Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/080: Unterschied zwischen den Versionen

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:V. Heinrich Hoen von dem Pesch Ritter des Hubertus-Tages, heirathete im J. 1448 Margaretha von Palant, und nach deren 1466 erfolgtem kinderlosen Absterben, 1470 Metza von Melich (*). Er lebte noch 1502, und hat mithin ein hohes Alter erreicht. Sein Sohn Goedert vom Pesch hat keine Leibeserben hinterlassen. Seine älteste Tochter Adelheid heirathete Werner von Schoenrode Herrn zur Heyden. Von einer jüngern Tochter findet sich keine Nachricht vor.
:V. Heinrich Hoen von dem Pesch Ritter des Hubertus-Tages, heirathete im J. 1448 Margaretha von Palant, und nach deren 1466 erfolgtem kinderlosen Absterben, 1470 Metza von Melich .<ref> Dies Geschlecht trägt seinen Namen von einem Dorfe, das heutzutag Millich geschrieben wird, und bei Ratheim gelegen ist.</ref> Er lebte noch 1502, und hat mithin ein hohes Alter erreicht. Sein Sohn Goedert vom Pesch hat keine Leibeserben hinterlassen. Seine älteste Tochter Adelheid heirathete Werner von Schoenrode Herrn zur Heyden. Von einer jüngern Tochter findet sich keine Nachricht vor.


Die Hinterlassenschaft des Ritters Heinrich Hoen wurde der Gegenstand eines langen und wie man sonst zu sagen pflegte, kostbahren Prozesses. Wie wir gehört, so hat der Canonicus Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen, und sich mit Maria von Reifferscheid in den Ehestand begeben. Derselben vermachte er bald nachher durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Pesch mit allen dazu gehörenden Gütern und Gerechtigkeiten. Diese Schenkung erlangte zwar höhere, ja die höchste Bestätigung; gleichwohl scheint sie aller Rechtskraft zu entbehren. In dem Ehevertrage seines Bruders Franz ist nämlich also bedingt: »Würde Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen und mit Rath der Freunde heirathen, so solle er nach Tod seiner Eltern zu seinem Kindtheil haben und behalten für sich und seine Erben das Haus und Gut zu dem Pesche mit allem seinem Zubehör und Gerechtigkeit und mit allen anklebenden Höfen, so wie die Frau von dem Pesche (Wittwe des Heinrich Hoen) dieselben Güter auf heutigen Tag besitze und gebrauche«. Demgemäss konnte Johann von Schoenrode vor der Eltern Tod nicht über die Pescher Güter letztwillig verfügen. Dass er sie aber ohne Einwilligung des Vaters verschenkt habe, geht daraus hervor, dass dieser, und nach ihm sein Sohn Franz gegen die Schenkung Protest eingelegt haben. Maria von Reifferscheid starb schon  im J. 1548.  Ihre  Schwester
Die Hinterlassenschaft des Ritters Heinrich Hoen wurde der Gegenstand eines langen und wie man sonst zu sagen pflegte, kostbahren Prozesses. Wie wir gehört, so hat der Canonicus Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen, und sich mit Maria von Reifferscheid in den Ehestand begeben. Derselben vermachte er bald nachher durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Pesch mit allen dazu gehörenden Gütern und Gerechtigkeiten. Diese Schenkung erlangte zwar höhere, ja die höchste Bestätigung; gleichwohl scheint sie aller Rechtskraft zu entbehren. In dem Ehevertrage seines Bruders Franz ist nämlich also bedingt: »Würde Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen und mit Rath der Freunde heirathen, so solle er nach Tod seiner Eltern zu seinem Kindtheil haben und behalten für sich und seine Erben das Haus und Gut zu dem Pesche mit allem seinem Zubehör und Gerechtigkeit und mit allen anklebenden Höfen, so wie die Frau von dem Pesche (Wittwe des Heinrich Hoen) dieselben Güter auf heutigen Tag besitze und gebrauche«. Demgemäss konnte Johann von Schoenrode vor der Eltern Tod nicht über die Pescher Güter letztwillig verfügen. Dass er sie aber ohne Einwilligung des Vaters verschenkt habe, geht daraus hervor, dass dieser, und nach ihm sein Sohn Franz gegen die Schenkung Protest eingelegt haben. Maria von Reifferscheid starb schon  im J. 1548.  Ihre  Schwester
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: (*) Dies Geschlecht trägt seinen Namen von einem Dorfe, das heutzutag Millich geschrieben wird, und bei Ratheim gelegen ist.


