Mast (Landwirtschaft): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen. | Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen. | ||
Vor dem jährlichen Schweineauftrieb wurde durch die benannten [[Scherner]] und Beauftragten des Markenrichters der Fruchtanfall der Eichen- und Buchenbäme in der Mark bewertet und nach diesem Ergebnis das Verhältnis von Markenanteilen ([[Schar|Scharen]], [[War|Waren]], Echtwert|Echtword) zu den aufzutreibenden Schweinen festgelegt. | |||
== Weblinks == | |||
===Zeitlich, regionale Begrifflichkeit=== | |||
" [https://woerterbuchnetz.de Wörterbuchnetz] | |||
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]] | [[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]] |
Aktuelle Version vom 22. April 2022, 13:56 Uhr
Mast (Landwirtschaft) (ndd.) = reichliche Fütterung
Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen.
Vor dem jährlichen Schweineauftrieb wurde durch die benannten Scherner und Beauftragten des Markenrichters der Fruchtanfall der Eichen- und Buchenbäme in der Mark bewertet und nach diesem Ergebnis das Verhältnis von Markenanteilen (Scharen, Waren, Echtwert|Echtword) zu den aufzutreibenden Schweinen festgelegt.