Hohenzollernsche Lande/Gemeindelexikon 1887/V: Unterschied zwischen den Versionen

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==Vorwort==
 
''Vergänge des Gemeindelexikons.''
 
Das Bedürfnis von Ortschaftsverzeichnissen hat sich in Deutschland schon früh geltend gemacht und in einzelnen Staaten auf verschiedene Weise amtlicherseits seine Befriedigung gefunden. In Preußen reichen die bezüglichen Bestrebungen bis an den Anfang dieses Jahrhunderts zurück; sie haben auch aus Grund ministerieller Anordnung zur Herstellung einer Anzahl von topographisch-statistischen Handbüchern, Bezirksbeschreibungen, Ortschaftsverzeichnissen u. s. w. der einzelnen Landestheile geführt; doch waren diese Beschreibungen nach ihrer Anlage, Ausführung und der Zeit ihrer Herstellung wesentlich von einander verschieden. Grade deshalb trat mehr und mehr das Bedürfnis nach dem Besitze eines für den ganzen Staat gleichmäßig angelegten Ortschaftsverzeichnisses hervor.
Auf Anregung Preußens beschäftigte sich auch die im Jahre 1870 zu Berlin tagende „Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins“ mit dieser Frage und äußerte sich über dieselbe gutachtlich. Der Bundesrath des Zollvereines bezw. des Deutschen Reiches ordnete darauf hin durch seine Beschlüsse vom 23. Mai 1870 und 7. Dezember 1871 die Veröffentlichung von Verzeichnissen der in den einzelnen Staaten des Deutschen Reiches bezw. Zollvereines vorhandenen Gemeinden und zu diesen gehörigen, besonders benannten Wohnplätze an. Fast sämmtliche deutsche Bundesstaaten haben hiernach auf Grund der Volkzählung vom 1. Dezember 1871 Ortschaftsverzeichnisse bis zum Jahre 1875 veröffentlicht. Von Preußen geschah dies in dem vom Königlichen statistischen Bureau herausgegebenen, 1873 und 1874 in elf Provinzialheften erschienenen Werke „Die Gemeinden und Gutsbezirke des preußischen Staates,“ dem sogenannten „Gemeindelexikon.“ Da dieses Werk inzwischen aber in mehreren Theilen seines Inhaltes veraltet, während der letzten Jahre auch wiederholt das Bedürfniß nach einer Neubearbeitung des Gemeindelexikons laut geworden war, ist eine solche nunmehr auf Grund des Ergebnisses der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 erfolgt; das vorliegende Heft ist ein Theil dieser neuen Veröffentlichung.
Über den der Ausarbeitung des Werkes zu Grunde zu legenden Plan ist vorher die statistische Zentralkommission gutachtlich gehört worden.
 
''Inhalt und innere Einrichtung des Gemeindelexikons.''
 
Die neue Ausgabe  des „Gemeindelexikons“ erscheint, wie die ältere, in Provinzialheften; der Stadtkreis Berlin und die Provinz Brandenburg sind hierbei zu einem Hefte vereinigt. Was die äußere Anordnung anlangt, so sind die Gemeindeeinheiten, und zwar zunächst die Städte, dann die Landgemeinden

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Hohenzollernsche Lande/Gemeindelexikon 1887
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Vorwort

Vergänge des Gemeindelexikons.

Das Bedürfnis von Ortschaftsverzeichnissen hat sich in Deutschland schon früh geltend gemacht und in einzelnen Staaten auf verschiedene Weise amtlicherseits seine Befriedigung gefunden. In Preußen reichen die bezüglichen Bestrebungen bis an den Anfang dieses Jahrhunderts zurück; sie haben auch aus Grund ministerieller Anordnung zur Herstellung einer Anzahl von topographisch-statistischen Handbüchern, Bezirksbeschreibungen, Ortschaftsverzeichnissen u. s. w. der einzelnen Landestheile geführt; doch waren diese Beschreibungen nach ihrer Anlage, Ausführung und der Zeit ihrer Herstellung wesentlich von einander verschieden. Grade deshalb trat mehr und mehr das Bedürfnis nach dem Besitze eines für den ganzen Staat gleichmäßig angelegten Ortschaftsverzeichnisses hervor. Auf Anregung Preußens beschäftigte sich auch die im Jahre 1870 zu Berlin tagende „Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins“ mit dieser Frage und äußerte sich über dieselbe gutachtlich. Der Bundesrath des Zollvereines bezw. des Deutschen Reiches ordnete darauf hin durch seine Beschlüsse vom 23. Mai 1870 und 7. Dezember 1871 die Veröffentlichung von Verzeichnissen der in den einzelnen Staaten des Deutschen Reiches bezw. Zollvereines vorhandenen Gemeinden und zu diesen gehörigen, besonders benannten Wohnplätze an. Fast sämmtliche deutsche Bundesstaaten haben hiernach auf Grund der Volkzählung vom 1. Dezember 1871 Ortschaftsverzeichnisse bis zum Jahre 1875 veröffentlicht. Von Preußen geschah dies in dem vom Königlichen statistischen Bureau herausgegebenen, 1873 und 1874 in elf Provinzialheften erschienenen Werke „Die Gemeinden und Gutsbezirke des preußischen Staates,“ dem sogenannten „Gemeindelexikon.“ Da dieses Werk inzwischen aber in mehreren Theilen seines Inhaltes veraltet, während der letzten Jahre auch wiederholt das Bedürfniß nach einer Neubearbeitung des Gemeindelexikons laut geworden war, ist eine solche nunmehr auf Grund des Ergebnisses der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 erfolgt; das vorliegende Heft ist ein Theil dieser neuen Veröffentlichung. Über den der Ausarbeitung des Werkes zu Grunde zu legenden Plan ist vorher die statistische Zentralkommission gutachtlich gehört worden.

Inhalt und innere Einrichtung des Gemeindelexikons.

Die neue Ausgabe des „Gemeindelexikons“ erscheint, wie die ältere, in Provinzialheften; der Stadtkreis Berlin und die Provinz Brandenburg sind hierbei zu einem Hefte vereinigt. Was die äußere Anordnung anlangt, so sind die Gemeindeeinheiten, und zwar zunächst die Städte, dann die Landgemeinden