Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910)/26: Unterschied zwischen den Versionen

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kaiserlichen Ungnade und harter Strafe jeder Holzverschwendung zu enthalten, und ihm die Anstellung eines besonderen Försters in Aussicht gestellt wird, verwahrt er sich unterm 29. Dezember gegen diesen letzten Punkt, weil davon nichts in seiner Pfandverschreibung zu finden sei, und erklärt der Kammer am 6. Januar 1591, daß er sich die Einsetzung eines Försters nicht werde gefallen lassen, zumal da alle Berichte über Verschwendung des Holzes erlogen seien<ref>I, 73 n.</ref>. Trotz allen Protestes wurde jedoch von der Kammer der Förster Georg Fleischer zum Zwecke genauer Aufsicht eingesetzt.  
kaiserlichen Ungnade und harter Strafe jeder Holzverschwendung zu enthalten, und ihm die Anstellung eines besonderen Försters in Aussicht gestellt wird, verwahrt er sich unterm 29. Dezember gegen diesen letzten Punkt, weil davon nichts in seiner Pfandverschreibung zu finden sei, und erklärt der Kammer am 6. Januar 1591, daß er sich die Einsetzung eines Försters nicht werde gefallen lassen, zumal da alle Berichte über Verschwendung des Holzes erlogen seien<ref>I, 73 n.</ref>. Trotz allen Protestes wurde jedoch von der Kammer der Förster Georg Fleischer zum Zwecke genauer Aufsicht eingesetzt.  



Aktuelle Version vom 23. März 2008, 19:23 Uhr

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Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910)
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kaiserlichen Ungnade und harter Strafe jeder Holzverschwendung zu enthalten, und ihm die Anstellung eines besonderen Försters in Aussicht gestellt wird, verwahrt er sich unterm 29. Dezember gegen diesen letzten Punkt, weil davon nichts in seiner Pfandverschreibung zu finden sei, und erklärt der Kammer am 6. Januar 1591, daß er sich die Einsetzung eines Försters nicht werde gefallen lassen, zumal da alle Berichte über Verschwendung des Holzes erlogen seien[1]. Trotz allen Protestes wurde jedoch von der Kammer der Förster Georg Fleischer zum Zwecke genauer Aufsicht eingesetzt.

1593 ordnete die Kammer abermals eine Besichtigung der Wälder an und teilte dies Georg von Logau mit, der in einem Rückschreiben vom 14. Juli diese Anordnung höchst sonderbar findet, da er nur zum Besten des Hauses Kinsberg wirtschafte, dessen Wert jetzt viel tausend Gulden höher sei als früher. Er habe sich auch gegen das Haus Österreich und Kaiserliche Majestät im Felde und beim Hofwesen, auf Reichstagen nnd Krönungen die kaiserliche Gnade mehr verdient als mancher, der auf dem Polster erzogen ist. Trotzdem ergeht am 27. Oktober an den Hauptmann zu Jauer der kaiserliche Befehl, gegen Georg von Logau „wegen Übeln Hausens in den Wäldern“ mit ernster Amts-Exekution zu verfahren, und infolge einer neuen Anklage des Försters Fleischer vom 19. November wird dieser Befehl am 23. Dezember wiederholt[2].

Vor den Landeshauptmann nach Jauer zitiert, entschuldigt Georg von Logau sein Nichterscheinen am 28. Februar 1594 damit, „daß er nun in die 20 Wochen mit dem leidigen Podagra und anderen Leibesbeschwerlichkeiten bekranket gewesen und sich dermaßen bis auf die Haut und Knochen abgesiechet,

  1. I, 73 n.
  2. I, 73 n.