Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/021: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Strange Beiträge 5|020|26|022|unvollständig}}
<noinclude>{{Strange Beiträge 5|020|26|022|fertig}}</noinclude>
21
 
Sache, dass in frühem Zeiten manche adlige Herren , wenn
Sache, dass in frühern Zeiten manche adlige Herren , wenn sie ein neues Gut erwarben und dasselbe zu ihrem Wohnsitz erwählten, ihren bisherigen Namen nur als Cognomen beibehielten, oder denselben auch ganz fahren liessen, und sich fortan nach ihrem neuen Besitzthum schrieben. Hermann behält also den Familien-Namen noch bei, während sein älterer Bruder sich als Herrn zu Harff betrachtet und sich blos von Harff schreibt. Indess gehört dieser Punkt zu jenen Quaestiones, die man nur kurz berühren mag, und bei denen man nicht zu lange verweilen soll, weil man doch selten zu einem sicheren Resultat gelangt.
sie ein neues Gut erwarben und dasselbe zu ihrem Wohnsitz
 
erwählten, ihren bisherigen Namen nur als Cognomen beibe-
{{NE}}Ritter Hermann hinterliess nur eine Tochter, Thola (Toele,Tuele) von Harff, welche die Gattin des Ritters Sybrecht vom Spiegel geworden; ihr Sohn ist der bei Fahne vorkommende Hermann Reuver vom Spiegel Knape von den Wappen.
hielten, oder denselben auch ganz fahren Hessen, und sich
 
fortan nach ihrem neuen Besitzthum schrieben. Hermann be-
{{NE}}Von Ritter Heinrich von Harff, der mit einer von Knyprode verheirathet war<ref>Die Ehegatten Gerart von Knyprode Ritter und Cunegunt von Kerpen bezeichnen in einer Urkunde v. J. 1394 den Ritter Daem von Harff als ihren Verwandten.</ref>, stammt der Ritter Johann von Harff,der in Urkunden vielfach als Fürstlicher Hofmeister und Rath vorkommt. Ritter Wilhelm von Harff, dessen eine Urkunde v. J. 1371 bei Lacomblet gedenkt, dürfte wohl ein jüngerer Bruder des Johann sein; ebenso auch der gleichzeitige Goedert von Harff. Bis zum J. 1346 war Johann von Harff Pfarrherr zu Niedermorcke<ref>Niedermorcke ist der heutige Pfarrort Morcken; Obermorcke gehört jetzt zu Königshoven.</ref>. In alter Zeit pflegten die adligen Geschlechter, die eine Kirche zu vergeben hatten, die damit verknüpften Einkünfte wohl ihren Söhnen oder nächsten Verwandten zuzuwenden, mochten dieselben geistlichen oder weltlichen Standes sein. Der weltliche Sohn liess dann die priesterlichen Functionen durch einen <tt>vicarius curatus</tt> verrichten, welcher wenn er auf Lebensdauer ernannt war, <tt>vicarius perpetuus</tt> genannt wurde. So finden wir, dass Johann von Landscron, bevor er heirathete und Ritter wurde, Pastor oder Personatarius zu Königsfeld war. Da nun Johann von Harff im J. 1346 resignirt,<ref>Ritter Heinrich von Harff verleiht, nach Resignation seines Sohnes, die Pastorat einem wirklichen Priester, Arnold von Morcke, der wie es scheint Canonicus und wohl ein Verwandter von ihm war. Reynart von Morcke, den Ritter Sybrecht vom Spiegel im J. 1374 seinen swager nennt, war bereits Bürger zu Aachen.</ref>, so dürfen wir wohl annehmen, dass sein
hält also den Familien-Namen noch bei, während sein älterer
<noinclude>
Bruder sich als Herrn zu Harff betrachtet und sich blos von
----
Harff schreibt. Indess gehört dieser Punkt zu jenen Quaestio-
<references/>
nes, die man nur kurz berühren mag, und bei denen man nicht
</noinclude>
zu lange verweilen soll, weil man doch' selten zu einem siche-
ren Resultat gelangt.
Ritter Hermann hinterHess nur eine Tochter, Thola (Toele,
Tuele) von Harff, welche die Gattin des Ritters Sybrecht vom
Spiegel geworden; ihr Sohn ist der bei Fahne vorkommende
Hermann Reuver vom Spiegel Knape von den Wappen.
Von Ritter Heinrich von Harff, der mit einer von Knyp-
rode verheirathet war(l), stammt der Ritter Johann von Harff,
der in Urkunden vielfach als Fürstlicher Hofmeister und Rath
vorkommt. Ritter Wilhelm von Harff, dessen eine Urkunde
v. J. 1371 bei Lacomblet gedenkt, dürfte wohl ein jüngerer
Bruder des Johann sein; ebenso auch der gleichzeitige Goedert
von Harff. Bis zum J. 1346 war Johann von Harff Pfarrherr
zu Niedermorcke (2). In alter Zeit pflegten die adligen Ge-
schlechter, die eine Kirche zu vergeben hatten, die damit ver-
knüpften Einkünfte wohl ihren Söhnen oder nächsten Ver-
wandten zuzuwenden, mochten dieselben geistlichen oder
weltlichen Standes sein. Der weltliche Sohn Hess dann die
priesterlichen Functionen durch einen vicarius curatus verrich-
ten, welcher wenn er auf Lebensdauer ernannt war, vicarius per-
petuus genannt wurde. So finden wir, dass Johann vonLands-
cron, bevor er heirathete und Ritter wurde, Pastor oder Per-
sonatarius zu Königsfeld war. Da nun Johann von Harff im
J. 1346 resignirt (3), so dürfen wir wohl annehmen, dass sein
(1) Die Ehegatten Gerart von Knyprode Ritter und Cunegunt
von Kerpen bezeichnen in einer Urkunde v. J. 1394 den Ritter
Daem von Harff als ihren Verwandten.
(•2) Niedermorcke ist der heutige Pfarrort Morcken; Obermorcke
gehört jetzt zu Königshoven.
(3) Ritter Heinrich von Harff verleiht,  nach Resignation  seines

