Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/016: Unterschied zwischen den Versionen

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''Heynrichs vaders vnd der kindere annicheren scholt zu samen bezalen vnd des selben seligen Johans van Drachenfeltz zwa dochtere sementlich vssrichten vnd wes desshaluen noch gebrechlich were betzalen — Diese vurs. beredunge sullen duren vnd van beyden syten vffrechtich gehalden werden Seuen Jaere lanck nu neist na eynandere volgende da bynnen hern Godertz seligen kindere mundich werden vnd asdan zur stunt zu vssgange der seuen Jaere vngeuerlich sullen sich die vurs. parthyen myt yren frunden vnd magen gutlich by eyn foegen vnd sich fruntlich erffdeillen vnd scheyden myt den vurs. Slossen vnd allen anderen guden Ouch sall her Heynrich diese vurs. zytlanck die leenschafft beydere slosse vnd gude wa sich dat geburt vntfangen vnd dragen in behoiff syn vnd synere neuen."''
Heynrichs vaders vnd der kindere annicheren scholt zu samen
 
bezalen vnd des selben seligen Johans van Drachenfeltz zwa
{{NE}}Ritter Heinrich solle also während der Vormundschaft das Schloss Drachenfels verwahren und es auf seine Kosten und aus seinen Renten unterhalten. Anders konnte der Erzbischof nicht bestimmen; denn dies Schloss war ein zu wichtiger Posten, als dass er denselben dem Rentmeister der Minderjährigen hätte anvertrauen mögen. Wie es nach Ablauf der Vormundschaft gehalten worden, darüber fehlen zwar die Nachrichten, aber Heinrich blieb ''„herre zu Drachenfeltz"'' und fühlte wohl wenig Neigung, einen Ort, wo er sich heimisch gemacht und fest gesetzt hatte, von selbst aufzugeben, und sich von neuem wieder einzurichten. Andererseits ist es nicht denkbar, dass Ritter Clais, ungeachtet er sich in Fehden herumtummelte,seine und seiner Geschwister Rechte auf jenes Stammgut ausser Acht gelassen, zumal er sich schon gleich anfangs Herr zu Drachenfels schreibt. Vielleicht nach mannigfachen Streitigkeiten gaben beide Theile im J. 1470 die Entscheidung ihrer Angelegenheit verschiedenen Freunden und Verwandten in die Hände.Johann von Hatzfeld Herr zu Wildenburg, Johann von Hoemen und von Odenkichen Herr zu Alsdorf Rittere, Carselis von Palant Herr zu Breidenbent, Johann von Palant Herr zu Wildenberg, Johann vom Huyss Marschall, und Friedrich vom Steyne genannt Schouff — diese Herren brachten dann am 11.May folgenden Provisional-Vergleich zu Stande. Erstlich solle Ritter Heinrich die Häuser Gudenau und Virnenburg zu seinem Theil erhalten, und sobald ihm dieselben eingeräumt worden,die Burg Drachenfels an Ritter Clais und seine Geschwister
dochtere sementlich vssrichten vnd wes desshaluen noch gebrech-
lich were betzalen — Diese vurs. beredunge sullen duren vnd
van beyden syten vffrechtich gehalden werden Seuen Jaere
lanck nu neist na eynandere volgende da bynnen hern Godertz
seligen kindere mundich werden vnd asdan zur stunt zu vss-
gange der seuen Jaere vngeuerlich sullen sich die vurs. parthyen
myt yren frunden vnd magen gutlich by eyn foegen vnd sich
fruntlich erffdeillen vnd scheyden myt den vurs. Slossen vnd
allen anderen guden Ouch sali her Heynrich diese vurs. zyt-
lanck die leenschafft beydere slosse vnd gude wa sich dat
geburt vntfangen vnd dragen in behoiff synvnd synere neuen."
Bitter Heinrich solle also während der Vormundschaft das
Schloss Drachenfels verwahren und es auf seine Kosten und
aus seinen Eenten unterhalten. Anders konnte der Erzbischof
nicht bestimmen; denn dies Schloss war ein zu wichtiger
Posten, als dass er denselben dem Rentmeister der Minderjährigen
hätte anvertrauen mögen. Wie es nach Ablauf der Vormund-
schaft gehalten worden, darüber fehlen zwar die Nachrichten,
aber Heinrich blieb „herre zu Drachenfeltz" und fühlte wohl
wenig Neigung, einen Ort, wo er sich heimisch gemacht und
fest gesetzt hatte, von selbst aufzugeben, und sich von neuem
wieder einzurichten. Andererseits ist es nicht denkbar, dass
Ritter Clais, ungeachtet er sich in Fehden herumtummelte,
seine und seiner Geschwister Rechte auf jenes Stammgut ausser .
Acht gelassen, zumal er sich schon gleich anfangs Herr zu
Drachenfels schreibt. Vielleicht nach mannigfachen Streitigkeiten
gaben beide Theile im J. 1470 die Entscheidung ihrer Angele-
genheit verschiedenen Freunden und Verwandten in die Hände.
Johann von Hatzfeld Herr zu Wildenburg, Johann von Hoeme'n
und von OdenMrchen Herr zu Alsdorf Rittere, Carselis von
Palant Herr zu Breidenbent, Johann von Palant Herr zu
Wildenberg, Johann vom Huyss Marschall, und Friedrich vom
Steyne genannt Schouff — diese Herren brachten dann am 11.
May folgenden Provisional-Vergleich zu Stande. Erstlich solle
Ritter Heinrich die Häuser Gudenau und Virnenburg zu seinem
Theil erhalten, und sobald ihm dieselben eingeräumt worden,
die Burg Drachenfels an Ritter Clais und seine Geschwister
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Aktuelle Version vom 8. April 2013, 05:27 Uhr

