Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/037: Unterschied zwischen den Versionen

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Laufe der Zeit den grössern Theil derselben an sich gebracht. Elisabeth Catharina Gräfin zu Wied Wittwe des Johann Wilhelm Frh. von Palant verkaufte im J. 1654 ihren neunzehnten Theil dem Johann Frh. von Harff, und in den Jahren 1660–1665 übertrugen die Freiherren von Eynatten zur Neuerburg, Lindenberg und Wiedenau ihren Antheil eben demselben. Im J. 1756 erwarb Philipp Franz Frh. von Harff von den Gebrüdern Grafen von Leerodt zu Born einen halben neunzehnten Theil, und im J. 1759 von den Gebrüdern Grafen von Nesselrode und Reichenstein einen andern halben neunzehnten Theil der Herrlichkeit. Den zur Harff-Landscronischen Fundation gehörenden Theil mit gerechnet, besassen die Herren zu Dreyborn jetzt im Ganzen genommen eilf Neunzehntel der Herrschaft; 5 {{Bruch|1|3}} Neunzehntel hatten damals noch die Herren von Loen zu Rath, und 2 {{Bruch|2|3}} Neunzehntel die Herren von Bourtscheid zu Büllesheim.
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Nievenheim ihre Güter hatten. Ein dritter Bruder ist*Symon
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(*) Man s. Lacomblet Bd. III. p. 636. Obiger Rutger kommt
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Namen Rotgerus de Volmericheim vor. Anderswo heisst er auch
Rutger von Vollmerheim.

Aktuelle Version vom 18. Januar 2012, 23:07 Uhr

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Laufe der Zeit den grössern Theil derselben an sich gebracht. Elisabeth Catharina Gräfin zu Wied Wittwe des Johann Wilhelm Frh. von Palant verkaufte im J. 1654 ihren neunzehnten Theil dem Johann Frh. von Harff, und in den Jahren 1660–1665 übertrugen die Freiherren von Eynatten zur Neuerburg, Lindenberg und Wiedenau ihren Antheil eben demselben. Im J. 1756 erwarb Philipp Franz Frh. von Harff von den Gebrüdern Grafen von Leerodt zu Born einen halben neunzehnten Theil, und im J. 1759 von den Gebrüdern Grafen von Nesselrode und Reichenstein einen andern halben neunzehnten Theil der Herrlichkeit. Den zur Harff-Landscronischen Fundation gehörenden Theil mit gerechnet, besassen die Herren zu Dreyborn jetzt im Ganzen genommen eilf Neunzehntel der Herrschaft; 5 1/3 Neunzehntel hatten damals noch die Herren von Loen zu Rath, und 2 2/3 Neunzehntel die Herren von Bourtscheid zu Büllesheim.




Die Herren von Velbrüggen.




      Die Herren von Velbrüggen, von denen hier gewissermassen nur der Anfang einer Genealogie geboten wird, reichen so hoch hinauf, als sich die Herren von Velmerckem nachweisen lassen. Unter diesem Namen finde ich zuerst im J. 1357 Rutger von Velmerkeym Ritter und Johann von Velmerkeym, welche beide Gebrüder in den Gemarkungen[GWR 1] von Rosellen und Nievenheim ihre Güter hatten. Ein dritter Bruder ist Symon von Volmerken, der im J. 1373 bereits mit Tod abgegangen[1]. Derselbe hatte mit seiner Gattin Gertrud zwei Söhne, die in einer Urkunde v. J. 1385 sich also schreiben: Rutger und Johann von Aldenbrüggen genannt von Velmerckem. Nach diesem Namen ist anzunehmen, dass Symon schon den (im Kirspel von Rosellen gelegenen, an das Stift zu Neuss lehenrührigen) Hof Aldenbrüggen erworben hat. Der jüngere von


  1. Man s. Lacomblet Bd. III. p. 636. Obiger Rutger kommt in Urkunde v. J. 1370 bei Lacomblet Bd. III. p. 601 unter dem Namen Rotgerus de Volmericheim vor. Anderswo heisst er auch Rutger von Vollmerheim.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Siehe Glossar