Aktuelle Version vom 8. April 2013, 17:43 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
1  2  3  4  |  Heft 5  |  6  7  8  9  10  11  12

Inhalt  |  Beilagen  |  Berichtigung

Glossar
<<<Vorherige Seite
[020]
Nächste Seite>>>
[022]
Datei:Strange 05.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


Sache, dass in frühern Zeiten manche adlige Herren , wenn sie ein neues Gut erwarben und dasselbe zu ihrem Wohnsitz erwählten, ihren bisherigen Namen nur als Cognomen beibehielten, oder denselben auch ganz fahren liessen, und sich fortan nach ihrem neuen Besitzthum schrieben. Hermann behält also den Familien-Namen noch bei, während sein älterer Bruder sich als Herrn zu Harff betrachtet und sich blos von Harff schreibt. Indess gehört dieser Punkt zu jenen Quaestiones, die man nur kurz berühren mag, und bei denen man nicht zu lange verweilen soll, weil man doch selten zu einem sicheren Resultat gelangt.

      Ritter Hermann hinterliess nur eine Tochter, Thola (Toele,Tuele) von Harff, welche die Gattin des Ritters Sybrecht vom Spiegel geworden; ihr Sohn ist der bei Fahne vorkommende Hermann Reuver vom Spiegel Knape von den Wappen.

      Von Ritter Heinrich von Harff, der mit einer von Knyprode verheirathet war[1], stammt der Ritter Johann von Harff,der in Urkunden vielfach als Fürstlicher Hofmeister und Rath vorkommt. Ritter Wilhelm von Harff, dessen eine Urkunde v. J. 1371 bei Lacomblet gedenkt, dürfte wohl ein jüngerer Bruder des Johann sein; ebenso auch der gleichzeitige Goedert von Harff. Bis zum J. 1346 war Johann von Harff Pfarrherr zu Niedermorcke[2]. In alter Zeit pflegten die adligen Geschlechter, die eine Kirche zu vergeben hatten, die damit verknüpften Einkünfte wohl ihren Söhnen oder nächsten Verwandten zuzuwenden, mochten dieselben geistlichen oder weltlichen Standes sein. Der weltliche Sohn liess dann die priesterlichen Functionen durch einen vicarius curatus verrichten, welcher wenn er auf Lebensdauer ernannt war, vicarius perpetuus genannt wurde. So finden wir, dass Johann von Landscron, bevor er heirathete und Ritter wurde, Pastor oder Personatarius zu Königsfeld war. Da nun Johann von Harff im J. 1346 resignirt,[3], so dürfen wir wohl annehmen, dass sein


  1. Die Ehegatten Gerart von Knyprode Ritter und Cunegunt von Kerpen bezeichnen in einer Urkunde v. J. 1394 den Ritter Daem von Harff als ihren Verwandten.
  2. Niedermorcke ist der heutige Pfarrort Morcken; Obermorcke gehört jetzt zu Königshoven.
  3. Ritter Heinrich von Harff verleiht, nach Resignation seines Sohnes, die Pastorat einem wirklichen Priester, Arnold von Morcke, der wie es scheint Canonicus und wohl ein Verwandter von ihm war. Reynart von Morcke, den Ritter Sybrecht vom Spiegel im J. 1374 seinen swager nennt, war bereits Bürger zu Aachen.