Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/055: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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f. aus dem Landkreis Aachen: die Bürgermeistereien Bardenberg, Broich, Eschweiler, Forst, Höngen, Pannesheide, Richterich und Stolberg;
g. aus dem Kreise Schleiden: die Bürgermeistereien Bleibuir, Call (theilweise), Dreiborn, Eicks (theilweise), Gemünd, Heimbach, Keldenich, Nöthen, Tondorf, Vussem (theilweise), Wallenthal, Wahlen (theilweise) und Weyer (theilweise);
h. Der ganze Kreis Montjoie.

Zwischen diesen herzoglich Jülichschen Besitzungen befanden sich noch folgende Unterherrschaften, welche bis zum 12. und 13. Jahrhundert ebenfalls reichsfrei und souverain waren: Binsfeld, Büllesheim, Burgau, Dreiborn, Drove, Eschweiler, Eicks, Frenz, Gladbach, Gürzenich, Kettenheim (Froitzheim), Kinzweiler, Laurensberg, Maubach, Merode, Merzenich, Setterich, Stolberg, Tetz, Thum, Weisweiler, Warden und Wildenburg. Die Herren dieser Unterherrschaften scheinen ihre Ohnmacht wegen ihrer weiten Ausdehnung erkannt zu haben und begaben sich deshalb schon früh unter den Schutz des mächtig gewordenen Herzogs von Jülich, aber doch mit Vorbehalt mehrerer Souverainetäts-Rechte. Sie bezahlten keine Jülischen ordinären Steuern und wurden von allen Durchmärschen und Verpflegungskosten der Landestruppen befreit. Ihre Unterthanen waren der Jülischen Militair-Aushebung nicht unterworfen und legten nur ihrem Unterherrn, nie aber dem Herzoge zu Jülich den Huldigungseid ab. Der Herzog hatte keine Zölle in den Unterherrschaften und durfte auch keine anlegen. Sie brauchten dem Herzog nur ein jährliches Quantum für Schutz und