Kekule-Nummer: Unterschied zwischen den Versionen
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1898 führte [[Stephan Kekule von Stradonitz]] ein Nummerierungssystem ein, die '''Kekule-Nummern''' (oder ''Kekule-Zahlen'', Kekule wird gelegentlich auch Kekulé geschrieben), nach dem bis heute die [[Vorfahr]]en ([[Ahn]]en, [[Aszendenz]]) eines [[Proband]]en üblicherweise nummeriert werden. | |||
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Also erhält der Vater des Probanden die Nummer 2, die Mutter des Probanden die 3. Die Großeltern erhalten somit die Nummern 4 und 5 auf der väterlichen Seite und die Nummern 6 und 7 auf der mütterlichen Seite. | Also erhält der Vater des Probanden die Nummer 2, die Mutter des Probanden die 3. Die Großeltern erhalten somit die Nummern 4 und 5 auf der väterlichen Seite und die Nummern 6 und 7 auf der mütterlichen Seite. | ||
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beim Vater Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Vaterbezogen)/LOG(2))) + Nr_Vaterbezogen und | |||
bei der Mutter Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Mutterbezogen)/LOG(2)))*2 + Nr_Mutterbezogen | |||
;Literatur | |||
: [[Über eine zweckmäßige Bezifferung der Ahnen (Kekule von Stradonitz)]] | |||
: [http://www.genetalogie.de/artikel/html/dual/dualzahlsystem.html Die Ahnennummerierung nach Kekule und das Dualzahlensystem] | |||
: [http://goethe-genealogie.de/uebersichten/dualer-stammbaum.html Der duale Kekule-Nummern-"Stammbaum" an Beispielen aus Goethes Ahnentafel] | |||
[[Kategorie:Genealogisches Ordnungsverfahren]] | |||
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]] | |||
[[Kategorie:Ausgesuchter Artikel]] |
Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 19:16 Uhr
Kekule ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kekule. |
der ausgesuchten Artikel aufgenommen worden. |
1898 führte Stephan Kekule von Stradonitz ein Nummerierungssystem ein, die Kekule-Nummern (oder Kekule-Zahlen, Kekule wird gelegentlich auch Kekulé geschrieben), nach dem bis heute die Vorfahren (Ahnen, Aszendenz) eines Probanden üblicherweise nummeriert werden.
Der Proband erhält die Nummer 1, unabhängig von seinem Geschlecht. Die weiteren Nummern berechnet man dadurch, dass jeder Vater einer Person den doppelten Wert erhält, jede Mutter einer Person den doppelten Wert plus 1 erhält.
Also erhält der Vater des Probanden die Nummer 2, die Mutter des Probanden die 3. Die Großeltern erhalten somit die Nummern 4 und 5 auf der väterlichen Seite und die Nummern 6 und 7 auf der mütterlichen Seite.
Alle männlichen Vorfahren des Probanden haben im Kekule-Nummerierungssystem gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade.
Dem Probanden und den Vorfahren-Generationen I bis IV sind somit folgende Zahlen zugeordnet:
Generation 0 (Proband) 1 _______________|_______________ | | Generation I (Eltern) 2 3 _______|_______ _______|_______ | | | | Generation II 4 5 6 7 ___|___ ___|___ ___|___ ___|___ | | | | | | | | Generation III 8 9 10 11 12 13 14 15 _|_ _|_ _|_ _|_ _|_ _|_ _|_ _|_ | | | | | | | | | | | | | | | | Generation IV 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Siehe auch: Nummerierung der Generationen
Wird das Ordnungssystem von Vater oder Mutter auf die Nachkommen umgestellt, rutscht der Vater von 1 auf 2, die Mutter von 1 auf 3. Die neuen Ordnungsnummern lassen sich dann nach folgender Berechnung ermitteln.
beim Vater Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Vaterbezogen)/LOG(2))) + Nr_Vaterbezogen und
bei der Mutter Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Mutterbezogen)/LOG(2)))*2 + Nr_Mutterbezogen