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sich, wonächst die drei Landmarschälle und Dr. Möring wieder hinein traten, da denn Möring zu den Commissarien sagte: „Es würde für die liebe Posterität und der ganzen deutschen Nation nicht zu verantworten sein, wenn Ritter- und Landschaft also sollten zuplatzen"<ref>Die spätere „Beimessung" der „so leichtiglich" geschehenen Huldigung von Seiten der Herzoge von Mecklenburg schmerzte die, die sich eines andern bewußt waren, nicht wenig, schreibt Franck 13, 126. </ref>
 
Darauf erhielten die Stände erst bis morgen (20, Januar) und endlich bis übermorgen (21. Januar) um zehn Uhr Frist, und als sie am 21. Januar durch die drei Landmarschälle vorstellig machten, daß sie der kaiserlichen Commission sich nicht widersetzen, nur eines Jeden Bedenken und Votum hören wollten und ihrer sei eine große Anzahl, so ward noch eine fernere Frist bis zum 22. Januar verwilligt. In dieser Frist wagten die Stände die Vorbitte für ihre vertriebene Landesherrschaft, erhielten aber den Bescheid, „sich fürzusehen, daß sie mit solchem Suchen nicht mehr kämen." „Weil aber doch auch die Stände wußten, daß der Herzog von Friedland, so ungerecht auch seine Erpressungen waren, dennoch sein Versprechen zu halten pflegte, so bemühten sie sich eine Bestätigung ihrer Privi legien von ihm zu erhalten, folglich die hergebrachte und mit vielen Tonnen Goldes redimirten Freiheiten in Sicherheit zu setzen."
 
„Am 22. Januar 1630 kamen die Stände wieder
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Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 20:58 Uhr

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sich, wonächst die drei Landmarschälle und Dr. Möring wieder hinein traten, da denn Möring zu den Commissarien sagte: „Es würde für die liebe Posterität und der ganzen deutschen Nation nicht zu verantworten sein, wenn Ritter- und Landschaft also sollten zuplatzen"[1]

Darauf erhielten die Stände erst bis morgen (20, Januar) und endlich bis übermorgen (21. Januar) um zehn Uhr Frist, und als sie am 21. Januar durch die drei Landmarschälle vorstellig machten, daß sie der kaiserlichen Commission sich nicht widersetzen, nur eines Jeden Bedenken und Votum hören wollten und ihrer sei eine große Anzahl, so ward noch eine fernere Frist bis zum 22. Januar verwilligt. In dieser Frist wagten die Stände die Vorbitte für ihre vertriebene Landesherrschaft, erhielten aber den Bescheid, „sich fürzusehen, daß sie mit solchem Suchen nicht mehr kämen." „Weil aber doch auch die Stände wußten, daß der Herzog von Friedland, so ungerecht auch seine Erpressungen waren, dennoch sein Versprechen zu halten pflegte, so bemühten sie sich eine Bestätigung ihrer Privi legien von ihm zu erhalten, folglich die hergebrachte und mit vielen Tonnen Goldes redimirten Freiheiten in Sicherheit zu setzen."

„Am 22. Januar 1630 kamen die Stände wieder


  1. Die spätere „Beimessung" der „so leichtiglich" geschehenen Huldigung von Seiten der Herzoge von Mecklenburg schmerzte die, die sich eines andern bewußt waren, nicht wenig, schreibt Franck 13, 126.