Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/054: Unterschied zwischen den Versionen

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:a. im Kreise Erkelenz: die ganzen Bürgermeistereien Erkelenz (später an Jülich gekommen), Niederkrüchten und Theile von Dovern (Baal), Wegberg und Elmpt;
:a. im Kreise Erkelenz: die ganzen Bürgermeistereien Erkelenz (später an Jülich gekommen), Niederkrüchten und Theile von Dovern (Baal), Wegberg und Elmpt;
:b. im Kreise Jülich: die Bürgermeisterei Welz.
:b. im Kreise Jülich: die Bürgermeisterei Welz.
:15. Von der Reichsgrafschaft Wickerath: die Bürgerrmeisterei Schwanenberg.
:15. Von der Reichsgrafschaft Wickerath: die Bürgermeisterei Schwanenberg.
:16. Vom Herzogthum Aremberg: die Bürgermeistereien Lommersdorf und Vussem (theilweise).
:16. Vom Herzogthum Aremberg: die Bürgermeistereien Lommersdorf und Vussem (theilweise).
:17. Vom Herzogthum Jülich:
:17. Vom Herzogthum Jülich:

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2008, 12:55 Uhr

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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10. Die Reichsherrschaft Schmidtheim (den Grafen von Beissel-Gymnich).
11. Die Reichsabtei und das Ländchen Cornelimünster (die Bürgermeistereien Brand, Büsbach und Cornelimünster-Walheim nebst Gressenich).
12. Die Reichsabtei Burtscheid.
13. Die Reichsstadt und das Reich von Aachen (die Bürgermeistereien Aachen, Haaren, Laurensberg, Weiden und Würselen).
14. Vom Herzogthum Geldern:
a. im Kreise Erkelenz: die ganzen Bürgermeistereien Erkelenz (später an Jülich gekommen), Niederkrüchten und Theile von Dovern (Baal), Wegberg und Elmpt;
b. im Kreise Jülich: die Bürgermeisterei Welz.
15. Von der Reichsgrafschaft Wickerath: die Bürgermeisterei Schwanenberg.
16. Vom Herzogthum Aremberg: die Bürgermeistereien Lommersdorf und Vussem (theilweise).
17. Vom Herzogthum Jülich:
a. der ganze Kreis Düren:
b. der ganze Kreis Heinsberg;
c. der ganze Kreis Jülich;
d. aus dem Kreise Erkelenz: die Bürgermeistereien Beck, Dovern, Erkelenz, Gerderath, Gevenich, Immerath, Keyenberg, Kleingladbach, Körrenzig, Lövenich, Wegberg;
e. aus dem Kreise Geilenkirchen: die sämmtlichen Bürgermeistereien, mit Ausnahme der von Uebach und eines Theils der von Scherpenseel;