Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/033: Unterschied zwischen den Versionen

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<noinclude>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/087|Kaufbrief]]</noinclude><includeonly>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/E-Book#8. Kaufbrief über zwei Kindtheile des Forstes bei Eller für Adolph Quad vom J. 1467.|Kaufbrief]]</includeonly>, von der Wittwe des Goedert von Broichusen erblich an sich brachte. — Noch sei bemerkt, dass Wilhelm von Eller der Jüngere seine „''Helffte van den wilden perden up dem Foirste by Elner gelegen So wie mich die an erstorffen ind an eruallen synt van dode mynre seilger moder''“ im J. 1464 dem Adolph Quad, und die andere Hälfte, die ihm nach Tod seines Bruders Johann anerfallen war, im J. 1501 dem Coen von Eynenberg verkaufte.
theiltem Kaufbrief, von der Wittwe des Goedert von Broichusen
 
erblich an sich brachte. — Noch sei bemerkt, dass Wilhelm
{{NE}}Adolph Quad war Amtmann zu Angermund<ref>Als solcher kommt er schon im J. 1438 vor. In einer Urkunde v. J. 1464 erscheint er als Churfürstlicher Amtmann zu Kaiserswerth.</ref>, und stand als solcher und als getreuer Rath bei seinem Landesherrn in hoher Achtung. Herzog Gerhard, dem er durch Vorschuss eines bedeutenden Kapitals aus der Verlegenheit geholfen hatte, verpfändete ihm Schloss, Amt und Kellnerei von Angermund nebst seiner Honschaft von Eller, und bezeigte ihm späterhin, im J. 1459, für den geleisteten Dienst noch dadurch seine besondere Erkenntlichkeit, dass er dessen Mühle auf der Düsselbach als Zwangsmühle für die ganze Honschaft Eller erklärte, und demselben überdies noch den ihm von einem bei Calcum gelegenen Gut jährlichs fallenden Zehenden erliess. — Calcum betreffend, so war Adolph Quad in dortiger Gegend schon wenigstens seit 1444 begütert. In diesem Jahre kaufte er nämlich von Lutgardis von Bellinghoven Wittwe des Heinrich Romlian von Calcum genannt Leuchtmar, und Gerhard ihrem Sohne, den Hof genannt die Vogtei, nebst dem Hofe zu Zeppenheim<ref>Die Vogtei, den Hof zu Zeppenheim nebst noch einigen andern Gütern verkaufte Werner Frh. von Harff zu Geilenkirchen im J. 1670 dem Lüdger Frh. von Winckelhausen Herrn zu Merloe, Calcum —.</ref>, von denen dieser an das Gotteshaus zu Kaiserswerth, jener an das zu Gandersheim lehenrührig war. Gemäss einer Quitancie{{GWR|Siehe Glossar|Glossar}} der Abtissin Sophia zu Gandersheim v. J. 1456 hatte Adolph Quad von diesem Gotteshause überdies noch den „''Vroennenhoeff''“ (Frohnhof) zu Calcum in Pachtung. In den Beilagen habe ich eine <noinclude>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/092|Urkunde v. J. 1445]]</noinclude><includeonly>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/E-Book#10. Catharina von der Leyten Wittwe des Zeris von Calcum verpachtet ihre leibzüchtigen Güter zu Calcum dem Gerart von Bodlenberg im J. 1445.|Urkunde v. J. 1445]]</includeonly> mitgetheilt, gemäss welcher Catharina von der Leyten Wittwe des Zeris von Calcum ihre dortigen leibzüchtigen Güter dem <noinclude>
von Eller der Jüngere seine „Helffte van den wilden perden
 
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1464 dem Adolph Quad, und die andere Hälfte, die ihm nach
 
