Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/142: Unterschied zwischen den Versionen

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wieder können gestopft werden, sondern ist dergestalt ausgerissen, daß er endlich das fruchttragende Land überschwemmt und einige Koppeln des Hofes mit weggespült hat."
 
Dieser ominöse {{Sperrschrift|Cothmann — nomen et omen habet}} — überlebte seinen Herren noch drei Jahre, er war mit ihm ganz gleichen Alters.
 
Ihrerseits griff die Ritter- und Landschaft damals schon so weit um sich, daß sie Zusammenkünfte außerhalb der Landtage veranstaltete. Sie gründete diese Befugniß auf den im Jahre 1620 zusammengetretenen {{Sperrschrift|Großen Ausschuß}}. Ursprünglich war dieser aber nur zur Einhebung der Contribution bestimmt worden: er blieb, weil an dieser Contribution ganzer vierzig Jahre, bis 1660 gezahlt wurde. Ein Rescript {{Sperrschrift|Adolf Friedrich's I.}}, aus Sternberg 1. September 1655 erlassen, verbot den Ständen solche Zusammenkünfte "zu seiner nicht geringen Verkleinerung" zu halten und sich „des den Deputirten zum Land-Kasten einzig und allein zu den Contributions-Sachen von ihm vergönnten Siegels zu gebrauchen."
 
Drei Jahre nach Erlaß dieses Rescripts starb Herzog {{Sperrschrift|Adolf Friedrich I. 1658, 70}} Jahre alt. „Ein hitziger Kopf, von hohem Sinne und heftigen Gemüthsbewegungen. Ein Eiferer sowohl in der Religion, als in Beobachtung seiner Landeshoheit, folgte lieber seinem eigenen, als der Landstände Rathe, worüber er zwar ins Gedränge, aber auch wieder herauskam. Er war unermüdet in Ausführung seiner Entwürfe. Sein Kanzler {{Sperrschrift|Johann Cothmann}} war ihm sehr lieb, welcher

Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 20:58 Uhr

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wieder können gestopft werden, sondern ist dergestalt ausgerissen, daß er endlich das fruchttragende Land überschwemmt und einige Koppeln des Hofes mit weggespült hat."

Dieser ominöse Cothmann — nomen et omen habet — überlebte seinen Herren noch drei Jahre, er war mit ihm ganz gleichen Alters.

Ihrerseits griff die Ritter- und Landschaft damals schon so weit um sich, daß sie Zusammenkünfte außerhalb der Landtage veranstaltete. Sie gründete diese Befugniß auf den im Jahre 1620 zusammengetretenen Großen Ausschuß. Ursprünglich war dieser aber nur zur Einhebung der Contribution bestimmt worden: er blieb, weil an dieser Contribution ganzer vierzig Jahre, bis 1660 gezahlt wurde. Ein Rescript Adolf Friedrich's I., aus Sternberg 1. September 1655 erlassen, verbot den Ständen solche Zusammenkünfte "zu seiner nicht geringen Verkleinerung" zu halten und sich „des den Deputirten zum Land-Kasten einzig und allein zu den Contributions-Sachen von ihm vergönnten Siegels zu gebrauchen."

Drei Jahre nach Erlaß dieses Rescripts starb Herzog Adolf Friedrich I. 1658, 70 Jahre alt. „Ein hitziger Kopf, von hohem Sinne und heftigen Gemüthsbewegungen. Ein Eiferer sowohl in der Religion, als in Beobachtung seiner Landeshoheit, folgte lieber seinem eigenen, als der Landstände Rathe, worüber er zwar ins Gedränge, aber auch wieder herauskam. Er war unermüdet in Ausführung seiner Entwürfe. Sein Kanzler Johann Cothmann war ihm sehr lieb, welcher