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Der Präfectur - Rath entscheidet über | Der Präfectur - Rath entscheidet über Beschwerden der Privaten, welche Abschreibung oder gänzlichen Nachlass ihrer directen Steuern verlangen. | ||
Ueber Streitigkeiten, die sich zwischen | Ueber Streitigkeiten, die sich zwischen Unternehmern öffentlicher Arbeiten und den Verwaltungbehörden ereignen, in so fern sie die Auslegung oder Ausführung der Vertragsbedingungen betreffen. | ||
Ueber die Forderungen der Privatpersonen, welche sich über Schaden beschweren, der ihnen durch die persönliche Schuld der Unternehmer öffentlicher Arbeiten, nicht durch Handlungen der Verwaltung zugefügt ist. | Ueber die Forderungen der Privatpersonen, welche sich über Schaden beschweren, der ihnen durch die persönliche Schuld der Unternehmer öffentlicher Arbeiten, nicht durch Handlungen der Verwaltung zugefügt ist. | ||
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Ueber die bey Gelegenheit des Lamdstraßen oder Brückenbaues entstehende Streitigkeiten. | Ueber die bey Gelegenheit des Lamdstraßen oder Brückenbaues entstehende Streitigkeiten. | ||
Ueber die Gesuche der Städte, Flecken, | Ueber die Gesuche der Städte, Flecken, Dörfer und Hospitalverwaltungen um Authorisation vor Gericht aufzutreten. | ||
Ueber die Streitigkeiten, die in Ansehung der National - Domainen entstehen. | Ueber die Streitigkeiten, die in Ansehung der National - Domainen entstehen. | ||
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Demolitionen, oder wegen Verlust durch Hagelschlag, Feuer und Ueberschwennuungen. | Demolitionen, oder wegen Verlust durch Hagelschlag, Feuer und Ueberschwennuungen. | ||
Ueber die Reclamationen der Einnehmer, | Ueber die Reclamationen der Einnehmer, deren Kasse bestohlen oder geplündert worden, wie auch über die Gesuche solcher Steuereinnehmer, deren Rollen vor bewirkter Erhebung der Gelder ein Raub der Flammen geworden sind. — Ueber die Aufhebung der Pachtverträge, welche Mineral - Wasserquellen zum Gegenstande haben, im Fälle , wo der Pachtschilling nicht bezahlt, oder die Bedingungen des Vertrags von dem Pächter nicht erfüllt würden. | ||
Ueber Streitigkeiten, die über die | Ueber Streitigkeiten, die über die Vertheilungs - Rolle solcher Gelder entstehen , die zur Unterhaltung , Ausbesserung oder Wiederaufbauung der Kanäle , oder zur Unterhaltung der Dämme erforderlich sind. | ||
Vor ihn gehören ferner alle Streitigkeiten, welche auf die mit Verfertigung neuer Kanäle und Landstrafsen verbundene Auflagen, so wie auf die bey Austrocknung der Sümpfe nöthige Arbeiten Bezug haben. | Vor ihn gehören ferner alle Streitigkeiten, welche auf die mit Verfertigung neuer Kanäle und Landstrafsen verbundene Auflagen, so wie auf die bey Austrocknung der Sümpfe nöthige Arbeiten Bezug haben. | ||
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Er entscheidet über die an den Landstraßen durch Vieh oder sonst verübte Beschädigungen. | Er entscheidet über die an den Landstraßen durch Vieh oder sonst verübte Beschädigungen. | ||
An ihn geht der Rekurs gegen die | An ihn geht der Rekurs gegen die Entscheidungen der Mairen, in Sachen, welche die Vollziehung der Verordnung über das Gewicht und die Ladung der Wagen, und überhaupt die Polizey des Fuhrwesens zum Gegenstande haben. | ||
Der Präfeet hat, wenn er den Sitzungen des Präfectur-Raths beywohnt, den Vorsitz und alsdann bey getheilten Meynungen eine entscheidende Stimme. | Der Präfeet hat, wenn er den Sitzungen des Präfectur-Raths beywohnt, den Vorsitz und alsdann bey getheilten Meynungen eine entscheidende Stimme. | ||
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* Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden). | * Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden). | ||
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2009, 19:46 Uhr
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich
Ernennung
Der Präfectur - Rath besteht im Lippe-Departement aus 3 Mitgliedern, welche vom Kayser ernannt werden, und ihren Eid in die Hände des Präfecten ablegen.
Aufgaben
Der Präfectur - Rath entscheidet über Beschwerden der Privaten, welche Abschreibung oder gänzlichen Nachlass ihrer directen Steuern verlangen.
Ueber Streitigkeiten, die sich zwischen Unternehmern öffentlicher Arbeiten und den Verwaltungbehörden ereignen, in so fern sie die Auslegung oder Ausführung der Vertragsbedingungen betreffen.
Ueber die Forderungen der Privatpersonen, welche sich über Schaden beschweren, der ihnen durch die persönliche Schuld der Unternehmer öffentlicher Arbeiten, nicht durch Handlungen der Verwaltung zugefügt ist.
Ueber die Gesuche und Streitigkeiten wegen Entschädigungen welche Privatpersonen für die ihnen bcy den Wege- und Canalbau, oder zu andern öffentlichen Anlagen weggenommenen, oder vergrabenen Grundstücken gebühren.
Ueber die bey Gelegenheit des Lamdstraßen oder Brückenbaues entstehende Streitigkeiten.
Ueber die Gesuche der Städte, Flecken, Dörfer und Hospitalverwaltungen um Authorisation vor Gericht aufzutreten.
Ueber die Streitigkeiten, die in Ansehung der National - Domainen entstehen.
Der Präfeetur- Rath erkennt ferner:
Ueber Entschädigungsgesuche -wegen - der durch feindliche Invasion verursachten
Demolitionen, oder wegen Verlust durch Hagelschlag, Feuer und Ueberschwennuungen.
Ueber die Reclamationen der Einnehmer, deren Kasse bestohlen oder geplündert worden, wie auch über die Gesuche solcher Steuereinnehmer, deren Rollen vor bewirkter Erhebung der Gelder ein Raub der Flammen geworden sind. — Ueber die Aufhebung der Pachtverträge, welche Mineral - Wasserquellen zum Gegenstande haben, im Fälle , wo der Pachtschilling nicht bezahlt, oder die Bedingungen des Vertrags von dem Pächter nicht erfüllt würden.
Ueber Streitigkeiten, die über die Vertheilungs - Rolle solcher Gelder entstehen , die zur Unterhaltung , Ausbesserung oder Wiederaufbauung der Kanäle , oder zur Unterhaltung der Dämme erforderlich sind.
Vor ihn gehören ferner alle Streitigkeiten, welche auf die mit Verfertigung neuer Kanäle und Landstrafsen verbundene Auflagen, so wie auf die bey Austrocknung der Sümpfe nöthige Arbeiten Bezug haben.
Er entscheidet über die an den Landstraßen durch Vieh oder sonst verübte Beschädigungen.
An ihn geht der Rekurs gegen die Entscheidungen der Mairen, in Sachen, welche die Vollziehung der Verordnung über das Gewicht und die Ladung der Wagen, und überhaupt die Polizey des Fuhrwesens zum Gegenstande haben.
Der Präfeet hat, wenn er den Sitzungen des Präfectur-Raths beywohnt, den Vorsitz und alsdann bey getheilten Meynungen eine entscheidende Stimme.
Bey der Verhinderung oder Recusation eines Präfectur-Raths wird dessen Stelle durch ein Mitglied des General -Departements -Raths , das kein Richter ist, ersetzet.
Quelle
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).