Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/029: Unterschied zwischen den Versionen

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ihnen sich selbst ausdrückte, aus  dem „Nothstall", in welche sie ihr Adel altslavischer Abkunft gespannt und ihnen Hände und Füße gebunden hat, sich nicht zu befreien vermögen: noch der gegenwärtige Landesherr, der, und noch dazu mit einem gewissen Eigensinn, den liberalen Ideen der Neuzeit zugeneigt war, hat schließlich sich nicht anders zu  helfen gewußt, als alle Marquis Posa'sche Volksbeglückungsideen mit einemmale über Bord zu werfen und das mecklenburgische Staatsschiff wieder ganz mit der altslavischen Segel- und Steuerführung zu regieren. Die mecklenburgische Regierung hat sich seit längster Zeit bemüht, das Land aus der seit dem Erbvergleich, seit gerade hundert Jahren bestehenden, heut zu Tage notorisch anerkannt geradezu sinnlosen,  auf der totalen {{Sperrschrift|Absperrung zwischen Stadt und Land}} basirten Finanz- und Steuerverfassung und aus {{Sperrschrift|Niederlassungsverhältnissen}} herauszubringen, die so eigenthümlich sind, daß man sie nur {{Sperrschrift|in einem Fabellande}} suchen würde*); die mecklenburgische Regie-
ihnen sich selbst ausdrückte, aus  dem „Nothstall", in welche sie ihr Adel altslavischer Abkunft gespannt und ihnen Hände und Füße gebunden hat, sich nicht zu befreien vermögen: noch der gegenwärtige Landesherr, der, und noch dazu mit einem gewissen Eigensinn, den liberalen Ideen der Neuzeit zugeneigt war, hat schließlich sich nicht anders zu  helfen gewußt, als alle Marquis Posa'sche Volksbeglückungsideen mit einemmale über Bord zu werfen und das mecklenburgische Staatsschiff wieder ganz mit der altslavischen Segel- und Steuerführung zu regieren. Die mecklenburgische Regierung hat sich seit längster Zeit bemüht, das Land aus der seit dem Erbvergleich, seit gerade hundert Jahren bestehenden, heut zu Tage notorisch anerkannt geradezu sinnlosen,  auf der totalen {{Sperrschrift|Absperrung zwischen Stadt und Land}} basirten Finanz- und Steuerverfassung und aus {{Sperrschrift|Niederlassungsverhältnissen}} herauszubringen, die so eigenthümlich sind, daß man sie nur {{Sperrschrift|in einem Fabellande}} suchen würde<ref>Ein zufällig auf dem Lande Geborner muß grundgesetzlich auf dem Lande bleiben, damit die Gutsherrn immer wohlfeile Arbeiter haben können; die Stadt-Magistrate haben ebenso grundgesetzlich das Recht, auf dem platten Lande</ref>; die mecklenburgische Regie-


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:zahlung einer Schuld von 4100 Mark wendischer Pfennige nach Einlagerrecht verpflichtet, zugleich mit „den berühmten und  gestrengen Rittern" (milites famosi et strenni heißt es in der Urkunde) {{Sperrschrift|Maltzan}} auf Gadebusch, {{Sperrschrift|Moltke, Lühe, Plessen, Blücher, Preen, Oertzen, Thun, Hasenkopf, Crammon, Berkhan u. s. w. bei Lisch}}, Urk. des  Geschlechts Maltzan I. S. 248.
:zahlung einer Schuld von 4100 Mark wendischer Pfennige nach Einlagerrecht verpflichtet, zugleich mit „den berühmten und  gestrengen Rittern" (milites famosi et strenni heißt es in der Urkunde) Maltzan auf Gadebusch, Moltke, Lühe, Plessen, Blücher, Preen, Oertzen, Thun, Hasenkopf, Crammon, Berkhan u. s. w. bei Lisch, Urk. des  Geschlechts Maltzan I. S. 248.
:<nowiki>*</nowiki>) Ein zufällig auf dem Lande Geborner muß grundgesetzlich auf dem Lande bleiben, damit die Gutsherrn immer wohlfeile Arbeiter haben können; die Stadt-Magistrate haben ebenso grundgesetzlich das Recht, auf dem platten Lande
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Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 21:05 Uhr

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ihnen sich selbst ausdrückte, aus dem „Nothstall", in welche sie ihr Adel altslavischer Abkunft gespannt und ihnen Hände und Füße gebunden hat, sich nicht zu befreien vermögen: noch der gegenwärtige Landesherr, der, und noch dazu mit einem gewissen Eigensinn, den liberalen Ideen der Neuzeit zugeneigt war, hat schließlich sich nicht anders zu helfen gewußt, als alle Marquis Posa'sche Volksbeglückungsideen mit einemmale über Bord zu werfen und das mecklenburgische Staatsschiff wieder ganz mit der altslavischen Segel- und Steuerführung zu regieren. Die mecklenburgische Regierung hat sich seit längster Zeit bemüht, das Land aus der seit dem Erbvergleich, seit gerade hundert Jahren bestehenden, heut zu Tage notorisch anerkannt geradezu sinnlosen, auf der totalen Absperrung zwischen Stadt und Land basirten Finanz- und Steuerverfassung und aus Niederlassungsverhältnissen herauszubringen, die so eigenthümlich sind, daß man sie nur in einem Fabellande suchen würde[1]; die mecklenburgische Regie-


zahlung einer Schuld von 4100 Mark wendischer Pfennige nach Einlagerrecht verpflichtet, zugleich mit „den berühmten und gestrengen Rittern" (milites famosi et strenni heißt es in der Urkunde) Maltzan auf Gadebusch, Moltke, Lühe, Plessen, Blücher, Preen, Oertzen, Thun, Hasenkopf, Crammon, Berkhan u. s. w. bei Lisch, Urk. des Geschlechts Maltzan I. S. 248.
  1. Ein zufällig auf dem Lande Geborner muß grundgesetzlich auf dem Lande bleiben, damit die Gutsherrn immer wohlfeile Arbeiter haben können; die Stadt-Magistrate haben ebenso grundgesetzlich das Recht, auf dem platten Lande