Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/055: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 21:07 Uhr

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Kammerherr und Kammerdirector Friedrich von Flotow auf Penzin, Friedrichswalde und Wildkuhl. Im Jahre 1844, also vor dem Sturmjahr, gab ein neuster Adels-„Phantast“ Flotow, der sächsische Finanzdirector Gustav, der zur russischen Gouvernementszeit sein Glück im Domainenfach in Sachsen zu machen verstanden hatte, „Beiträge zur Geschichte der Familie“ in Folio heraus, ächt mecklenburgisch hausbacken und trocken, denn es findet sich in der ganzen Familie, wenigstens so viel davon mitgetheilt wird, nicht eine Persönlichkeit, die sich über das ganz Alltägliche erhoben hat und dazu ist dieser sehr dünne Foliant noch ächt sächsisch „aktenmäßig destillirt“ — solche Arbeiten zeugen nur von der Eitelkeit verkommener Adelsherren, ihren alten Stammbaum der Welt sehen zu lassen, wenn er auch ganz leer ist, die Eitelkeit, „mit einem Blicke seine ganze Familie, seine in „„alle Länder““ (!) zerstreuten Verwandten übersehen zu können“. Welche Kriegergedanken in diesem Adelsautor pochen, davon zeugen die ersten Worte des Vorworts, wo dieser moderne Ritter, der in der Finanz parvenirte, es zweifelhaft lassend, ob er sich felbst à la pointe de l’épée stellt, oder ob nach seinem Hirne die bewaffnete Macht, Bajonette, für alten Adel, Ahnen, persönlichen Werth einschreiten sollen, schreibt: „Obgleich eine Schrift, wie die vorliegende, welche nur für die Mitglieder der Familie, nicht für das Publikum bestimmt ist, einer Rechtfertigung nicht bedarf (die im entgegengesetzten Falle, bei dem jetzt herrschenden Zeitgeist, der dem Fortbestehen alles Historischen und namentlich dem Adel so abhold ist, vielleicht eine gewaffnete sein müßte)“ u. s. w. u. s. w.