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zur Abtretung bereit wären. Am 18. April sprach Rudolf II. seine Zustimmung aus, teilte aber gleichzeitig mit, daß er die Herrschaft Kinsberg dem Woywoden Michael III. von der Wallachei zu übergeben beabsichtige. Die Gesandten desselben, die nächstens zur Besichtigung dort ankommen würden, seien kostenfrei zu unterhalten, „damit sie solches bei ihrer Heimkunft zu rühmen haben“<ref>I, 73 l.</ref>. | zur Abtretung bereit wären. Am 18. April sprach Rudolf II. seine Zustimmung aus, teilte aber gleichzeitig mit, daß er die Herrschaft Kinsberg dem Woywoden Michael III. von der Wallachei zu übergeben beabsichtige. Die Gesandten desselben, die nächstens zur Besichtigung dort ankommen würden, seien kostenfrei zu unterhalten, „damit sie solches bei ihrer Heimkunft zu rühmen haben“<ref>I, 73 l.</ref>. | ||
Aktuelle Version vom 23. März 2008, 19:23 Uhr
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zur Abtretung bereit wären. Am 18. April sprach Rudolf II. seine Zustimmung aus, teilte aber gleichzeitig mit, daß er die Herrschaft Kinsberg dem Woywoden Michael III. von der Wallachei zu übergeben beabsichtige. Die Gesandten desselben, die nächstens zur Besichtigung dort ankommen würden, seien kostenfrei zu unterhalten, „damit sie solches bei ihrer Heimkunft zu rühmen haben“[1].
Am 31. August 1599 vollzog der Kaiser wirklich zu Prag die Schenkungsurkunde für den Woywoden Michael, in welcher die „der Majestät prästierten guten officia“ desselben, sowie seine in den Kämpfen mit den Türken erwiesene Treue und Sündhaftigkeit rühmend hervorgehoben werden, und am 20. Januar 1600 erging von Pilsen aus an die Kammer der wiederholte Befehl, alles zum Empfange des Dieners fertig zu stellen, der demnächst für seinen Herrn die Herrschaft in Besitz nehmen werde. Auch wurden, „da das Haus Kinsberg ganz wüste und ohne jeglichen Hausrat ist“, am 12. Februar 400 Taler zur Anschaffung von Betten, Tischen, Bänken, Tisch- und Kuchelgerät, Zinngefäßen und anderem notwendigen Hausrat angewiesen, damit dies alles den Leuten des Woywoden „zur Verhütung übler Nachrede und Ungelegenheit“ übergeben werden könne[2].
Die Gläubiger aber, die ihre Abfindungssumme noch nicht erhalten hatten, dachten natürlich auch gar nicht an die Abtretung des Kinsberges. Rudolf II., hierdurch in die peinlichste Verlegenheit gebracht, befahl darum am 17. Februar der geldarmen Kammer, durch Vermeidung aller Ausgaben jene 27000 Taler zu beschaffen und das Haus Kinsberg mit Vieh und den nötigsten Wirtschaftssachen zu versorgen[3]. Durch