Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/162: Unterschied zwischen den Versionen

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nachforschen und schärfer einschreiten solle. Die Strafen bestanden in Ermahnungen vor dem Pfarrer, Stabhalter, den Gerichtsschöffen und Kirchenrügern, weiter in Entziehung der Ehrenplätze in der Kirche und bei Jungfrauen in Entziehung des Hochzeitskranzes oder, besser gesagt, ,,der Krone," eines hohen Kopfschmuckes, welcher ehedem von allen unbescholtenen Bräuten getragen wurde; ferner in Vorladungen vor das Amt nach Lichtenau und vor die höchste Behörde zu Buchsweiler. Aber auch die Eintürmungen, Ausschließungen aus der kirchlichen Gemeinschaft (oder Relegationen) und Landesverweisungen waren keine Seltenheit.


Weit schwieriger war es noch, gegen den im Volke herrschenden krassen Aberglauben die rechten Heilmittel zu finden. Da hat ein Mann einen Zauberer sechs Wochen lang ins Haus genommen und gefüttert, weil er versprochen ihm Geld durch zauberische Mittel zu verschaffen. Ein anderer gebrauchte solche Mittel, um einen verlorenen Zinnklumpen wiederzugewinnen, sowie um „das Fischlein in der Brust" zu heilen. Eine Frau beklagte sich, die Nachbarin habe ihrem Sohn den Arm so bezaubert, daß er nicht mehr geheilt werden könne. Ein andermal bestellt man einen Reisigbesen, mit welchem die Kirche gefegt worden ist, als Mittel gegen die Aisen oder Geschwüre. Man erzählt sich, ein verstorbener Bürger sei wieder erschienen und habe die Leute erschreckt, da habe ihn ein Kapuziner für 100 Gulden in einer Scheune gefangen und dem Schinder übergeben. Die beiden Söhne aber hätten neben dem Schinderkarren daher gehen müssen. Daran erkennen wir, wie gerne sich Aberglaube und Bosheit miteinander vermischen.
nachforschen und schärfer einschreiten solle. Die Strafen bestanden in Ermahnungen vor dem Pfarrer, Stabhalter, den Gerichtsschöffen und Kirchenrügern, weiter in Entziehung der Ehrenplätze in der Kirche und bei Jungfrauen in Entziehung des Hochzeitskranzes oder, besser gesagt, „der Krone,“ eines hohen Kopfschmuckes, welcher ehedem von allen unbescholtenen Bräuten getragen wurde; ferner in Vorladungen vor das Amt nach Lichtenau und vor die höchste Behörde zu Buchsweiler. Aber auch die Eintürmungen, Ausschließungen aus der kirchlichen Gemeinschaft (oder Relegationen) und Landesverweisungen waren keine Seltenheit.


Am häufigsten war das Kartenschlagen und Brauchen. Wo derartiger Aberglaube noch herrschend ist, da fehlt es eben gar sehr an Frömmigkeit und an Bildung. Man sagt wohl: „Wer hangt, der verlangt.“ Daß aber das Verlangen in der Not ein gar so thörichtes und dazu noch gottloses ist, das kommt eben her von der Verblendung des Herzens. Aus einer bitteren Quelle kann nicht süßes Wasser fließen.
Weit schwieriger war es noch, gegen den im Volke herrschenden krassen Aberglauben die rechten Heilmittel zu finden. Da hat ein Mann einen Zauberer sechs Wochen lang ins Haus genommen und gefüttert, weil er versprochen, ihm Geld durch zauberische Mittel zu verschaffen. Ein anderer gebrauchte solche Mittel, um einen verlorenen Zinnklumpen wiederzugewinnen, sowie um „das Fischlein in der Brust“ zu heilen. Eine Frau beklagte sich, die Nachbarin habe ihrem Sohn den Arm so bezaubert, daß er nicht mehr geheilt werden könne. Ein andermal bestellt man einen Reisigbesen, mit welchem die Kirche gefegt worden ist, als Mittel gegen die Aisen oder Geschwüre. Man erzählt sich, ein verstorbener Bürger sei wieder erschienen und habe die Leute erschreckt, da habe ihn ein Kapuziner für 100 Gulden in einer Scheune gefangen und dem Schinder übergeben. Die beiden Söhne aber hätten neben dem Schinderkarren daher gehen müssen. Daran erkennen wir, wie gerne sich Aberglaube und Bosheit miteinander vermischen.
 
Am häufigsten war das Kartenschlagen und Brauchen. Wo derartiger Aberglaube noch herrschend ist, da fehlt es eben gar sehr an Frömmigkeit und an Bildung. Man sagt wohl: „Wer hangt, der verlangt.Daß aber das Verlangen in der Not ein gar so thörichtes und dazu noch gottloses ist, das kommt eben her von der Verblendung des Herzens. Aus einer bitteren Quelle kann nicht süßes Wasser fließen.

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2008, 15:23 Uhr

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nachforschen und schärfer einschreiten solle. Die Strafen bestanden in Ermahnungen vor dem Pfarrer, Stabhalter, den Gerichtsschöffen und Kirchenrügern, weiter in Entziehung der Ehrenplätze in der Kirche und bei Jungfrauen in Entziehung des Hochzeitskranzes oder, besser gesagt, „der Krone,“ eines hohen Kopfschmuckes, welcher ehedem von allen unbescholtenen Bräuten getragen wurde; ferner in Vorladungen vor das Amt nach Lichtenau und vor die höchste Behörde zu Buchsweiler. Aber auch die Eintürmungen, Ausschließungen aus der kirchlichen Gemeinschaft (oder Relegationen) und Landesverweisungen waren keine Seltenheit.

Weit schwieriger war es noch, gegen den im Volke herrschenden krassen Aberglauben die rechten Heilmittel zu finden. Da hat ein Mann einen Zauberer sechs Wochen lang ins Haus genommen und gefüttert, weil er versprochen, ihm Geld durch zauberische Mittel zu verschaffen. Ein anderer gebrauchte solche Mittel, um einen verlorenen Zinnklumpen wiederzugewinnen, sowie um „das Fischlein in der Brust“ zu heilen. Eine Frau beklagte sich, die Nachbarin habe ihrem Sohn den Arm so bezaubert, daß er nicht mehr geheilt werden könne. Ein andermal bestellt man einen Reisigbesen, mit welchem die Kirche gefegt worden ist, als Mittel gegen die Aisen oder Geschwüre. Man erzählt sich, ein verstorbener Bürger sei wieder erschienen und habe die Leute erschreckt, da habe ihn ein Kapuziner für 100 Gulden in einer Scheune gefangen und dem Schinder übergeben. Die beiden Söhne aber hätten neben dem Schinderkarren daher gehen müssen. Daran erkennen wir, wie gerne sich Aberglaube und Bosheit miteinander vermischen.

Am häufigsten war das Kartenschlagen und Brauchen. Wo derartiger Aberglaube noch herrschend ist, da fehlt es eben gar sehr an Frömmigkeit und an Bildung. Man sagt wohl: „Wer hangt, der verlangt.“ Daß aber das Verlangen in der Not ein gar so thörichtes und dazu noch gottloses ist, das kommt eben her von der Verblendung des Herzens. Aus einer bitteren Quelle kann nicht süßes Wasser fließen.