Gemeindelexikon Westfalen 1887/V: Unterschied zwischen den Versionen
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Grund ministerieller Anordnung zur Herstellung einer Anzahl von topographisch-statistischen Handbüchern, Bezirksbeschreibungen, Ortschaftsverzeichnissen u. s. w. der einzelnen Landstheile geführt; doch waren diese Beschreibungen nach ihrer Anlage, Ausführung und der Zeit ihrer Heerstellung wessentlich von einander verschieden. Gerade deshalb trat mehr und mehr das Bedürfniß nach dem Besitze eines für den ganzen Staat gelichmäßig angelegten Ortschaftsverzeichnisses hervor. | |||
{{NE}}Auf Anregung Preußens beschäftigte sich auch die im Jahre 1870 zu Berlin tagende "Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins" mit dieser Frage und äußerte sich über dieselbe gutachtlich. Der Bundesrath des Zollvereins bezw. des Deutschen Reiches ordnete darauf hin durch seine Beschlüsse vom 23 Mai 1870 und 7. Dezember 1871 die Veröffentlichung von Verzeichnissen der in den einzelnen Staaten des Deutschen Reiches bezw. Zollvereines vorhandenen Gemeinden und zu diesen gehörigen, besonders benannten Wohnplätze an. Fast sämmtliche deutsche Bundesstaaten haben hiernach auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1871 Ortschaftsverzeichnisse bis zum Jahre 1875 veröffentlicht. Von Preußen geschah dies in dem vom Königlichen statistischen Bureau herausgegebenen, 1873 und 1874 in elf Provinzheften erschienen Werke "Die Gemeinden und Gutsbezirke des preußischen Staates", dem sogenannten ""Gemeindelexikon". Da dieses Werk inzwischen aber in mehreren Theilen seines Inhaltes veraltet, während der letzten Jahre auch wiederholt das Bedürfniß nach einer Neubearbeitung des Gemeindelexikons laut geworden war, ist eine solche nunmehr auf Grund des Ergebnisses der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 erfolg; das vorliegende Heft ist Theil dieser neuen Veröffenlichung. | |||
{{NE}}Über den der Ausarbeitung des Werkes zu Grunde zu legenden Plan ist vorher die Statistische Zentralkommision gutachtlich gehört worden. | |||
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Das Bedürfnis von Ortsverzeichnissen hat sich in Deutschland schon Vorgänge des Gemeindelexikons früh geltend gemacht und in den einzelnen Staaten auf verschiedene Weise amtlicherseits seine Befriedigung gefunden. In Preußen reichen die bezüglichen Bestrebungen bis an den Anfang dieses Jahrhunderts zurück; sie haben auch auf Grund ministerieller Anordnung zur Herstellung einer Anzahl von topographisch-statistischen Handbüchern, Bezirksbeschreibungen, Ortschaftsverzeichnissen u. s. w. der einzelnen Landstheile geführt; doch waren diese Beschreibungen nach ihrer Anlage, Ausführung und der Zeit ihrer Heerstellung wessentlich von einander verschieden. Gerade deshalb trat mehr und mehr das Bedürfniß nach dem Besitze eines für den ganzen Staat gelichmäßig angelegten Ortschaftsverzeichnisses hervor.
Auf Anregung Preußens beschäftigte sich auch die im Jahre 1870 zu Berlin tagende "Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins" mit dieser Frage und äußerte sich über dieselbe gutachtlich. Der Bundesrath des Zollvereins bezw. des Deutschen Reiches ordnete darauf hin durch seine Beschlüsse vom 23 Mai 1870 und 7. Dezember 1871 die Veröffentlichung von Verzeichnissen der in den einzelnen Staaten des Deutschen Reiches bezw. Zollvereines vorhandenen Gemeinden und zu diesen gehörigen, besonders benannten Wohnplätze an. Fast sämmtliche deutsche Bundesstaaten haben hiernach auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1871 Ortschaftsverzeichnisse bis zum Jahre 1875 veröffentlicht. Von Preußen geschah dies in dem vom Königlichen statistischen Bureau herausgegebenen, 1873 und 1874 in elf Provinzheften erschienen Werke "Die Gemeinden und Gutsbezirke des preußischen Staates", dem sogenannten ""Gemeindelexikon". Da dieses Werk inzwischen aber in mehreren Theilen seines Inhaltes veraltet, während der letzten Jahre auch wiederholt das Bedürfniß nach einer Neubearbeitung des Gemeindelexikons laut geworden war, ist eine solche nunmehr auf Grund des Ergebnisses der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 erfolg; das vorliegende Heft ist Theil dieser neuen Veröffenlichung.
Über den der Ausarbeitung des Werkes zu Grunde zu legenden Plan ist vorher die Statistische Zentralkommision gutachtlich gehört worden.
Die neue Ausgabe des "Gemeindelexikons" erscheint, wie die ältere, in Provinzialheften; des Stadtkreis Berlin und die Inhalt und innere Einrichtung des Gemeindelexikons.Provinz Brandenburg sind hierbei zu einem Hefte vereinigt. Was die äußere Anordnung anlang, so sind die Gemeindeeinheiten, und zwar zunächst die Städte, dann die Landgemeinden