Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/019: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Strange Beiträge 5|018|24|020|unvollständig}}
<noinclude>{{Strange Beiträge 5|018|24|020|fertig}}</noinclude>
19
Darin wird gemeldet, dass Erzbischof Hermann, nachdem Heinrich von Drachenfels die böse That verübt, vor das Schloss gezogen, um es zu erobern, und dann mit den Gebrüdern Johann und Godart von Drachenfels sich dahin geeiniget, dass ein Drittel des Schlosses der Graf von Nassau Herr zu Bielstein von wegen des Erzbischofs, die zwei andern Drittel aber Ritter Vincentius von Swanenberg Namens des Dom-Capitels einnehmen solle; und erfände sich auf dem binnen einem Monate zu haltenden Landtage, dass die beiden Brüder an Heinrichs Handlung nicht mitbetheiligt gewesen, dann solle das Capitel denselben ihre zwei Drittel zurückstellen, im andern Falle es aber nach Erkenntniss des Landtages gehalten sein.
parin wird gemeldet, dass Erzbischof Hermann, nachdem
 
Heinrich von Drachenfels die böse That verübt, vor das Schloss
{{NE}}Die mir vorliegenden Briefschaften geben erst im J. 1506 wieder Kunde von Drachenfels. Godart Herr zu Drachenfels und Vronenbroich bringt den Pfandbrief sprechend auf Wolckenburg, der seinem Stiefvater Vincentius von Swanenberg Ritter und Hofmeister wegen 110 Current-Gulden Leibzuchtrenten zum Unterpfande gestellt worden war, wieder zu seinen Händen, und verpfändet ihm dagegen alle seine Güter, bewegliche und unbewegliche, wo die auch immer gelegen sein mögen. Imgleichen verbinden sich ''„Henrich ind Johan gebroedere zo Draichenfeltz"'' ihren Stiefvater, falls er jener Rente wegen Schwierigkeiten haben würde, schadlos halten zu wollen, und verschreiben ihm gleichfalls ihre Güter im Lande von Jülich und Berg und anderswo gelegen, ''„es sy lehen erffguet oder ander guet, der wir gebroedere mit yeme vnd hey mit vns vngedeilt vnd vngescheiden synt."''
gezogen, um es zu erobern, und dann mit den Gebrüdern Jo-
{{NE}}Im J. 1510 haben ''„Johan vnd Heynrich gebroidere herren zo Drachenfeltz Amptmanne zo Wolckenborch"'' dem gewantmecher Peter von der Duyssel und Catharinen seiner ehelichen Hausfrauen ihr Haus und Hof genannt Heinsberg auf dem Holzmarkte binnen Cöln gelegen, auf Lebensdauer vermiethet. —Dies Haus Heinsberg, das der Abt Pylgerim seiner Abteien vermachte, sein Bruder Goedert aber durch Kauf wieder an sich brachte, stammt vielleicht von der(<noinclude>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/003#C.|''sub'' C]]</noinclude><includeonly>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/E-Book#C.|''sub'' C]]</includeonly>). genannten Burggräfin Catharina.
hann und Godart von Drachenfels sich dahin geeiniget, dass
 
