Drost: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
WRost (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(5 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Hierarchie:''' | |||
[[Genealogie|Familienforschung]] > [[Drost]] | |||
==Einleitung== | |||
Drosten und Landdrosten waren seit dem Mittelalter hochrangige Verwaltungsbeamte in Deutschland. Sie hatten verschiedene Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die je nach Region und Zeitraum leicht variieren konnten. | |||
{{ | ===Berufsbezeichnung=== | ||
1. Bedeutung: | |||
* Amtshauptmann | |||
* [[Hochdrossard]], auch [[Kastellan]] und [[Amtmann]] in [[Herzogenrath]]. | |||
2. Bedeutung: | |||
* Truchseß, Seneschall, Landdroste = Lateinischer Begriff [[Dapifer]], [[advocatus]] et dapifer, advocatus de Werden [[subadvocatus]] (Vogt von Werden) | |||
** Der Drost, [[Dapifer]] oder Truchseß war der einflußreichste Hofbeamte einer fürstlichen Verwaltung. Im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]], bis 1802, gehörte das Amt des Truchseß zu den 4 Erbämtern. Erztruchseß (Erzdapifer) war der Pfalzgraf bei Rhein, seit 1623 der Kurfürst von Bayern, 1706 ging das Amt wieder an Kurpfalz zurück, 1714 kam es erneut an Bayern. Erb-Truchseß war der Graf von Waldenburg) | |||
*** Bei den Landesherren gleiche Bedeutung (z.B. [[Grafschaft Mark]], hochfürstliches [[Kloster Werden]]) | |||
* Quellen: | |||
** Berufe Gerholz | |||
** [[Provinz Westfalen/Gedruckte Quellen zur Geschichte Westfalens|Westfälische Urkundenbücher]], [[die Regesten der Erzbischöfe von Köln|die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter]] | |||
=== Aufgabe eines Landdrosten=== | |||
1. Verwaltungsaufgaben: Die Landdrosten waren für die Verwaltung des jeweiligen Landes oder der Provinz zuständig. Sie waren verantwortlich für die Durchsetzung der landesherrlichen Politik, die Organisation der Verwaltungsstrukturen, die Koordination der Steuereinnahmen und die Aufsicht über die Landesfinanzen. </br> | |||
2. Justizverwaltung: Die Landdrosten hatten auch Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung. Sie überwachten die Gerichte und hatten die Befugnis, Rechtssachen zu verhandeln, Urteile zu fällen und Strafen zu verhängen. Sie waren für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.</br> | |||
3. Militärverwaltung: Einige Landdrosten hatten auch militärische Aufgaben und waren für die Verteidigung des Landes oder der Provinz verantwortlich. Sie organisierten und befehligten die Streitkräfte, sorgten für die Sicherheit und setzten die landesherrlichen Militärpolitik um.</br> | |||
4. Beziehungen zu anderen Behörden und Adeligen: Die Landdrosten vertraten den Landesherrn in ihrer Region und waren für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Adeligen und Ständen zuständig. Sie waren Teil des landesherrlichen Hofes und arbeiteten eng mit anderen Amtsträgern zusammen.</br> | |||
Die genaue Rolle und Befugnisse eines Landdrosten waren von Zeitraum zu Zeitraum und von Region zu Region variabel. Die Institution der Landdrosten existierte in verschiedenen Teilen Deutschlands und unterlag regionalen und zeitlichen Unterschieden in der Verwaltungsstruktur.</br> | |||
{{Wikipedia-Link}} | |||
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | [[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | ||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] | |||
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | |||
[[Kategorie:Gerichtswesen]] | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 6. August 2023, 07:32 Uhr
Hierarchie:
Einleitung
Drosten und Landdrosten waren seit dem Mittelalter hochrangige Verwaltungsbeamte in Deutschland. Sie hatten verschiedene Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die je nach Region und Zeitraum leicht variieren konnten.
Berufsbezeichnung
1. Bedeutung:
- Amtshauptmann
- Hochdrossard, auch Kastellan und Amtmann in Herzogenrath.
2. Bedeutung:
- Truchseß, Seneschall, Landdroste = Lateinischer Begriff Dapifer, advocatus et dapifer, advocatus de Werden subadvocatus (Vogt von Werden)
- Der Drost, Dapifer oder Truchseß war der einflußreichste Hofbeamte einer fürstlichen Verwaltung. Im Heiligen Römischen Reich, bis 1802, gehörte das Amt des Truchseß zu den 4 Erbämtern. Erztruchseß (Erzdapifer) war der Pfalzgraf bei Rhein, seit 1623 der Kurfürst von Bayern, 1706 ging das Amt wieder an Kurpfalz zurück, 1714 kam es erneut an Bayern. Erb-Truchseß war der Graf von Waldenburg)
- Bei den Landesherren gleiche Bedeutung (z.B. Grafschaft Mark, hochfürstliches Kloster Werden)
- Der Drost, Dapifer oder Truchseß war der einflußreichste Hofbeamte einer fürstlichen Verwaltung. Im Heiligen Römischen Reich, bis 1802, gehörte das Amt des Truchseß zu den 4 Erbämtern. Erztruchseß (Erzdapifer) war der Pfalzgraf bei Rhein, seit 1623 der Kurfürst von Bayern, 1706 ging das Amt wieder an Kurpfalz zurück, 1714 kam es erneut an Bayern. Erb-Truchseß war der Graf von Waldenburg)
- Quellen:
Aufgabe eines Landdrosten
1. Verwaltungsaufgaben: Die Landdrosten waren für die Verwaltung des jeweiligen Landes oder der Provinz zuständig. Sie waren verantwortlich für die Durchsetzung der landesherrlichen Politik, die Organisation der Verwaltungsstrukturen, die Koordination der Steuereinnahmen und die Aufsicht über die Landesfinanzen.
2. Justizverwaltung: Die Landdrosten hatten auch Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung. Sie überwachten die Gerichte und hatten die Befugnis, Rechtssachen zu verhandeln, Urteile zu fällen und Strafen zu verhängen. Sie waren für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
3. Militärverwaltung: Einige Landdrosten hatten auch militärische Aufgaben und waren für die Verteidigung des Landes oder der Provinz verantwortlich. Sie organisierten und befehligten die Streitkräfte, sorgten für die Sicherheit und setzten die landesherrlichen Militärpolitik um.
4. Beziehungen zu anderen Behörden und Adeligen: Die Landdrosten vertraten den Landesherrn in ihrer Region und waren für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Adeligen und Ständen zuständig. Sie waren Teil des landesherrlichen Hofes und arbeiteten eng mit anderen Amtsträgern zusammen.
Die genaue Rolle und Befugnisse eines Landdrosten waren von Zeitraum zu Zeitraum und von Region zu Region variabel. Die Institution der Landdrosten existierte in verschiedenen Teilen Deutschlands und unterlag regionalen und zeitlichen Unterschieden in der Verwaltungsstruktur.