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und Erbin Catharina (*) übertrug die Donation auf ihren Schwager Godhard von Bocholtz. Dieser fand aber Widerspruch von Seiten verschiedener Prätendenten, die sich nach Absterben der Maria einstellten. Es sind dies namentlich Wilhelm von dem Bongart Ritter, Thonis und Godhard von Lülsdorf für sich und ihre Brüder, und Elisabeth von Velbrüggen Wittwe von Eyll. Am 15. October 1548 kam unter Vermittelung der Herzoglichen Räthe ein Vergleich zu Stande, worin die drei Erbgenahmen dem Godhard von Bocholtz zu allem Abstand 8000 Goldgulden bewilligen, doch dass er in Abschlag dieser Summe den Hof zu Garzweiler erblich behalten solle, und was nach beschehener Taxirung des Hofs an den 8000 Gulden gebreche, solches solle ihm in Baarschaft verreicht werden. Dagegen solle Godhard von Bocholtz auf alle Forderung, so er an den Gütern zum Pesch zu haben vermeine, erblich und ewiglich verzichten, und dieselben ohne alle Beschwerung an die Wittwe des Franz von Schoenrode und dessen Schwester Anna von Schoenrode Klosterjungfrau zu lebenslänglicher Nutzniessung abtreten.
 
Als Catharina von Reifferscheid von diesem Vertrage Nachricht erhielt, nahm sie ihre Cession zurück. Ihr Gatte Franz Berner legte dann am 17. Februar 1549 auf die Pescher Güter Arrest; er wurde auch den 3. April vom Gericht zu Holzweiler in dieselben immittirt. Weil aber der Herzog den Vergleich aufrecht erhalten wissen wollte, so konnte er zu keiner Execution gelangen, und wiewohl er sich hierauf beim Kaiserlichen Kammergericht ein Mandatum de exequendo erwirkte, so realisirte sich die Immission doch erst nach Absterben der Nutzniesserin Anna von Schoenrode,
 
 
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: (*) Maria hatte neben einem Bruder Johann von Reifferscheid noch zwei Schwestern: Sophia Abtissin im Stift zu Neuss, und obige Catharina, die mit einem Braunschweigischen Edelmanne Franz Berner zu Guttenrode verheirathet war, mit dem sie zwei Söhne hatte, die kinderlos gestorben (einer als Domherr zu Augsburg, Saltzburg und Eichstedt), und eine Tochter Johanna Berner. Diese wurde die Gattin des Wolff Wilhelm von Mechselrain (Maxelrein) Freiherrn zu Waldeck: aus welcher Ehe zwei Söhne stammen, Wolff Veith und Ferdinand von Maxelrein.

Aktuelle Version vom 2. April 2008, 09:29 Uhr

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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V. Heinrich Hoen von dem Pesch Ritter des Hubertus-Tages, heirathete im J. 1448 Margaretha von Palant, und nach deren 1466 erfolgtem kinderlosen Absterben, 1470 Metza von Melich .[1] Er lebte noch 1502, und hat mithin ein hohes Alter erreicht. Sein Sohn Goedert vom Pesch hat keine Leibeserben hinterlassen. Seine älteste Tochter Adelheid heirathete Werner von Schoenrode Herrn zur Heyden. Von einer jüngern Tochter findet sich keine Nachricht vor.

Die Hinterlassenschaft des Ritters Heinrich Hoen wurde der Gegenstand eines langen und wie man sonst zu sagen pflegte, kostbahren Prozesses. Wie wir gehört, so hat der Canonicus Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen, und sich mit Maria von Reifferscheid in den Ehestand begeben. Derselben vermachte er bald nachher durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Pesch mit allen dazu gehörenden Gütern und Gerechtigkeiten. Diese Schenkung erlangte zwar höhere, ja die höchste Bestätigung; gleichwohl scheint sie aller Rechtskraft zu entbehren. In dem Ehevertrage seines Bruders Franz ist nämlich also bedingt: »Würde Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen und mit Rath der Freunde heirathen, so solle er nach Tod seiner Eltern zu seinem Kindtheil haben und behalten für sich und seine Erben das Haus und Gut zu dem Pesche mit allem seinem Zubehör und Gerechtigkeit und mit allen anklebenden Höfen, so wie die Frau von dem Pesche (Wittwe des Heinrich Hoen) dieselben Güter auf heutigen Tag besitze und gebrauche«. Demgemäss konnte Johann von Schoenrode vor der Eltern Tod nicht über die Pescher Güter letztwillig verfügen. Dass er sie aber ohne Einwilligung des Vaters verschenkt habe, geht daraus hervor, dass dieser, und nach ihm sein Sohn Franz gegen die Schenkung Protest eingelegt haben. Maria von Reifferscheid starb schon im J. 1548. Ihre Schwester


  1. Dies Geschlecht trägt seinen Namen von einem Dorfe, das heutzutag Millich geschrieben wird, und bei Ratheim gelegen ist.