ein Drittel des Schlosses der Graf von Nassau Herr zu Biel-
{{NE}}Im J. 1526 verkauft'' „Heinrich Herre zo Drachenfeltz"'' mit Bewilligung des Erzbischofs aus dem Schatz, so ihm zu Königswinter als  Amtmann  und Pfandherrn  zu Wolckenburg
stein von wegen des Erzbischofs, die zwei andern Drittel aber
Ritter Vincentius von Swanenberg Namens des Dom-Capitels
einnehmen solle; und erfände sich auf dem binnen einem
Monate zu haltenden Landtage, dass die beiden Brüder an
Heinrichs Handlung nicht mitbetheiligt gewesen, dann solle das
Capitel denselben ihre zwei Drittel zurückstellen, im andern
Falle es aber nach Erkenntniss des Landtages gehalten sein.
Die mir vorliegenden Briefschaften geben erst im J. 1506
wieder Kunde von Drachenfels. Godart Herr zu Drachenfels
und Vronenbroich bringt den Pfandbrief sprechend auf Wol-
ckenburg, der seinem Stiefvater Vincentius von Swanenberg
Ritter und Hofmeister wegen 110 Current-Gulden Leibzucht-
renten zum Unterpfande gestellt worden war, wieder zu seinen
Händen, und verpfändet ihm dagegen alle seine Güter, be-
wegliche und unbewegliche, wo die auch immer gelegen sein
mögen. Imgleichen verbinden sich „Henrich ind Johan ge-
broedere zo Draiehenfeltz" ihren Stiefvater, falls er jener
Rente wegen Schwierigkeiten haben würde, schadlos halten zu
wollen, und verschreiben ihm gleichfalls ihre Güter im Lande
von Jülich und Berg und anderswo gelegen, „es sy lehen erfl-
guet oder ander guet, der wir gebroedere mit yeme vnd hey
mit vns vngedeilt vnd vngescheiden synt."
Im J. 1510 haben „Johan vnd Heynrich gebroidere herren
zo Drachenfeltz Amptmanne zo Wolckenborch" dem gewant-
mecher Peter von der Duyssel und Catharinen seiner ehelichen
Hausfrauen ihr Haus und Hof genannt Heinsberg auf dem
Holzmarkte binnen Cöln gelegen, auf Lebensdauer vermiethet.
Dies Haus Heinsberg, das der Abt Pylgerim seiner Abteien
vermachte, sein Bruder Goedert aber durch Kauf wieder an
sich brachte-, stammt vielleicht von der sub 0 genannten
Burggräfin Catharina.
Im J. 1526 verkauft „Heinrich Herre zo Drachenfeltz"
mit Bewilligung des Erzbischofs aus dem Schatz, so ihm zu
Königswinter als  Amtmann  und Pfandherrn  zu Wolckenburg

Aktuelle Version vom 8. April 2013, 09:57 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
1  2  3  4  |  Heft 5  |  6  7  8  9  10  11  12

Inhalt  |  Beilagen  |  Berichtigung

Glossar
<<<Vorherige Seite
[018]
Nächste Seite>>>
[020]
Datei:Strange 05.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.

Darin wird gemeldet, dass Erzbischof Hermann, nachdem Heinrich von Drachenfels die böse That verübt, vor das Schloss gezogen, um es zu erobern, und dann mit den Gebrüdern Johann und Godart von Drachenfels sich dahin geeiniget, dass ein Drittel des Schlosses der Graf von Nassau Herr zu Bielstein von wegen des Erzbischofs, die zwei andern Drittel aber Ritter Vincentius von Swanenberg Namens des Dom-Capitels einnehmen solle; und erfände sich auf dem binnen einem Monate zu haltenden Landtage, dass die beiden Brüder an Heinrichs Handlung nicht mitbetheiligt gewesen, dann solle das Capitel denselben ihre zwei Drittel zurückstellen, im andern Falle es aber nach Erkenntniss des Landtages gehalten sein.

      Die mir vorliegenden Briefschaften geben erst im J. 1506 wieder Kunde von Drachenfels. Godart Herr zu Drachenfels und Vronenbroich bringt den Pfandbrief sprechend auf Wolckenburg, der seinem Stiefvater Vincentius von Swanenberg Ritter und Hofmeister wegen 110 Current-Gulden Leibzuchtrenten zum Unterpfande gestellt worden war, wieder zu seinen Händen, und verpfändet ihm dagegen alle seine Güter, bewegliche und unbewegliche, wo die auch immer gelegen sein mögen. Imgleichen verbinden sich „Henrich ind Johan gebroedere zo Draichenfeltz" ihren Stiefvater, falls er jener Rente wegen Schwierigkeiten haben würde, schadlos halten zu wollen, und verschreiben ihm gleichfalls ihre Güter im Lande von Jülich und Berg und anderswo gelegen, „es sy lehen erffguet oder ander guet, der wir gebroedere mit yeme vnd hey mit vns vngedeilt vnd vngescheiden synt."       Im J. 1510 haben „Johan vnd Heynrich gebroidere herren zo Drachenfeltz Amptmanne zo Wolckenborch" dem gewantmecher Peter von der Duyssel und Catharinen seiner ehelichen Hausfrauen ihr Haus und Hof genannt Heinsberg auf dem Holzmarkte binnen Cöln gelegen, auf Lebensdauer vermiethet. —Dies Haus Heinsberg, das der Abt Pylgerim seiner Abteien vermachte, sein Bruder Goedert aber durch Kauf wieder an sich brachte, stammt vielleicht von der(sub C). genannten Burggräfin Catharina.

      Im J. 1526 verkauft „Heinrich Herre zo Drachenfeltz" mit Bewilligung des Erzbischofs aus dem Schatz, so ihm zu Königswinter als Amtmann und Pfandherrn zu Wolckenburg