Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/025: Unterschied zwischen den Versionen

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      Elisabeth ist indess wieder genesen. Ihr Gatte hat einige Jahre das Haus zur Hallen unter gewissen Bedingungen einem Verwandten übertragen. In einem Akte v. J. 1611 findet sich nämlich folgende Stelle: "Dieweil ich(Johann von Nevelstein)dem Edlen Heinrichen von Olmissen genant Mulstroe aus besondern unter und habenden Contracten meinen adlichen Sitz zur Hallen vor Fürstlicher Durchlaucht übertragen." Es lebten zu der Zeit wenigsten zwei Herren dieses Namens: Heinrich von Olmissen zu Hückelhoven, der 1627 ein Greis von ein und achtzig Jahren war; sodann Heinrich von Olmissen zu Bulich. Ein unbestimmter Heinrich findet sich im J. 1624 bei Chr. Quix Gesch. des Karmeliten-Klosters p. 41. Der Cessionarius mag das Haus zur Hallen wohl inne gehabt haben bis zur Zeit, wo Elisabeth zur zweiten Ehe geschritten. Johann von Nevelstein, der fortan zu Gillrath wohnte, ist im J. 1616 mit abgegangen. Elisabeth schreibt sich am 31. Januar 1617 noch Wittwe von Nevelstein, wurde aber bald nachher die Gattin des Franz von Rehen.

      Franz von Rehen, der am 2. May 1617 mit dem Hause zur Hallen belehnt worden, war ein Ausländer[1]; als solchen bezeichnet er sich selbst in einer Bittschrift an Fürstliche Durchlaucht v. J. 1633: worin er sich gegen die Lehensteuer beschwert, die ihm unter dem Praetext, dass er ein Fremder, und zur Zeit noch nicht auf dem Ritterzettel zu finden sei, vom Amtmann zu Wassenberg angemuthet worden; worauf das Rescript lautet, dass ihm, weil vor Jahres Frist durch den Pappenheimischen Zug das Haus zur Hallen sehr verdorben, diesmal, jedoch ohne Consequenz, die Contribution nachgelassen werden solle.

      Franz von Rehen gab sich frühzeitig ans Verkaufen. So hat er schon im J. 1619 einige zum Rittersitz gehörige Büsche und Ländereien dem Bürgermeister zu Wassenberg erblich überlassen. Seine Ehe blieb kinderlos; das Haus zur Hallen ging also in der Folge an die Leibeserben der Schwester Elsbeth über. Er hatte nun zwar, wenn seine Gattin starb, die Wohlthat der Leibzucht; aber er überlegte sich die Sache anders.


  1. Johann von Rehen im fünfzehnten Jahrhundert, war der Schwiegersohn des Reynart von Dalwig zu Lichtenfels. Das Geschlecht gehört ursprünglich wohl der Grafschaft Waldeck an.