Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/234: Unterschied zwischen den Versionen

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in verschiedenen Dörfern einzelne Hufen. In dem eigenen Rechte des Klosters aber waren im Kirchspiel Neumünster die Dörfer Müdebrook, Groß-Harrien, Klein-Harrien, 2 Lansten zu Gadeland, 2 zu Rickling, 2 zu Willenrade, („alle in ehrem Rechte belegen“), auch die Mühle zu Wittorf mit dem Strome. Nun ferner nordwärts ein fast ganz zusammenhängendes Gebiet (worin blos das dem Kloster Itzehoe gehörige Dorf Techelsdorf eingeschlossen ist) bis an den Bothkamper See und an die Eider bei Schulenhof, fast das ganze Kirchspiel Brügge und Flintbek begreifend, dann noch in das Kirchspiel Nordtorf hinein. Man zählte in diesem District 27 Dörfer, nämlich zu Brügge 12, zu Flintbek 7, zu Nordtorf 8. Imgleichen noch im Kirchspiel Bornhöved Renswühren, im Kirchspiel Kaltenkirchen das Dorf Mönkeloh. Ueberhaupt also an die 40 ganze Dörfer außer den Streugütern und den Besitzungen in der Marsch.
in verschiedenen Dörfern einzelne Hufen. In dem eigenen Rechte des Klosters aber waren im Kirchspiel Neumünster die Dörfer Müdebrook, Groß-Harrien, Klein-Harrien, 2 Lansten zu Gadeland, 2 zu Rickling, 2 zu Willenrade, („alle in ehrem Rechte belegen“), auch die Mühle zu Wittorf mit dem Strome. Nun ferner nordwärts ein fast ganz zusammenhängendes Gebiet (worin blos das dem Kloster Itzehoe gehörige Dorf Techelsdorf eingeschlossen ist) bis an den Bothkamper See und an die Eider bei Schulenhof, fast das ganze Kirchspiel Brügge und Flintbek begreifend, dann noch in das Kirchspiel Nordtorf hinein. Man zählte in diesem District 27 Dörfer, nämlich zu Brügge 12, zu Flintbek 7, zu Nordtorf 8. Imgleichen noch im Kirchspiel Bornhöved Renswühren, im Kirchspiel Kaltenkirchen das Dorf Mönkeloh. Ueberhaupt also an die 40 ganze Dörfer außer den Streugütern und den Besitzungen in der Marsch.

Aktuelle Version vom 20. September 2008, 09:20 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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in verschiedenen Dörfern einzelne Hufen. In dem eigenen Rechte des Klosters aber waren im Kirchspiel Neumünster die Dörfer Müdebrook, Groß-Harrien, Klein-Harrien, 2 Lansten zu Gadeland, 2 zu Rickling, 2 zu Willenrade, („alle in ehrem Rechte belegen“), auch die Mühle zu Wittorf mit dem Strome. Nun ferner nordwärts ein fast ganz zusammenhängendes Gebiet (worin blos das dem Kloster Itzehoe gehörige Dorf Techelsdorf eingeschlossen ist) bis an den Bothkamper See und an die Eider bei Schulenhof, fast das ganze Kirchspiel Brügge und Flintbek begreifend, dann noch in das Kirchspiel Nordtorf hinein. Man zählte in diesem District 27 Dörfer, nämlich zu Brügge 12, zu Flintbek 7, zu Nordtorf 8. Imgleichen noch im Kirchspiel Bornhöved Renswühren, im Kirchspiel Kaltenkirchen das Dorf Mönkeloh. Ueberhaupt also an die 40 ganze Dörfer außer den Streugütern und den Besitzungen in der Marsch.

Die Besitzungen des Jungfrauenklosters zu Itzehoe, welche dasselbe sich noch conservirt hat, liegen sehr zerstreut, in nicht weniger als 17 Holsteinischen Kirchspielen. Von Itzehoe, entstanden auf einem Hofe oder einer curia, die 1290 einem Knappen Oldeland gehörte, kam ein Theil der Stadt nach manchen Streitigkeiten endlich 1395 an das Kloster[1], auch ein Theil des Stadtfeldes; das Dorf Sude, 1400 und 1408 von Diedrich Höeck und Burchard von Ytzehude erworben, Pünstorf, erworben 1369 und 1391, nachher niedergelegt und in eine Schäferei verwandelt. Im Kirchspiel Wilster Epsenwisch d. i. Aebtissinnenwisch. Im Kirchspiel Heiligenstedten Höfe in mehreren Ortschaften. Im Kirchspiel Beienfleth 1 Hof zu Uhrendorf. Im Kirchspiel Nienbrook ein Theil von Rethwisch. In den Kirchspielen Neuenkirchen, Horst, Krempe, Herzhorn zerstreute Höfe und Häuser. Ein nicht unansehnlicher Theil des Kirchspiels Kellinghusen, worunter ganz Ovendorf; ein auf Ländereien von diesem Dorfe entstandener Theil des Fleckens. Auch einzelne Hufen in mehreren Dörfern, großentheils von Edelleuten erworben. Im Kirchspiel Hohenaspe ein Theil des Kirchdorfs, Eversdorf, Ottenbüttel und Westermühlen. Im Kirchspiel Hohenwestedt ein Theil des Kirchdorfs und der Dörfer Peissen und Silsen


  1. Vgl. darüber einen Aufsatz von Kuß im N. Staatsb. Mag. I, 103 ff.