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fand, gebot der Fürst (Juni 14.): „daß dem Probsten so viele bewaffnete Bürger aus Kiel, wie er fordern würde, zu Hülfe kommen sollten“. Gleichzeitig erhielten die Probsteier den Befehl, sich mit der klösterlichen Obrigkeit zu vergleichen. Daher schrieben sie unterm 16. Juni an den Probsten: daß sie auf Befehl des Fürsten sich mit ihm vergleichen sollten; nun bäten sie ihn um den Revers, „daß sie ihre alte Gerechtigkeit behalten sollten“, dann wollten sie zufrieden sein. | fand, gebot der Fürst (Juni 14.): „daß dem Probsten so viele bewaffnete Bürger aus Kiel, wie er fordern würde, zu Hülfe kommen sollten“. Gleichzeitig erhielten die Probsteier den Befehl, sich mit der klösterlichen Obrigkeit zu vergleichen. Daher schrieben sie unterm 16. Juni an den Probsten: daß sie auf Befehl des Fürsten sich mit ihm vergleichen sollten; nun bäten sie ihn um den Revers, „daß sie ihre alte Gerechtigkeit behalten sollten“, dann wollten sie zufrieden sein. | ||
Aktuelle Version vom 18. November 2008, 16:11 Uhr
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fand, gebot der Fürst (Juni 14.): „daß dem Probsten so viele bewaffnete Bürger aus Kiel, wie er fordern würde, zu Hülfe kommen sollten“. Gleichzeitig erhielten die Probsteier den Befehl, sich mit der klösterlichen Obrigkeit zu vergleichen. Daher schrieben sie unterm 16. Juni an den Probsten: daß sie auf Befehl des Fürsten sich mit ihm vergleichen sollten; nun bäten sie ihn um den Revers, „daß sie ihre alte Gerechtigkeit behalten sollten“, dann wollten sie zufrieden sein.
Statt diese Bitte zu gewähren, stellte der Probst (Juli 12.) dem Könige den Verlauf der ganzen Sache dar, und bat um Untersuchung durch eine Königliche Kommission. Hierauf erfolgte der Bescheid des Quartalgerichts (Rendsburg Juli 19.), dahin lautend, „daß die Matte genau nach der Neumühlener zu fertigen; die Probsteier, welche von alters her Darren haben, bei ihrer Freiheit bleiben, für später anzulegende Darren 1 Thlr. Rekognition erlegen; die Rädelsführer Marten Speth, Hans Hoyer, Jochim Wiese, Elans Lage, Paul Moller und Marquard Arp mit Gefängnis die Vögte und der Küster nach Gebühr bestraft werden; die Beklagten vor Gericht schwören, dem Probsten als ihrer von Gott gesetzten Obrigkeit zu gehorchen, und daß alle Probsteier ihre gekauften Gewehre binnen acht Tagen aufs Kloster bringen sollten“.
Demgemäß gebot die klösterliche Obrigkeit (Sept. 12.), daß jeder Bauervogt 5, jeder Hufner und Kätner 1 Thlr. Brüche zum Kloster bringen sollte. Als die Probsteier den Gehorsam verweigerten, versuchte der Probst zweimal (Sept. 22. und 24.) ebenso vergeblich durch des Klosters Beamte den Weg der Güte, worauf ein Königl. und Herzogl. Mandat (Gottorf Okt. 2.) an die Probsteier erging, sich dem Bescheide des Quartalgerichts binnen acht Tagen zu unterwerfen. Statt dessen supplizierten sie von neuem an beide Landesfürsten um Aufhebung des Mandats. Endlich kam zwischen den Probsteiern und dem Kloster Preetz ein, unter Königl. und Fürstl. Siegel publizierter, Vertrag zustande (Kiel 1613, Juli 5.), wodurch jene „ihre alte Gerechtigkeit, die sie von Anbeginn gehabt hatten“, aufs neue zugesichert, ein gewisser Wiese seiner Haft entlassen, der flüchtig gewordene Brockmann in seine Güter eingesetzt, dagegen den Probsteiern auferlegt ward, durch einige aus ihrer Mitte die Priörin und Versammlung demütig um Verzeihung zu bitten, und ihnen nebst dem Probsten gebührenden Gehorsam zu geloben.
6. Am 10. Februar 1625 entstand bei heftigem Nordostwinde eine große Wasserflut, wodurch die Heide vor der Probstei unterging und im Kirchspiele Schönberg viele Leute ertränkt wurden. Da hier des Unterganges von Linau und Nyenbode nicht erwähnt wird, sondern nur von der, im Norden der Kuhbrücksau belegenen, Heide die Rede ist: so wird auch hierdurch bestätigt, was wir oben über das frühere Verschwinden jener beiden Dörfer bemerkten. Uebrigens heißt die hier erwähnte Heide in keiner einzigen Urkunde die Kollberger Heide; wohl aber wird in der Nähe der Ostsee einer Wiese, namens Kolmerhege, gedacht: und so mag jene die Kolmerheide geheißen haben.
7. Welche Verheerungen der 30jährige Krieg in der Probstei angerichtet hat, ist nicht genauer anzugeben; doch blieb sie keineswegs davon verschont. Die Kloster-Urkunden berichten, daß eine Frau vor den Kaiserlichen aus Laboe nach Schallikendorf (östlich von Stakendorf) geflohen sei, und die Probsteier nennen noch einzelne Häuser, welche jenen Krieg überlebt haben. Auch in Barsbek ward eine Hufe, das Rönner Lag genannt,wüste gelegt und darauf eine Reihe von Jahren hindurch an drei Barsbeker für 5 8 β jährlich verpachtet. Als Probst Wulf von Buchwald jene Hufe für 1400 verkaufen wollte (1633), verklagten ihn die drei Pächter beim Landgerichte, erhielten aber abschlägigen Bescheid, und so ward die Hufe (1635 Mai 12.) wirklich verkauft an H. Schneekloth, Eggert Lage, Asmus und Jochim Schneekloth für 1400 , 36 jährlichen Dienstgeldes, 3 8 β Heuergelder, einen Scheffel Gerste an den Pastor, einen halben Scheffel an den Kapellan und einen Scheffel Hafer an den Küster.
Außer den übrigen Verwüstungen, welche der 30jährige Krieg anrichtete, ließ er auch die Pest zurück, welche noch im Jahre 1655 in Lutterbek herrschte.