Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/079: Unterschied zwischen den Versionen
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Johann Gottfried Frh. von Blanche gelobte überdies noch, Schoenau als ein Feudum haereditarium dem Herzog auftragen, und es in dieser Eigenschaft für sich und seine Nachfolger als ein getreuer Vasall empfangen zu wollen. — Ob die Civil-Jurisdiction in den streitigen Districten den Unterherren zur Heyden oder den Herren von Blanche in erster Instanz zukomme: diese Frage sollte noch beim Kaiserlichen Kammergericht entschieden werden. Dieselbe wurde dann späterhin zu Gunsten der erstem entschieden, und dem Hause Schoenau nur eine Laeten- oder Curmöds-Gerichtsbarkeit zuerkannt. Dabei hat sich nun der Herr zu Schoenau zwar nicht beruhigt, aber sein Wetzlarisches Restitutorium wurde mit solcher Lauigkeit ventilirt, dass man annehmen muss, er sei zuletzt seiner Sache nicht mehr so ganz sicher und gewiss gewesen. Im J. 1786 war in dieser Angelegenheit noch kein Urtheil erfolgt.
2. Die Herren von dem Pesche.
Die Herren von dem Pesche gehören dem in vergangenen Jahrhunderten weit verbreiteten Geschlechte Hoen an, und scheinen den Hoen von Mülenarck nahe verwandt zu sein. Ihre Reihenfolge ist wohl diese:
- I. Daniel von dem Pesche kommt als Bürge vor in einer Urkunde v. J. 1346 bei Lacomblet.
- II. Reynart Hoen von dem Pesche selig und Lucarde seine Gattin werden in einer Urkunde v. J. 1361 erwähnt. Heinrich von dem Pesche Pastor zu Immerath, der noch 1374 lebte, ist wahrscheinlich ein Bruder des Reynart.
- III. Daniel von dem Pesche Knape von Wappen, verheirathet mit Jutta, findet sich in mehrern Urkunden, und zuletzt im J. 1400.
- IV. Goedert Hoen von dem Pesch war verheirathet mit Margaretha von Harff (Schwester des Ritters Johann Herrn zu Harff). Im J. 1430 wird er zuletzt, und sein Sohn Heinrich zuerst genannt.