Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/276: Unterschied zwischen den Versionen

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<center> <big>276</big> I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.</center>




auch nicht zum Herzogthume — wohl gab es Herzogs-Friesen, aber diese wohnten mehr landeinwärts in Süder- und Norder-Gös-Harde und in Karr-Harde ''<sup>(15)</sup>'', ja selbst über die Widau hinaus finden sich Friesen, die dem Bischof von Ripen dienstpflichtig waren ''<sup>(16)</sup>''. Die Friesen sind die eigentlichen Marschleute und verbreiteten sich, wie es scheint, über ihr ursprüngliches Gebiet hinaus in die anstoßenden Marschgegenden, mit welchen die Dänen sich nicht recht zu befassen wußten, ja auf die Geest hinauf, so weit von dieser aus das Marschland in den Bereich ihres Landbetriebs zu ziehen war ''<sup>(17)</sup>''.
auch nicht zum Herzogthume — wohl gab es Herzogs-Friesen, aber diese wohnten mehr landeinwärts in Süder- und Norder-Gös-Harde und in Karr-Harde ,<ref> Die Unterscheidung zwischen Königs-Friesen und Herzogs-Friesen findet sich im Schleswiger Stadtrecht: worüber Michelsen in seinem „Nordfriesland im Mittelalter“ Auskunft giebt. Es ist oben schon davon die Rede gewesen.</ref>ja selbst über die Widau hinaus finden sich Friesen, die dem Bischof von Ripen dienstpflichtig waren .<ref> Es sind dies die <tt>Frisones habitantes in Utbölling</tt> und die <tt>parochiani de Andaeflyth</tt> (jetzt Anflod im Kirchspiel Mögeltondern), deren von Altersher Statt findende Dienstpflichtigkeit zum Bischofshofe in Mögeltondern schon 1233 bezeugt wird.</ref> Die Friesen sind die eigentlichen Marschleute und verbreiteten sich, wie es scheint, über ihr ursprüngliches Gebiet hinaus in die anstoßenden Marschgegenden, mit welchen die Dänen sich nicht recht zu befassen wußten, ja auf die Geest hinauf, so weit von dieser aus das Marschland in den Bereich ihres Landbetriebs zu ziehen war .<ref> So entstanden wahrscheinlich die friesischen langgestreckten Dörfer in Süder- und Norder-Gös-Harde, die sich am Rande der Geest hinziehen, und worunter besonders Langenhorn merkwürdig ist. Es läßt sich auch nur so erklären, daß einige Kirchspiele in Karrharde, namentlich Leck und Enge, nur theilweise Friesische Bevölkerung haben, was auf eine Zeit hinführt, die jünger als die Kirchengründung ist, namentlich der Karrharder Hauptkirche Leck, die freilich wohl in die Zeit Knud des Großen zurückgesetzt werden kann. Sonst werden sie wohl ihre kirchliche Einrichtung für sich getroffen haben; aber sie mußten, wenn sie einwanderten, sich natürlich der bestehenden kirchlichen und staatlichen Einrichtung fügen, und sind daher auch Herzogs-Friesen geworden, weil die Syssel und Harden, in denen sie sich angesiedelt hatten, zum Herzogthum gelegt wurden. Aehnlich wurden die einwandernden Slavischen Colonisten in einigen Gegenden Deutschlands, z. B. in Franken, in der Altmark, den bestehenden Bisthümern und Gauen untergeben.</ref>


Wir kehren nach dieser durch Waldemars Erdbuch veranlaßten Darstellung der Verhältnisse, die mehrfach auf seit der Mitte des zwölften Jahrhunderts eingetretene Veränderungen zurückweist, zur Geschichte zurück, haben aber noch zu erwähnen, daß Waldemars Eroberungen auch in kirchlicher Beziehung von Einfluß waren. Dort im fernen Osten hatte in Esthland schon Knud VI. gleichzeitig mit der Eroberung des Landes 1196 mit Einführung des Christenthums begonnen. Gegen die abgefallenen Esthen aber rüstete Waldemar II.
Wir kehren nach dieser durch Waldemars Erdbuch veranlaßten Darstellung der Verhältnisse, die mehrfach auf seit der Mitte des zwölften Jahrhunderts eingetretene Veränderungen zurückweist, zur Geschichte zurück, haben aber noch zu erwähnen, daß Waldemars Eroberungen auch in kirchlicher Beziehung von Einfluß waren. Dort im fernen Osten hatte in Esthland schon Knud VI. gleichzeitig mit der Eroberung des Landes 1196 mit Einführung des Christenthums begonnen. Gegen die abgefallenen Esthen aber rüstete Waldemar II.