Tod seines Bruders Johann anerfallen war, im J. 1501 dem
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Coen von Eynenberg verkaufte.
Adolph Quad war Amtmann zu Angermund (1), und stand
als solcher und als getreuer Eath bei seinem Landesherni in
hoher Achtung. Herzog Gerhard, dem er durch Vorschuss
eines bedeutenden Kapitals aus der Verlegenheit geholfen hatte,
verpfändete ihm Schloss, Amt und Kellnerei von Angermund
nebst seiner Honschaft von Eller, und bezeigte ihm späterhin,
im J. 1459, für den geleisteten Dienst noch dadurch seine
besondere Erkenntlichkeit, dass er dessen Mühle auf der
Düsselbach als Zwangsmühle für die ganze Honschaft Eller
erklärte, und demselben überdies noch den ihm von einem bei
Calcum gelegenen Gut jährlichs fallenden Zehenden erliess. —
Calcum betreffend, so war Adolph Quad in dortiger Gegend
schon wenigstens seit 1444 begütert. In diesem Jahre kaufte
er nämlich von Lutgardis von Bellinghoven Wittwe des Hein-
rich Romlian von Calcum genannt Leuchtmar, und Gerhard
ihrem Sohne, den Hof genannt die Vogtei, nebst dem Hofe
zu Zeppenlieim (2), von denen dieser an das Gotteshaus zu
Kaiserswerth, jener an das zu Gandersheim lehenrührig war.
Gemäss einer Quitancie der Äbtissin Sophia zu Gandersheim
v. J. 1456 hatte Adolph Quad von diesem Gotteshause über-
dies noch den „Vroennenhoeff (Frohnhof) zu Calcum. in
Pachtung. In den Beilagen habe ich eine Urkunde v J. 1445
mitgetheilt, gemäss welcher Catharina von der Leyten Wittwe
des Zeris von Calcum ihre dortigen leibzüchtigen Güter dem
(1) Als solcher kommt er schon im J. 1438 vor. In einer
Urkunde v. J. 1464 erscheint er als Churfürstlicher Amtmann zu
Kaiserswerth.
(2) Die Vogtei, den Hof zu Zeppenlieim nebst noch einigen
andern Gütern verkaufte Werner Frh. von Harff zu Geilenkirchen
im J. 1670 dem Lüdger Frh. von Winckelhausen Herrn zu Merloe,
Calcum —.
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2012, 23:10 Uhr

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Kaufbrief, von der Wittwe des Goedert von Broichusen erblich an sich brachte. — Noch sei bemerkt, dass Wilhelm von Eller der Jüngere seine „Helffte van den wilden perden up dem Foirste by Elner gelegen So wie mich die an erstorffen ind an eruallen synt van dode mynre seilger moder“ im J. 1464 dem Adolph Quad, und die andere Hälfte, die ihm nach Tod seines Bruders Johann anerfallen war, im J. 1501 dem Coen von Eynenberg verkaufte.

      Adolph Quad war Amtmann zu Angermund[1], und stand als solcher und als getreuer Rath bei seinem Landesherrn in hoher Achtung. Herzog Gerhard, dem er durch Vorschuss eines bedeutenden Kapitals aus der Verlegenheit geholfen hatte, verpfändete ihm Schloss, Amt und Kellnerei von Angermund nebst seiner Honschaft von Eller, und bezeigte ihm späterhin, im J. 1459, für den geleisteten Dienst noch dadurch seine besondere Erkenntlichkeit, dass er dessen Mühle auf der Düsselbach als Zwangsmühle für die ganze Honschaft Eller erklärte, und demselben überdies noch den ihm von einem bei Calcum gelegenen Gut jährlichs fallenden Zehenden erliess. — Calcum betreffend, so war Adolph Quad in dortiger Gegend schon wenigstens seit 1444 begütert. In diesem Jahre kaufte er nämlich von Lutgardis von Bellinghoven Wittwe des Heinrich Romlian von Calcum genannt Leuchtmar, und Gerhard ihrem Sohne, den Hof genannt die Vogtei, nebst dem Hofe zu Zeppenheim[2], von denen dieser an das Gotteshaus zu Kaiserswerth, jener an das zu Gandersheim lehenrührig war. Gemäss einer Quitancie[GWR 1] der Abtissin Sophia zu Gandersheim v. J. 1456 hatte Adolph Quad von diesem Gotteshause überdies noch den „Vroennenhoeff“ (Frohnhof) zu Calcum in Pachtung. In den Beilagen habe ich eine Urkunde v. J. 1445 mitgetheilt, gemäss welcher Catharina von der Leyten Wittwe des Zeris von Calcum ihre dortigen leibzüchtigen Güter dem


  1. Als solcher kommt er schon im J. 1438 vor. In einer Urkunde v. J. 1464 erscheint er als Churfürstlicher Amtmann zu Kaiserswerth.
  2. Die Vogtei, den Hof zu Zeppenheim nebst noch einigen andern Gütern verkaufte Werner Frh. von Harff zu Geilenkirchen im J. 1670 dem Lüdger Frh. von Winckelhausen Herrn zu Merloe, Calcum —.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Siehe Glossar