Oberrekrutierungsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Juni 2008, 09:09 Uhr
Entwicklung
- 29. Juni 1811:
Bei der Neuordnung des Kriegsministeriums auf Grund der Militär-Konskriptions-Ordnung vom 20. August 1809 und dessen Einteilung in acht Sektionen wird als fünfte Sektion die Rekrutierungssektion, bestehend aus zwei Chefs (ein Generalmajor und ein Oberst) und fünf vortragenden Räten (zwei Stabsoffiziere, ein Generalauditor, ein Oberregierungsrat und ein Generalarmeearzt) gebildet.
- 11. Juni 1817:
Bei der Zusammenlegung der acht Sektionen in drei Sektionen geht die Rekrutierung an die zweite Sektion über. Zur zweiten Sektion gehört neben dem Direktor, mehren Räten und Unterbeamten die Visitationskommission, bestehend aus dem Generalarmeearzt und zwei Generalchirurgen sowie der Rekrutensaal mit einem Oberleutnant zur Aufsicht.
- 6. September 1819:
Auf Grund des Rekrutierungsgesetzes vom 7. August 1819 wird unter Auflösung der Rekrutierungssektion der Oberrekrutierungsrat – bestehend aus einem Oberst als Direktor, zwei Oberregierungsräten als Delegierte des Ministeriums des Innern sowie einem Oberkriegsrat und einem Kriegsrat als Delegierte des Kriegsministeriums – gebildet.
- 17. Mai 1822:
Der Oberrekrutierungsrat wird den Ministerien des Innern und des Kriegswesens gemeinsam unterstellt. Ihm werden das gesamte Rekrutierungswesen einschließlich Aushebung, Erledigung der Rekurse (Rechtsbehelfe) und die Erkenntnis über die rechtlichen Folgen des Ungehorsams gegen die Militärpflicht übertragen. Für Geschäfte der Einreihung der Ausgehobenen (ärztliche Untersuchung, Zuteilung usw.) und deren Entlassung wird eine Assentierungskommission gebildet, der die militärischen Mitglieder des Oberrekrutierungsrates sowie der Generalarmeearzt und der Generalarmeechirurg angehören.
- 25. August 1829:
Die Assentierungskommission wird aufgelöst, ihre Geschäfte gehen wieder an den Oberrekrutierungsrat über.
- 1872:
Durch gemeinsame Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 6. August 1871 und vom 10. März 1872 wird bestimmt, daß der unter Vorsitz eines Generals aus zwei Offizieren des Kriegsministeriums und zwei Räten des Innenministeriums bestehende Oberrekrutierungsrat die Ersatzbehörde dritter Instanz entsprechend der Militär-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 bildet. Diese Bestimmungen gehen später in die Wehrordnungen vom 28. September 1875 und 22. November 1888 über.
Vorstände des Oberrekrutierungsrates
- ab 1819: Oberst von Welling.
- ab 1820: Staatsrat von Karff.
- ab 1831: Staatsrat von Goeritz.
- ab 1851: Staatsrat von Schweizerbarth.
- ab 1865: Staatsrat von Schall.
- ab 1871: die Gouverneure bzw. Kommandanten von Stuttgart.
- ab 1892: Generalmajor z. D. von Bullinger.
- ab 1897: Generalmajor z. D. von Greiff (1898 Chargierter Generalleutnant).
- ab 1900: die Kommandanten von Stuttgart.
- ab 1913 (Stand 1913): Generalleutnant z. D. von Scharpff.
Literatur
„Militär-Handbuch des Königreiches Württemberg“
Große Ausgabe (nach dem Stande vom 6. Mai 1913)
Herausgegeben vom Kriegsministerium
Druckerei des Königlichen Kriegsministeriums, Stuttgart 1913