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Heynrichs vaders vnd der kindere annicheren scholt zu samen bezalen vnd des selben seligen Johans van Drachenfeltz zwa dochtere sementlich vssrichten vnd wes desshaluen noch gebrechlich were betzalen — Diese vurs. beredunge sullen duren vnd van beyden syten vffrechtich gehalden werden Seuen Jaere lanck nu neist na eynandere volgende da bynnen hern Godertz seligen kindere mundich werden vnd asdan zur stunt zu vssgange der seuen Jaere vngeuerlich sullen sich die vurs. parthyen myt yren frunden vnd magen gutlich by eyn foegen vnd sich fruntlich erffdeillen vnd scheyden myt den vurs. Slossen vnd allen anderen guden Ouch sall her Heynrich diese vurs. zytlanck die leenschafft beydere slosse vnd gude wa sich dat geburt vntfangen vnd dragen in behoiff syn vnd synere neuen."

      Ritter Heinrich solle also während der Vormundschaft das Schloss Drachenfels verwahren und es auf seine Kosten und aus seinen Renten unterhalten. Anders konnte der Erzbischof nicht bestimmen; denn dies Schloss war ein zu wichtiger Posten, als dass er denselben dem Rentmeister der Minderjährigen hätte anvertrauen mögen. Wie es nach Ablauf der Vormundschaft gehalten worden, darüber fehlen zwar die Nachrichten, aber Heinrich blieb „herre zu Drachenfeltz" und fühlte wohl wenig Neigung, einen Ort, wo er sich heimisch gemacht und fest gesetzt hatte, von selbst aufzugeben, und sich von neuem wieder einzurichten. Andererseits ist es nicht denkbar, dass Ritter Clais, ungeachtet er sich in Fehden herumtummelte,seine und seiner Geschwister Rechte auf jenes Stammgut ausser Acht gelassen, zumal er sich schon gleich anfangs Herr zu Drachenfels schreibt. Vielleicht nach mannigfachen Streitigkeiten gaben beide Theile im J. 1470 die Entscheidung ihrer Angelegenheit verschiedenen Freunden und Verwandten in die Hände.Johann von Hatzfeld Herr zu Wildenburg, Johann von Hoemen und von Odenkichen Herr zu Alsdorf Rittere, Carselis von Palant Herr zu Breidenbent, Johann von Palant Herr zu Wildenberg, Johann vom Huyss Marschall, und Friedrich vom Steyne genannt Schouff — diese Herren brachten dann am 11.May folgenden Provisional-Vergleich zu Stande. Erstlich solle Ritter Heinrich die Häuser Gudenau und Virnenburg zu seinem Theil erhalten, und sobald ihm dieselben eingeräumt worden,die Burg Drachenfels an Ritter Clais und seine Geschwister