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''<sup>(15)</sup> Die Unterscheidung zwischen Königs-Friesen und Herzogs-Friesen findet sich im Schleswiger Stadtrecht: worüber Michelsen in seinem „Nordfriesland im Mittelalter“ Auskunft giebt. Es ist oben schon davon die Rede gewesen.''
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''<sup>(16)</sup> Es sind dies die <tt>Frisones habitantes in Utbölling</tt> und die <tt>parochiani de Andaeflyth</tt> (jetzt Anflod im Kirchspiel Mögeltondern), deren von Altersher Statt findende Dienstpflichtigkeit zum Bischofshofe in Mögeltondern schon 1233 bezeugt wird.''
 
''<sup>(17)</sup> So entstanden wahrscheinlich die friesischen langgestreckten Dörfer in Süder- und Norder-Gös-Harde, die sich am Rande der Geest hinziehen, und worunter besonders Langenhorn merkwürdig ist. Es läßt sich auch nur so erklären, daß einige Kirchspiele in Karrharde, namentlich Leck und Enge, nur theilweise Friesische Bevölkerung haben, was auf eine Zeit hinführt, die jünger als die Kirchengründung ist, namentlich der Karrharder Hauptkirche Leck, die freilich wohl in die Zeit Knud des Großen zurückgesetzt werden kann. Sonst werden sie wohl ihre kirchliche Einrichtung für sich getroffen haben; aber sie mußten, wenn sie einwanderten, sich natürlich der bestehenden kirchlichen und staatlichen Einrichtung fügen, und sind daher auch Herzogs-Friesen geworden, weil die Syssel und Harden, in denen sie sich angesiedelt hatten, zum Herzogthum gelegt wurden. Aehnlich wurden die einwandernden Slavischen Colonisten in einigen Gegenden Deutschlands, z. B. in Franken, in der Altmark, den bestehenden Bisthümern und Gauen untergeben.''

Aktuelle Version vom 6. April 2008, 09:09 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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auch nicht zum Herzogthume — wohl gab es Herzogs-Friesen, aber diese wohnten mehr landeinwärts in Süder- und Norder-Gös-Harde und in Karr-Harde ,[1]ja selbst über die Widau hinaus finden sich Friesen, die dem Bischof von Ripen dienstpflichtig waren .[2] Die Friesen sind die eigentlichen Marschleute und verbreiteten sich, wie es scheint, über ihr ursprüngliches Gebiet hinaus in die anstoßenden Marschgegenden, mit welchen die Dänen sich nicht recht zu befassen wußten, ja auf die Geest hinauf, so weit von dieser aus das Marschland in den Bereich ihres Landbetriebs zu ziehen war .[3]

Wir kehren nach dieser durch Waldemars Erdbuch veranlaßten Darstellung der Verhältnisse, die mehrfach auf seit der Mitte des zwölften Jahrhunderts eingetretene Veränderungen zurückweist, zur Geschichte zurück, haben aber noch zu erwähnen, daß Waldemars Eroberungen auch in kirchlicher Beziehung von Einfluß waren. Dort im fernen Osten hatte in Esthland schon Knud VI. gleichzeitig mit der Eroberung des Landes 1196 mit Einführung des Christenthums begonnen. Gegen die abgefallenen Esthen aber rüstete Waldemar II.


  1. Die Unterscheidung zwischen Königs-Friesen und Herzogs-Friesen findet sich im Schleswiger Stadtrecht: worüber Michelsen in seinem „Nordfriesland im Mittelalter“ Auskunft giebt. Es ist oben schon davon die Rede gewesen.
  2. Es sind dies die Frisones habitantes in Utbölling und die parochiani de Andaeflyth (jetzt Anflod im Kirchspiel Mögeltondern), deren von Altersher Statt findende Dienstpflichtigkeit zum Bischofshofe in Mögeltondern schon 1233 bezeugt wird.
  3. So entstanden wahrscheinlich die friesischen langgestreckten Dörfer in Süder- und Norder-Gös-Harde, die sich am Rande der Geest hinziehen, und worunter besonders Langenhorn merkwürdig ist. Es läßt sich auch nur so erklären, daß einige Kirchspiele in Karrharde, namentlich Leck und Enge, nur theilweise Friesische Bevölkerung haben, was auf eine Zeit hinführt, die jünger als die Kirchengründung ist, namentlich der Karrharder Hauptkirche Leck, die freilich wohl in die Zeit Knud des Großen zurückgesetzt werden kann. Sonst werden sie wohl ihre kirchliche Einrichtung für sich getroffen haben; aber sie mußten, wenn sie einwanderten, sich natürlich der bestehenden kirchlichen und staatlichen Einrichtung fügen, und sind daher auch Herzogs-Friesen geworden, weil die Syssel und Harden, in denen sie sich angesiedelt hatten, zum Herzogthum gelegt wurden. Aehnlich wurden die einwandernden Slavischen Colonisten in einigen Gegenden Deutschlands, z. B. in Franken, in der Altmark, den bestehenden Bisthümern und Gauen untergeben.