Hurpfarrer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kirchengemeinde wurde (und wird) durch den Pfarrer verwaltet.
Die Kirchengemeinde wurde (und wird) durch den Pfarrer verwaltet.
Da diese in der Regel gut gebildet waren,wurden sie häufig zu Dienst
 
und Hilfe bei umliegenden Herrschaften gebraucht, wodurch die Gemeinde zu verwaisen drohte. Daher wurden andere Geistliche '''angeheuert'''.
Pfarrstellen wurden meist als [[Pfründe]] vergeben und es gab noch keine [[Präsenzpflicht]]. Das führte dazu, dass in vorreformatorischer Zeit [[Pfründe]] angehäuft wurden und die Pfründeinhaber für die Pfarrstelle einen anderen Geistlichen (niederen Standes) '''mieteten'''.  
Aus diesem Sprachstamm entstand der Begriff Hurpfarrer,der im Spätmittelalter bis zur Reformation üblich war.Besonders in der frühen
 
Reformationszeit fanden sich unter den evangelischen Geistlichen viele
Im Mittelniederdeutschen (wie auch heute noch im Niederländischen) Sprachschatz bedeutet '''huren''' soviel wie '''heuern, mieten''' (sowohl Sachen als auch Personen).
Hurpfarrer, da diese nicht örtlich gebunden waren und sich ihre Gemeinden nach derer Überzeugung bzw. der Überzeugung ihrer Herrschaft
 
aussuchen konnten.
Der '''hure-kerkhere, hûr-pape''' oder '''Hurpfarrer''' war also ein gemieteter Pfarrer ([[Vikar]]), der ein gegenüber den Einnahmen aus den [[Pfründen]] minimales Gehalt bezog.
 
Mit dem [[Konziel von Trient]] kam die [[Präsenzpflicht]] für Pfarrer. Bis zu deren großflächiger Durchsetzung dauerte es allerdings noch eine ganze Weile.  
 
Die Reformation brachte es auch mit sich, dass man größeren Wert auf eine gute (Aus-)Bildung der Pfarrer und Geistlichen vor Ort legte und diese anlässlich der [[Visitation]]en überprüfte.


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 16. September 2005, 19:16 Uhr

Die Kirchengemeinde wurde (und wird) durch den Pfarrer verwaltet.

Pfarrstellen wurden meist als Pfründe vergeben und es gab noch keine Präsenzpflicht. Das führte dazu, dass in vorreformatorischer Zeit Pfründe angehäuft wurden und die Pfründeinhaber für die Pfarrstelle einen anderen Geistlichen (niederen Standes) mieteten.

Im Mittelniederdeutschen (wie auch heute noch im Niederländischen) Sprachschatz bedeutet huren soviel wie heuern, mieten (sowohl Sachen als auch Personen).

Der hure-kerkhere, hûr-pape oder Hurpfarrer war also ein gemieteter Pfarrer (Vikar), der ein gegenüber den Einnahmen aus den Pfründen minimales Gehalt bezog.

Mit dem Konziel von Trient kam die Präsenzpflicht für Pfarrer. Bis zu deren großflächiger Durchsetzung dauerte es allerdings noch eine ganze Weile.

Die Reformation brachte es auch mit sich, dass man größeren Wert auf eine gute (Aus-)Bildung der Pfarrer und Geistlichen vor Ort legte und diese anlässlich der Visitationen überprüfte.