle vnd darzu sie geboren ist von rechts wegen vnd nach lands gewonheit zu yrem erbteille | |||
und ist Otto der Stammherr der Linie Walpot-Gudenau.Die späteren Nachkommen desselben wurden bekanntlich auch Burggrafen zu Drachenfels. | |||
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Heinrich Herr zu Drachenfels, Amtmann des Lands von Lewenberg, Ritter, war mit Alverade von Palant (Tochter des Johann von Palant Herrn zu Wildenberg und Berge, und der Vulsgin oder | {{NE}}Heinrich Herr zu Drachenfels, Amtmann des Lands von Lewenberg, Ritter, war mit Alverade von Palant (Tochter des Johann von Palant Herrn zu Wildenberg und Berge, und der Vulsgin oder Fulsgin von Swalmen) verheirathet, und wird | ||
Aktuelle Version vom 5. April 2013, 11:24 Uhr
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- Brüder Clais und Godart sich verpflichtet, die in dem Ehevertrage stipulirten Punkte aufrecht halten zu wollen,falls ihr Bruder Johann dagegen Einsprache erheben sollte.Diese Punkte waren hauptsächtlich, „das demselben Otten zu Hillichsgude werden solten seben vnd zwentzig hundert gulden", und dass seine Hausfrau des elterlichen Erbes und Anfalles nicht enterbt und abgeschieden sein solle.Gleichwohl machten die Brüder späterhin wegen des Kindtheils ihrer Schwester Schwierigkeiten. Clais bemerkte,dass zwei im Ehevertrage benannte Zeugen ihre Siegel nicht angehangen hätten; „er bekenne auch nit das der Hillichsbrieffe mit syme wissen willen vnd beuelhe gesiegelt sy", erböte sich jedoch seinerseits seiner Schwester zu thun wie es ihm als ihrem Bruder gebühre. Erzbischof Johann von Trier, an den sich Otto Walpode im J. 1481 klagend gewendet hatte, entschied in dieser Angelegenheit also: „Demnach sprechen wir zu rechte Sindtenmale Appollonia von Drachenfels Clais von Drachenfels Ritters eeliche lypliche sustere vnd yres anerstorben vetterlichen muterlichen erbes vnd anfalles eyn vnuerziegen dochter ist Das dann derselbe von Drachenfels als vur sich plichtig syn sal syner suster teilunge zu thunde alles des Ihenen das Ir an vetterlichem vnd mutterlichem erbteile vnd anfalle vnd darzu sie geboren ist von rechts wegen vnd nach lands gewonheit zu yrem erbteille billich gebueren sall." — Wohl nicht lange nachher haben Clais und seine Brüder ihrem Schwager das Schloss Gudenau übertragen,und ist Otto der Stammherr der Linie Walpot-Gudenau.Die späteren Nachkommen desselben wurden bekanntlich auch Burggrafen zu Drachenfels.
J.
Heinrich Herr zu Drachenfels, Amtmann des Lands von Lewenberg, Ritter, war mit Alverade von Palant (Tochter des Johann von Palant Herrn zu Wildenberg und Berge, und der Vulsgin oder Fulsgin von Swalmen) verheirathet, und wird