Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/021: Unterschied zwischen den Versionen
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Sache, dass in | Sache, dass in frühern Zeiten manche adlige Herren , wenn sie ein neues Gut erwarben und dasselbe zu ihrem Wohnsitz erwählten, ihren bisherigen Namen nur als Cognomen beibehielten, oder denselben auch ganz fahren liessen, und sich fortan nach ihrem neuen Besitzthum schrieben. Hermann behält also den Familien-Namen noch bei, während sein älterer Bruder sich als Herrn zu Harff betrachtet und sich blos von Harff schreibt. Indess gehört dieser Punkt zu jenen Quaestiones, die man nur kurz berühren mag, und bei denen man nicht zu lange verweilen soll, weil man doch selten zu einem sicheren Resultat gelangt. | ||
sie ein neues Gut erwarben und dasselbe zu ihrem Wohnsitz | |||
erwählten, ihren bisherigen Namen nur als Cognomen | {{NE}}Ritter Hermann hinterliess nur eine Tochter, Thola (Toele,Tuele) von Harff, welche die Gattin des Ritters Sybrecht vom Spiegel geworden; ihr Sohn ist der bei Fahne vorkommende Hermann Reuver vom Spiegel Knape von den Wappen. | ||
fortan nach ihrem neuen Besitzthum schrieben. Hermann | {{NE}}Von Ritter Heinrich von Harff, der mit einer von Knyprode verheirathet war<ref>Die Ehegatten Gerart von Knyprode Ritter und Cunegunt von Kerpen bezeichnen in einer Urkunde v. J. 1394 den Ritter Daem von Harff als ihren Verwandten.</ref>, stammt der Ritter Johann von Harff,der in Urkunden vielfach als Fürstlicher Hofmeister und Rath vorkommt. Ritter Wilhelm von Harff, dessen eine Urkunde v. J. 1371 bei Lacomblet gedenkt, dürfte wohl ein jüngerer Bruder des Johann sein; ebenso auch der gleichzeitige Goedert von Harff. Bis zum J. 1346 war Johann von Harff Pfarrherr zu Niedermorcke<ref>Niedermorcke ist der heutige Pfarrort Morcken; Obermorcke gehört jetzt zu Königshoven.</ref>. In alter Zeit pflegten die adligen Geschlechter, die eine Kirche zu vergeben hatten, die damit verknüpften Einkünfte wohl ihren Söhnen oder nächsten Verwandten zuzuwenden, mochten dieselben geistlichen oder weltlichen Standes sein. Der weltliche Sohn liess dann die priesterlichen Functionen durch einen <tt>vicarius curatus</tt> verrichten, welcher wenn er auf Lebensdauer ernannt war, <tt>vicarius perpetuus</tt> genannt wurde. So finden wir, dass Johann von Landscron, bevor er heirathete und Ritter wurde, Pastor oder Personatarius zu Königsfeld war. Da nun Johann von Harff im J. 1346 resignirt,<ref>Ritter Heinrich von Harff verleiht, nach Resignation seines Sohnes, die Pastorat einem wirklichen Priester, Arnold von Morcke, der wie es scheint Canonicus und wohl ein Verwandter von ihm war. Reynart von Morcke, den Ritter Sybrecht vom Spiegel im J. 1374 seinen swager nennt, war bereits Bürger zu Aachen.</ref>, so dürfen wir wohl annehmen, dass sein | ||
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Von Ritter Heinrich von Harff, der mit einer von | |||
der in Urkunden vielfach als Fürstlicher Hofmeister und Rath | |||
vorkommt. Ritter Wilhelm von Harff, dessen eine Urkunde | |||
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Bruder des Johann sein; ebenso auch der gleichzeitige Goedert | |||
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zu Niedermorcke | |||
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Aktuelle Version vom 8. April 2013, 17:43 Uhr
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Sache, dass in frühern Zeiten manche adlige Herren , wenn sie ein neues Gut erwarben und dasselbe zu ihrem Wohnsitz erwählten, ihren bisherigen Namen nur als Cognomen beibehielten, oder denselben auch ganz fahren liessen, und sich fortan nach ihrem neuen Besitzthum schrieben. Hermann behält also den Familien-Namen noch bei, während sein älterer Bruder sich als Herrn zu Harff betrachtet und sich blos von Harff schreibt. Indess gehört dieser Punkt zu jenen Quaestiones, die man nur kurz berühren mag, und bei denen man nicht zu lange verweilen soll, weil man doch selten zu einem sicheren Resultat gelangt.
Ritter Hermann hinterliess nur eine Tochter, Thola (Toele,Tuele) von Harff, welche die Gattin des Ritters Sybrecht vom Spiegel geworden; ihr Sohn ist der bei Fahne vorkommende Hermann Reuver vom Spiegel Knape von den Wappen.
Von Ritter Heinrich von Harff, der mit einer von Knyprode verheirathet war[1], stammt der Ritter Johann von Harff,der in Urkunden vielfach als Fürstlicher Hofmeister und Rath vorkommt. Ritter Wilhelm von Harff, dessen eine Urkunde v. J. 1371 bei Lacomblet gedenkt, dürfte wohl ein jüngerer Bruder des Johann sein; ebenso auch der gleichzeitige Goedert von Harff. Bis zum J. 1346 war Johann von Harff Pfarrherr zu Niedermorcke[2]. In alter Zeit pflegten die adligen Geschlechter, die eine Kirche zu vergeben hatten, die damit verknüpften Einkünfte wohl ihren Söhnen oder nächsten Verwandten zuzuwenden, mochten dieselben geistlichen oder weltlichen Standes sein. Der weltliche Sohn liess dann die priesterlichen Functionen durch einen vicarius curatus verrichten, welcher wenn er auf Lebensdauer ernannt war, vicarius perpetuus genannt wurde. So finden wir, dass Johann von Landscron, bevor er heirathete und Ritter wurde, Pastor oder Personatarius zu Königsfeld war. Da nun Johann von Harff im J. 1346 resignirt,[3], so dürfen wir wohl annehmen, dass sein
- ↑ Die Ehegatten Gerart von Knyprode Ritter und Cunegunt von Kerpen bezeichnen in einer Urkunde v. J. 1394 den Ritter Daem von Harff als ihren Verwandten.
- ↑ Niedermorcke ist der heutige Pfarrort Morcken; Obermorcke gehört jetzt zu Königshoven.
- ↑ Ritter Heinrich von Harff verleiht, nach Resignation seines Sohnes, die Pastorat einem wirklichen Priester, Arnold von Morcke, der wie es scheint Canonicus und wohl ein Verwandter von ihm war. Reynart von Morcke, den Ritter Sybrecht vom Spiegel im J. 1374 seinen swager nennt, war bereits Bürger zu Aachen.