Mediatisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mediatisierung'''
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In Folge der Beschlüsse des [[Reichsdeputationshauptschluß|Reichsdeputationshauptschlusses]], so wie bei der Stiftung des [[Rheinbund|Rheinbundes]]  verloren bis dahin reichsunmittelbaren Grafen, Fürsten oder Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit oder Landeshoheit und wurden einem anderen Landesherrn unterworfen, sie wurden mediatisiert.
In Folge der Beschlüsse des [[Reichsdeputationshauptschluß|Reichsdeputationshauptschlusses]], so wie bei der Stiftung des [[Rheinbund|Rheinbundes]]  verloren die bis dahin reichsunmittelbaren Grafen, Fürsten oder Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit oder Landeshoheit und wurden einem anderen Landesherrn unterworfen, sie wurden mediatisiert.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2008, 20:08 Uhr

Mediat

Ein Mediat war eine Herrschaft im HRR, welche nicht unmittelbar dem Kaiser, sondern einem Reichsstand als Zwischenherrn untergeordnet war.

Mediatisierung

In Folge der Beschlüsse des Reichsdeputationshauptschlusses, so wie bei der Stiftung des Rheinbundes verloren die bis dahin reichsunmittelbaren Grafen, Fürsten oder Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit oder Landeshoheit und wurden einem anderen Landesherrn unterworfen, sie wurden mediatisiert.