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Vertrag wurde abgeschlossen von den sechs dazumal zuerst so genannten, nachher so überaus einflußreichen „Landräthen“, bei Namen: Joachim Maltzan, Curt Rohr, Hauptmann zur Priegnitz, Dietrich Maltzan zum Grubenhagen, Curt von der Lühe, Christoph Linstow[1] und Christoph Hahn zu Basedow. Diese Herren brachten die geldbedürftigen Herzoge so zu sagen geradezu in ihre Abhängigkeit „Man siehet aus diesem Vergleich“ schreibt Klüver[2] mit unverkennbarer Ironie, „ganz deutlich, daß die gegenwärtigen Landräthe zu Abfassung und Aufrichtung des Vergleichs gebraucht worden sind, gestalt auch aus dem Inhalt desselben sich ganz klärlich ergiebt, mit wie vieler Treue, Sorgfalt und patriotischem Eifer diese Herren ihr und ihrer Nachkommen eigenes, auch das Interesse ihrer Mitbrüder hierbei wahrgenommen, indem nicht nur in diesem Vergleich per indirectum obgleich die Hauptsache nicht darauf ankam, dennoch so viele wichtige Vorrechte und Befugnisse den Herren Landräthen und Landständen beigelegt und zugestanden worden, dergleichen ihnen vorhin niemalen eingeräumet gewesen, sondern auch sogar die Her-
- ↑ Die Linstow kommen erst im vierzehnten Jahrhungert häufiger in den Urkunden vor, so „Hinric Lynstowe, Knappe“ in einer Hahn'schen Urkunde bei Lisch, Gesch. des Hauses Hahn II. Urkundenbuch S. 47
- ↑ Beschreibung des HErzogthums Mecklenburg, Hamburg 1734, Band III. S. 740 ff. Der Verfasser war von Geburt ein Mecklenburger und Rathmann zu Heiligenhafen in Holstein.